Vielfaltsstatut und Diversitätsrat

Wir Grüne wollen vielfältiger und inklusiver werden. Dazu hat die AG Vielfalt ein Vielfaltsstatut erarbeitet, das auf der Bundesdelegiertenkonferenz im November 2020 beschlossen wurde. Ihr findet das Statut als Teil der Bundessatzung unter diesem Link. Strukturelle Diskriminierung, die in der Gesellschaft verankert ist, findet auch bei uns statt. Zu unserem innerparteilichen Vielfalts-Prozess gehört deswegen auch, herauszuarbeiten, welche Hindernisse und Ausschlussmechanismen es in unserer Partei gibt, damit wir sie beseitigen können.

Wir haben uns als Partei daher ein paar neue Strukturen gegeben, um mehr Vielfalt und Inklusivität in der Gänze der Partei zu erreichen. So wird es auf Bundesebene nun ein Vielfaltsreferat, einen Vielfaltskongress, eine*n vielfaltspolitische Sprecher*in im Bundesvorstand sowie einen Diversitätsrat geben.

Für diesen Diversitätsrat dürfen wir als Bremer Grüne 2 Delegierte und 2 Ersatzdelegierte benennen. Dies möchten wir auf der kommenden LMV tun.

Der Rat hat verschiedene Ziele. Im Kern geht es darum, Barrieren und Hürden abzubauen und Menschen zu ermächtigen, ihre eigenen Interessen selbstbestimmt zu vertreten. Dabei wird ein Fokus auf drei große Themengebiete gesetzt; Rassismus, Hetero-/Cis-Sexismus („cis“ bedeutet das Übereinstimmen von gesellschaftlich zugeschriebenem und selbst empfundenem Geschlecht/Gender; Hetero-/Cis-Sexismus ist also die Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, nichtbinären und weiteren Identitäten, die von der als hetero und cis definierten gesellschaftlichen Norm abweichen) und Klassismus (die Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Klasse oder Schicht, bspw. eine gesellschaftliche Benachteilung aufgrund von Armut).

Für die Arbeit des Rates ist es wichtig, dass diese Themen in ihrer ganzen Breite widergespiegelt werden, damit er zu einer wichtigen Ergänzung unserer Arbeit in der Partei wird. Wir legen darum Wert darauf, dass unsere Delegation die Vielfalt unserer Gesellschaft abbildet. Bei Rückfragen zur Arbeit des Rates oder Interesse einer Kandidatur wendet euch gerne an Jonas. Am besten schaut ihr auch einmal in den BDK-Antrag, der vieles deutlich macht: https://antraege.gruene.de/45bdk/Vielfaltsstatut-62031

Alle Mitglieder des Diversitätsrates müssen, mit Ausnahme der kooptierten (berufenen) Mitglieder, Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein. Die Amtszeit der Mitglieder im Diversitätsrat beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Alle Delegierten sind mindestquotiert zu wählen.