Die Bremer Regierungsfraktionen haben den Senat mit einem im Landtag beschlossenen Antrag aufgefordert, die Klimaschutzstrategie der Enquetekommission umzusetzen. Neben der Aufnahme von konkreten CO2-Einsparungszielen für die verschiedenen Sektoren wie z.B. Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie und Wirtschaft ins Bremische Klimaschutzgesetz soll der Senat bis zum Herbst auch einen Klimaschutz-Aktionsplan mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen vorlegen. Falls der technologische Fortschritt dies ermöglicht, kann die Landesregierung Maßnahmen der Kommission durch andere Maßnahmen mit gleicher Wirksamkeit ersetzen. Das Leitziel: Bis 2038 sollen Bremen und Bremerhaven klimaneutral sein.
Der Beschluss hat eine wegweisende Wirkung zum Erreichen der Klimaneutralität in Bremen und Bremerhaven, betont der klimapolitische Sprecher Philipp Bruck: „Die Klimaschutzstrategie gilt und wird zum Maßstab für das Handeln des Senats. Klar ist: Nur wenn die Maßnahmen vollständig umgesetzt werden, können Bremen und Bremerhaven klimaneutral werden. Allein im Gesamtpaket kann das Land seinen Beitrag leisten, um die fortschreitende Erderwärmung noch deutlich unter zwei Grad zu halten – mit Chance auf Begrenzung auf 1,5 Grad. Ein wesentlicher Baustein ist die Transformation der Stahlindustrie, mit der Umstellung auf Wasserstoff lässt sich gut die Hälfte des Bremer CO2-Ausstoßes vermeiden. Das reicht aber bei weitem nicht aus. Dafür müssen auch die anderen Themen angepackt werden. Dazu gehört das Aus für die Öl- und Gasheizungen, die durch CO2-freie Wärmeversorgung wie Wärmepumpen oder Fernwärmenetze ersetzt werden müssen. Ebenso notwendig sind die Verkehrswende weg vom Auto und die Ernährungswende weg vom Fleisch. Das haben die Sachverständigen in der Enquetekommission wissenschaftlich untermauert.“
Das Maßnahmenpaket zum Klimaschutz macht Investitionen in Höhe von 6 bis 7 Milliarden Euro plus dreistellige Millionenbeträge jährlich für Personal, Förderprogramme usw. nötig. Diese Summen gibt der normale Bremer Haushalt nicht her. Ohne diese Investitionen wird der Klimawandel am Ende aber noch teurer. Der klimapolitische Sprecher Philipp Bruck will deshalb insbesondere geprüft wissen, ob die Klimakrise im Rahmen der Schuldenbremse als außergewöhnliche Notsituation anerkannt werden kann: „Der rasant fortschreitende Klimawandel macht innerhalb sehr kurzer Zeit hohe Investitionen nötig, um die schlimmsten Folgen der Erderwärmung noch abzuwenden. Das ist aus dem normalen Haushalt nicht finanzierbar. Die Klimakrise sollte im Rahmen der Schuldenbremse als außergewöhnliche Notsituation anerkannt werden, ebenso wie die Corona-Pandemie oder eben auch die Wiedervereinigung. Das Gutachten von Prof. Wieland geht mit Blick auf den historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts davon aus, dass dies eine realistische Möglichkeit ist. Aus meiner Sicht wäre ein Klimaschutz-Fonds das klarste und transparenteste Instrument, um die erheblichen Investitionen in den Klimaschutz zu realisieren. Diese Variante sollte daher besonders intensiv geprüft werden.“
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