Alle Infos zur Klimaschutzstrategie 2030 und der Enquete-Kommission

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Enquete-Kommission?
Was macht die Enquete-Kommission Klimaschutz in Bremen?
Auf welches Klimaziel wurde sich geeinigt und warum?
Aber reicht das denn, um das Klimaabkommen von Paris einzuhalten?
Worauf wurde sich geeinigt?
Die wichtigsten Ziele und Maßnahmen im Überblick.
Wie gestalten wir den Strukturwandel und wie gewährleisten wir die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen?
Reichen die Maßnahmen aus, um das Klimaziel zu erreichen?
Finanzierung
Der Bericht ist ganz schön ambitioniert, wie wollen wir die Gesellschaft hinter uns bekommen?
Aber… wir haben keinen Platz für weitere Windenergieanlagen.
Aber… auf meinem Grundstück ist kein Platz für eine Wärmepumpe.
Aber… wieso wollen die Grünen die Parkplätze reduzieren? Kann man durch einen attraktiven ÖPNV die Verkehrswende schaffen?
Die CO2-Emissionen des Autoverkehrs sind doch sowieso recht gering, wieso sind sie uns so wichtig?
Aber… was ist mit regionaler Ernährung und Lebensmittelverschwendung?
Aber was ist mit…
Was passiert als nächstes?

Was ist eine Enquete-Kommission?

Eine Enquete-Kommission ist ein Gremium, das sich aus allen Fraktionen eines jeweiligen Parlamentes und Sachverständigen zusammensetzt. Enquete-Kommissionen gibt es meistens zu sehr langfristigen, gesamtgesellschaftlichen Themen, bei denen es eine konsistente Strategie über eine Legislaturperiode hinaus braucht. Die Aufgabe einer Enquete ist es, am Ende einen Bericht mit Empfehlungen an das Parlament vorzulegen. In Bremen hatte die Enquete 18 Mitglieder, neun Abgeordnete und neun Sachverständige. Die genaue Zusammensetzung kann hier nachgelesen werden. Den Bericht der Bremer Enquete findet ihr dort ebenfalls in voller Länge.

Was macht die Enquete-Kommission Klimaschutz in Bremen?

Die Einsetzung der Kommission wurde Anfang 2020 in der Bürgerschaft beschlossen. Ihre Aufgabe war es, eine Klimaschutzstrategie für Bremen für das Jahr 2030 vorzulegen. Dazu gehört es, ein Klimaziel für Bremen festzulegen und daraus wiederum Sektorziele abzuleiten. Die Sektoren sind: Energie/Abfall, Industrie/Gewerbe, Gebäude/Wohnen/Stadtentwicklung/Klimaanpassung, Verkehr/Mobilität, Wissenschaft/Bildung, Konsum/Ernährung. Außerdem sollten Maßnahmen identifiziert werden, mit denen Bremen diese Sektorziele erreichen kann.

Auf welches Klimaziel wurde sich geeinigt und warum?

Bremen soll bis 2030 60 Prozent seiner Emissionen von 1990 inklusive Stahlindustrie einsparen und bis 2033 mindestens 85 Prozent. Bis 2038 soll Bremen klimaneutral werden. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und Linke bereits das Ziel gesetzt, 80 Prozent der Emissionen bis 2030 einzusparen. Das Ziel der Enquete-Kommission ist also: ein bisschen mehr, ein bisschen später.

Allerdings lassen sich das Koalitionsziel und das Enquete-Ziel nur begrenzt vergleichen. Bremen rechnet momentan in seiner Bilanz das Stahlwerk heraus und nutzt auch eine andere Bilanzierungsmethode als die Enquete.

