Joachim Larisch: Zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Ich meine, dass es wohl unangebracht wäre, die heutige Bundestagsdebatte zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit dem Karnevalsbeginn am 11.11. in Verbindung zu bringen. Dazu geben die drastisch steigende Zahl der täglichen Neuinfektionen mit SARS-CoV-2, die Todesfälle und die Auslastung der Intensivstationen bei weiterhin stagnierender Impfquote wahrlich keinen Anlass. Aber es muss schon gefragt werden, ob die neue Mehrheit im Bundestag politisch ganz bei Sinnen ist, in dieser Lage das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 25. November 2021 hinaus zu verneinen und unter anderem den Maßnahmenkatalog in § 28a Abs. 7 IfSG deutlich zu vermindern, wobei die Maßnahmen mit Ablauf des 19. März 2022 enden sollen.

Augenscheinlich wird diese erste Gesetzesinitiative der (möglichen) neuen Regierungsfraktionen von der FDP bestimmt, deren karnevalistisch nicht unbegabter Bundestagsvizepräsident Kubicki gefühlt seit Beginn der Pandemie nicht müde wird, auf zahlreiche Gerichtsurteile gegen Pandemiemaßnahmen hinzuweisen. Nicht erwähnt wird freilich, dass nur wenige dieser Urteile in der nächsten Instanz bestätigt wurden und das Bundesverfassungsgericht bisher keinem einschlägigen Antragsteller vorläufigen Rechtschutz gewährt hat. Warum Katrin Göring-Eckhart jetzt ebenfalls fortwährend auf die angeblich fehlende Rechtssicherheit der geltenden Regelungen hinweist und daraus die Änderung begründet, ist kaum nachvollziehbar. Man muss den Kakao, durch den wir von der FDP gezogen werden, nicht auch noch lobpreisen. Mal ganz abgesehen davon, dass von einem Pandemierat oder von der Impflicht zumindest für bestimmte Berufsgruppen von den Bundesgrünen gegenwärtig auch nichts zu hören ist.

Es ist zu hoffen, dass im Gesetzgebungsverfahren noch Korrekturen vorgenommen werden und insbesondere auch die Landesregierungen, an denen wir beteiligt sind, Korrekturen einfordern. Dies gilt auch für Bremen, wo eine gewisse Sorglosigkeit angesichts relativ hoher Impfquoten Einzug zu halten scheint. Karneval ist hier kein Thema. Aber das Weihnachtsmarktgedränge an der Schlachte, ein ausverkauftes Weserstadion und weitere von der Wirtschaftssenatorin geforderte „Lockerungen“ sind gewiss kein Ausdruck angebrachter Besorgnis über die weitere Entwicklung. Und warum wird eigentlich das zentrale Impfzentrum auf der Bürgerweide für die „Booster-Impfungen“ nicht wieder geöffnet?