Beschluss bei Fraktionsklausur: Digitales Hinweisgeberportal gegen Steuerbetrug einrichten

Mit einem anonymen Hinweisgeberportal im Internet will die GRÜNEN-Fraktion den Kampf gegen Steuerbetrug und für mehr Steuergerechtigkeit verstärken. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion nun auf ihrer Klausurtagung in Bad Zwischenahn beschlossen. Steuerhinterziehung richtet jährlich Milliardenschäden auf Kosten des Gemeinwesens an. Allein in Bremen hat die Steuerfahndung zuletzt Steuerbetrügereien mit einem Volumen von insgesamt 27 Millionen Euro aufgedeckt. Bei der Verfolgung von Steuerbetrug ist das Finanzamt auch auf Mithilfe angewiesen. Seit Jahren ist es in allen Bundesländern möglich, anonyme Hinweise auf möglichen Steuerbetrug telefonisch, per Mail oder Brief zu geben. Die GRÜNEN wollen jetzt ein Online-Portal eingerichtet wissen, auf dem solche anonymen Hinweise mit konkreten Anhaltspunkten auch digital abgegeben werden können. Der Vorteil: Das Portal ermöglicht bei Nachfragen die anonyme und sichere Kommunikation mit den Hinweisgeber*innen über ein digitales Postfach, die IP-Adresse der Hinweisgeber*innen wird dabei verschlüsselt und erhält einen kryptischen Namen.

Das Hinweisgeberportal ist ein wichtiger Baustein für die Aufdeckung von Steuerbetrug, so der Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher Björn Fecker: „Die ehrlichen Steuerzahler*innen müssen sich darauf verlassen können, dass der Staat alles gegen Steuerbetrug unternimmt. Das digitale Hinweisgeberportal kann dabei ein echter Fortschritt sein. Die Möglichkeit zu anonymen Hinweisen gibt es längst, nur endet damit oft jeder Kontakt. Dies soll das Portal ändern und mit einem anonymisierten Postfach die Kommunikation zwischen Hinweisgeber*innen und Steuerfahndung ermöglichen. Dadurch können konkrete Anhaltspunkte besser belegt und der Steuerbetrug effektiver verfolgt werden. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Damit werden dem Gemeinwesen im erheblichen Umfang dringend benötigte Mittel z.B. für Bildung, Infrastruktur oder auch Klimaschutz entzogen. Beim Online-Portal geht es nicht darum, den Nachbarn anzuschwärzen. Ein einfacher Hinweis reicht nicht, sämtliche Verdachtsäußerungen müssen gut begründet werden. Steuerhinterziehung im großen Stil wird ohnehin eher von Unternehmen, Banken und findigen Beratern betrieben, wie der Cum-Ex-Skandal zeigt. Mit dem Online-Portal erhalten Whistleblower ein diskretes Instrument, solche strafbaren Machenschaften mitzuteilen.“