Das Stahlwerk in die Bremer Klimabilanz mit einzubeziehen, finden wir richtig. Für die Dekarbonisierung des Stahlwerks braucht es eine neue Technologie, die statt Kohle erneuerbaren Strom und Wasserstoff für die Stahlherstellung nutzt. Dafür braucht es Stromleitungen und Pipelines. Die Fristen für Planungs- und Genehmigungsverfahren sind allerdings rechtlich so festgelegt, dass Bremen frühestens – wenn alles gut läuft – bis 2032 das gesamte Stahlwerk umstellen kann, was sich dann 2033 als Emissionsminderung niederschlägt. Gleichzeitig wird ab 2026 durch die neuen Anlagen am Bremer Standort auch das Stahlwerk in Eisenhüttenstadt mit deutlich klimafreundlicherem Eisenschwamm für die Stahlherstellung versorgt. Bremen leistet damit also auch einen erheblichen Beitrag für die Emissionsreduktion in Brandenburg in der Größenordnung von ca. 25 Prozent der Bremer Emissionen.

Aber reicht das denn, um das Klimaabkommen von Paris einzuhalten?

Um das zu beantworten, wird es immer etwas technisch, denn ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ gibt es dafür nicht. Stark vereinfacht formuliert: Ja, wir halten das Paris-Abkommen damit ein. Entscheidend ist dabei aber, wie das verbleibende CO2-Budget zwischen den Staaten und Bundesländern aufgeteilt wird, also wie wir “Klimagerechtigkeit” definieren. Und auch, ob wir die Erderwärmung unter 1,5 Grad halten wollen oder unter 1,75 Grad.

Das Bundesverfassungsgericht verweist in seinem wegweisenden Klimabeschluss von März 2021 auf eine Pro-Kopf-Aufteilung des globalen Budgets auf alle Staaten und einen 1,75-Grad-Pfad. Mit dem Enquete-Bericht würden wir dieses Budget in Bremen einhalten.

Den 1,5 Grad-Pfad mit einer Pro-Kopf-Aufteilung des Budgets halten wir für nicht mehr erreichbar, es würde wohl schon 2023 überschritten.

1,5 Grad können wir nur noch einhalten, wenn wir das CO2-Budget nicht pro Kopf auf alle Staaten verteilen, sondern nach dem Anteil, wie sie aktuell Emissionen emittierten (Grandfathering). Wir Grünen halten das nicht für vereinbar mit den Zielen der Klimagerechtigkeit. Rechnerisch halten wir dieses Budget mit dem Enquete-Bericht aber ein. Insofern ist 1,5 Grad weiterhin global möglich – Bremen leistet aus unserer Sicht nur keinen gerechten Beitrag dafür.

Dazu kommt: Würden wir in Bremen nicht die CO2-Emissionen messen, die hier entstehen, sondern die, die wir als Bevölkerung durch unseren Konsum verursachen (z. B. durch die Produktion der Lebensmittel, die wir essen), würden wir jedes dieser Budgets (deutlich) überschreiten.

Worauf wurde sich geeinigt?

Die wichtigsten Ziele und Maßnahmen im Überblick.

Bremen soll bis 2030 60 Prozent seiner Emissionen von 1990 inklusive Stahlindustrie einsparen und bis 2033 mindestens 85 Prozent. Bis 2038 soll Bremen klimaneutral werden.

Die Ausbauziele für Erneuerbare sind extrem ambitioniert. Auf fast jedem Dach in Bremen soll bis 2038 eine Solaranlage stehen und das Windkraftpotential soll sich fast verdoppeln. Dafür soll eine Solarpflicht für alle Neubauten und Parkplätze ab 25 Stellplätzen sowie bei allen Dachsanierungen und Eigentümer*innen-Wechseln greifen. Für Windenergieanlagen müssen weitere Standorte gefunden werden, auch in Gewerbegebieten.

Auch die Ziele im Wärmesektor (Warmwasser und Heizung) sind sehr ambitioniert. So sollen so gut wie in allen innenstadtnahen Gebieten Wärmenetze gebaut werden und die Fernwärme bis 2030 weitgehend klimaneutral sein. Wichtiges Instrument dafür ist ein Landeswärmegesetz. Ab 2025 dürfen damit nur noch Heizungssysteme neu eingebaut werden, die an die Fernwärme angeschlossen sind oder zu 100 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Neubauten sollen zudem ab sofort als Plusenergiehäuser gebaut werden, das heißt, dass sie mehr Energie erzeugen als verbrauchen.

Die Enquete enthält einen Plan, wie das Stahlwerk bis 2032 klimaneutral umgebaut werden kann. Bremen muss dafür Fördermittel bereitstellen und Planungs- und Genehmigungsverfahren für Strom- und Wasserstoffleitungen schnell abwickeln.

Im Verkehrsbereich soll der Auto-Verkehr bis 2030 um 30 Prozent sinken. Das heißt, dass 2030 nur noch 50 Prozent der zurückgelegten Kilometer mit dem Auto gefahren werden im Vergleich zu 2015 (aktuellste Datengrundlage). Dazu soll der ÖPNV massiv ausgebaut werden, Radwege in der Regel auf 2,5 Meter verbreitert werden und die Anzahl der Parkplätze um 3 bis 6 Prozent pro Jahr verringert werden.

Im Ernährungsbereich soll der Fleischkonsum um 50 Prozent bis 2038 sinken. In der Gemeinschaftsverpflegung, also öffentlichen Mensen und Kantinen, sollen dafür die DGE-Standards (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) so klimafreundlich, d. h. mit so wenig tierischen Produkten wie nach den Vorgaben möglich, umgesetzt werden.

Wie gestalten wir den Strukturwandel und wie gewährleisten wir die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen?

Die Transformation zur Klimaneutralität wird weiterhin eher den Fachkräftebedarf verstärken als verringern. Klimaschutzmaßnahmen werden kein Jobvernichtungsmotor sein, sondern im Gegenteil in vielen Sektoren viele neue Arbeitsplätze schaffen. Besonders im Verkehrsbereich und bei den Handwerker*innen benötigen wir in den nächsten Jahren deutlich mehr Fachkräfte. Der Strukturwandel führt aber natürlich an der einen oder anderen Stelle leider auch zu Verlusten von Arbeitsplätzen. Bremen ist hier Teil einer globalen Wirtschaft und kann höchstens helfen, die Effekte abzumildern. Die Enquete sieht daher weitreichende Aus- und Weiterbildungsprogramme sowie neue Professuren an den Hochschulen vor. Darüber hinaus gehende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen müssen vor allem auf Bundesebene getroffen werden.Bei allen Maßnahmen, die die sozial Schwächsten unserer Gesellschaft ebenfalls betreffen, sieht die Enquete Härtefallregelungen vor. Das kann bspw. bedeuten, dass es im Bereich der Parkraumbewirtschaftung niedrigere Preise für ALG-II-Bezieher*innen geben wird. Auch energetische Sanierungen von Wohnraum können einkommensschwache Menschen entlasten, wenn die Politik den richtigen Rahmen setzt: Dazu kann ein Klimabonus für einkommensschwache Mieter*innen gehören oder auch entsprechende Auflagen beim Bau von Sozialwohnungen.

Reichen die Maßnahmen aus, um das Klimaziel zu erreichen?

In den Bereichen Energie und Gebäude/Wärme sowie z. T. im Industrie-Sektor haben wir durch eine CO2-Bilanzierung der Maßnahmen eine relativ gute Vorstellung davon, wieviel die Maßnahmen bewirken. Geht man davon aus, dass auf Bundes- und EU-Ebene, gemäß den aktuellen Ankündigungen, ebenfalls weitere Maßnahmen umgesetzt werden, können die Ziele in diesen Bereichen mit den Maßnahmen erreicht werden. Bremen ist damit das erste Bundesland, das nicht nur Klimaziele vorlegt, sondern auch einen Maßnahmenkatalog, der in der Lage ist, diese Ziele zu erreichen.

Im Verkehrsbereich war eine CO2-Bilanzierung im Rahmen der Enquete technisch leider nicht möglich. Dies muss nun im Nachhinein nachgeholt werden und ggf. nachgesteuert werden.

Im Ernährungsbereich reichen die aktuellen Ziele leider nicht aus, um langfristig eine klimakompatible Ernährung zu ermöglichen. Hier muss weiter nachgeschärft werden. Klimakompatibel ist die Ernährung erst dann, wenn wir den Konsum tierischer Lebensmittel um ca. 75 Prozent im Vergleich zu heute reduzieren („Planetary Health Diet“).

Finanzierung:

Die  Enquete hat bisher keine konkrete Lösung für die Finanzierung der Enquete-Maßnahmen vorgelegt. Ein Gutachten wurde bereits in Auftrag gegeben, das klären soll, inwiefern Bremen innerhalb der Landesschuldenbremse, aber auch durch Änderungen daran Schulden für Klima-Investitionen aufnehmen kann. Allerdings selbst wenn sich dort wesentliche Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen eröffnen würden, müssten weiterhin die steigenden Ausgaben bspw. für Personal oder einen kostenlosen ÖPNV anderweitig gedeckt werden.

Eine Stadt am Fluss, eine am Meer. Nicht handeln und eine eskalierende Klimakrise ist für unser Bundesland die teuerste aller Optionen. Dies sollte bei allen Finanzierungsfragen nicht vergessen werden.

Der Bericht ist ganz schön ambitioniert, wie wollen wir die Gesellschaft hinter uns bekommen?

Ja, der Maßnahmenkatalog der Enquete ist tatsächlich sehr ambitioniert. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert ein ganz neues gesellschaftliches Commitment und eine neue Prioritätensetzung.  Die Klimakatastrophen der letzten Jahre zeigen aber deutlich: Nicht handeln ist die teuerste und verheerendste Option. Ein Klimaziel ist am Ende nur etwas wert, wenn es auch erreicht wird. Folglich müssen die Maßnahmen sich an diesem Ziel ausrichten.. Eine Alternative dazu gibt es also nicht. Im Gegenteil: Beginnen wir später mit der Umsetzung der Maßnahmen, müssten diese in der Zukunft nur umso härter werden.

Gleichzeitig reicht das Klimaziel bis 2030 ja nicht mal aus, um tatsächlich noch nach den Grundsätzen der Klimagerechtigkeit 1,5 Grad zu erreichen. Das Spannungsfeld ist also riesig und schlussendlich wird es nicht ohne die Beteiligung aller Gesellschaftsmitglieder gehen. Die Enquete-Maßnahmen werden viel Geld kosten und an der einen oder anderen Stelle unseren Lebensstil weniger komfortabel machen. Der Vorteil der Enquete ist: Stehen alle Fraktionen gemeinsam hinter dem Bericht, ist das die beste Chance, die Stadtgesellschaften von den Maßnahmen zu überzeugen. Erkennt die Politik geschlossen die Notwendigkeit der Maßnahmen an, kann ein gesellschaftlicher Konsens entstehen.

Aber… wir haben keinen Platz für weitere Windenergieanlagen.

Doch. Das Windenergiepotenzial im Land Bremen liegt in etwa zwischen 350 und 400 MW, je nachdem wie sich Vorgaben auf Bundesebene ändern, welche Flächen nach näheren Untersuchungen sich weiterhin als geeignet erweisen und welche Leistung neue Anlagen erbringen werden. Aber auch durch geänderte Vorgaben auf Landesebene können weitere Potenziale erschlossen werden. Z. B. können in Gewerbegebieten Windenergieanlagen integriert werden, wenn die richtigen Auflagen für die Neuansiedlung von Unternehmen und die neuen Anlagen erteilt werden und dann gut aufeinander abgestimmt sind.

Aber… auf meinem Grundstück ist kein Platz für eine Wärmepumpe.

Wahrscheinlich liegt dein Grundstück in einem der verdichteten Quartiere im Zentrum der Stadt. Hier werden Wärmenetze die Lösung sein. Individuelle Ausnahmen wird es natürlich immer geben. Unser Ziel ist es aber, diese so gering wie möglich zu halten. Auch die Lärmbelastung durch eine moderne Wärmepumpe wird meistens zu hoch eingeschätzt.

Aber… wieso wollen die Grünen die Parkplätze reduzieren? Schadet parken denn und kann man nicht durch einen attraktiven ÖPNV die Verkehrswende schaffen? Die CO2-Emissionen des Autoverkehrs sind doch sowieso recht gering, wieso sind sie uns so wichtig?

Um ÖPNV (Bus, Straßenbahn etc.), Rad- und Fußverkehr attraktiver zu machen, brauchen wir mehr Fläche auf der Straße. Die Parkflächen entlang der Straßen müssen daher reduziert werden. Für Parkhäuser ist in den engen Quartieren oft kein Platz vorhanden. Außerdem sind diese teuer. Das Geld brauchen wir allerdings dringend für den ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. Alle Expert*innen, mit denen wir in der Enquete gesprochen haben, sagen zudem, dass ein Umstieg auf den ÖPNV nur passieren wird, wenn gleichzeitig der Autoverkehr unattraktiver gemacht wird. Das bedeutet z. B. weniger verfügbare Parkplätze, höhere Kosten für Parkplätze oder Zufahrtsbeschränkungen für Autos in autofreien Quartieren.

Die CO2-Emissionen des Autoverkehrs machen im Vergleich zu denen des Stahlwerks nur einen kleinen Teil aus. Allerdings gilt das für die meisten Teilbereiche, die wir neben dem Stahlwerk in Bremen anschauen. Gleichzeitig ist der Autoverkehr eine Variable, die wir in Bremen wesentlich mit beeinflussen können. Bei vielen anderen Aspekten sind wir deutlich abhängiger von der Bundesebene.

Aber… was ist mit regionaler Ernährung und Lebensmittelverschwendung?

Auch zu Regionalität und Lebensmittelverschwendung gibt es Maßnahmen im Bericht. Die Enquete legt allerdings einen Fokus auf die Reduktion von tierischen Produkten, da dies mit Abstand der größte Hebel für die Emissions-Reduktion ist.

Aber was ist mit…

Andere wichtige Maßnahmen können in Bremen ohne die Hilfe vom Bund leider kaum umgesetzt werden. So hat Bremen wenig rechtliche Ansatzpunkte, um Vorgaben für klimafreundliche Industrieprozesse von Unternehmen zu erlassen. Im Gebäudesektor ist Bremen nicht befugt, Standards für die bessere Dämmung von Bestandsgebäuden zu setzen. Die Einführung von Tempo 30 als innerstädtische Regelgeschwindigkeit muss ebenfalls vom Bund noch erlaubt werden. Auch im LkW-Verkehr, Schiffsverkehr und im Bereich privaten Konsums finden sich wenig Ansatzpunkte über Förderung (schwierig mit leeren Haushaltskassen) und Beratung hinaus. Durch fiskalpolitische Instrumente – also öffentliche Einnahmequellen wie z. B. CO2-Abgaben – klimafreundliche Produkte attraktiver zu machen, ist auf Bremer Ebene nicht möglich.

Was passiert als nächstes?

Der Enquete-Bericht wird in der Bürgerschaft vorgestellt. CO2 wird aber erst gespart, wenn die Maßnahmen umgesetzt werden, deshalb ist es zentral, dass der Senat den Enquetebericht zur Grundlage seiner Arbeit macht. Dazu sollen die Enquete-Klimaziele in einer Novelle des Bremer Klimaschutz- und Energiegesetzes (BremKEG) aufgenommen werden. Ein enges Emissions-Controlling, ein Sachverständigenrat und ein Parlaments-Ausschuss sollen bis 2030 die Umsetzung der Maßnahmen begleiten und ggf. nachsteuern, wenn die Zwischenziele nicht erreicht werden.

Das Finanzierungsgutachten der Enquete soll Ende Januar 2022 fertiggestellt werden. Auf Basis der Ergebnisse muss die Bürgerschaft dann diskutieren, wie die investiven Finanzbedarfe der Enquete gedeckt werden können. Klar ist auch, dass die Enquete-Maßnahmen momentan nicht ohne weiteres Personal in den Behörden, ohne weiteres Umschichten im Bremer Haushalt und noch andere Finanzquellen umgesetzt werden können. Auch hier müssen Bürgerschaft und Senat so schnell wie möglich eine Lösung finden.