Wer auf existenzsichernde Leistungen angewiesen ist, kann künftig bei der erstmaligen Anmietung einer Wohnung neue energiesparende Haushaltsgeräte anschaffen. Dies gilt auch für Hilfeempfänger*innen, die aufgrund einer veränderten Familienkonstellation die Wohnung wechseln. Möglich wird dies durch höhere Pauschalbeträge für die Anschaffung z.B. einer Waschmaschine, eines Kühlschranks oder eines Herdes. Das hat die Sozialdeputation heute beschlossen. Das…