Ob Rathaus, Dom, