Ein wenig versteckt am Rande des Bürgerparks, hinter dem Hauptbahnhof – die meisten Bremer*innen kennen den Kreuzstein nicht, der seit 18 Jahren an die Opfer des Völkermords erinnert, den die Türkei an den Armeniern und den anderen indigenen christlichen Völkern des osmanischen Reichs verübt hat. In der nächsten Woche jährt sich der Gedenktag: Am 24. April 1915 fiel mit der Verhaftung und Deportation der nicht-muslimischen Führungseliten von Konstantinopel der Startschuss zu diesem Menschheitsverbrechen – auf 3 Millionen wird die Zahl der Toten insgesamt angesetzt.
Das Deutsche Reich war nicht nur Zuschauer, war vielmehr aktiv unterstützend dabei, politisch und militärisch. Auch das ein Grund, warum wir heute allen Anlass haben, zu erinnern, zu mahnen, aktiv darauf hinzuwirken, dass sich ein solches Drama nicht wiederholt. Denn genau diese Gefahr steht drohend am Horizont: Aserbaidschan, waffentechnisch von der Türkei hoch aufgerüstet und politisch aus Ankara mindestens ermuntert (Präsident Erdogan: „Jetzt holen wir uns Jerewan zurück.“), hält seit Monaten eine Hungerblockade gegen die winzige armenische Schwester-Republik Bergkarabach aufrecht und schreckt auch nicht zurück vor massiven Grenzüberschreitungen in das armenische Mutterland, die Republik Armenien. Genozidforscher sehen „erhebliche Genozidgefahr“ (significant genocide risk).
Die Lage ist hochexplosiv. Internationale Kontrolle ist unerlässlich, es braucht eine klare Haltung der demokratischen Welt. Bergkarabach – die Armenier nennen ihre Republik Arzach – könnte sonst zum Funken werden, der schwerste Unruhen in der Region auslöst. Baku beharrt unverändert darauf, dass Bergkarabach zu Aserbaidschan gehöre – völkerrechtlich ist das durchaus umstritten. Und erstmals hat jetzt auch mit Olaf Scholz ein westlicher Regierungschef das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger von Bergkarabach betont: „Aus unser Sicht geht es nun darum, eine friedliche Streitbeilegung auf Grundlage des Grundsatzes der territorialen Integrität von Armenien und Aserbaidschan sowie des Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger von Bergkarabach zu erreichen.“
Im Schatten des Kriegs in der Ukraine ist es umso wichtiger, in der Krisenregion Kaukasus alle Anstrengungen zu unternehmen, eine Befriedung zu erreichen und einen weiteren tödlichen Konflikt im Keim zu ersticken. Das Völkerrecht bietet die richtigen Instrumente. Die wie immer schwierige Abwägung zwischen territorialer Integrität und Selbstbestimmungsrecht der Völker muss in diesem Fall klar in Richtung Selbstbestimmung gehen: “Den Völkern der autonomen Republiken und autonomen Gebilde bleibt das Recht auf die selbständige Entscheidung der Frage über den Verbleib in der Union der SSR oder in der austretenden Unionsrepublik sowie das Recht gewahrt, die Frage ihres staatsrechtlichen Status aufzuwerfen“, hieß es in der sowjetischen Verfassung. Der Hamburger Völkerrechtler Prof. Luchterhandt folgert: „Bergkarabach konnte sich als ‚Autonomes Gebiet‘ gemäß Art. 87 Abs. 3 der UdSSR-Verfassung von 1977 auf diesen Artikel berufen. Folglich ist die aserbaidschanische Sowjetrepublik 1991 ohne Berg-Karabach aus der Sowjetunion ausgetreten.“
Am kommenden Montag werden wir – gemeinsam mit den Mitgliedern der Armenischen Gemeinde Bremen – am Kreuzstein einen Blumengruß ablegen. Unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende Henrike Müller wird dort die Gedenkrede halten. Wir erinnern an diesem Tag an die Opfer des türkischen Völkermords von 1915, zugleich setzen wird damit ein starkes Zeichen für das Lebensrecht der Armenier und Armenierinnen in Bergkarabach und in Armenien – ein Zeichen gegen Krieg und Völkermord, ein Zeichen für Frieden in der Welt. Für Frieden im Kaukasus, aber ebenso für Frieden in der Ukraine, die seit über einem Jahr unter dem mörderischen Angriffskrieg Russlands leidet.
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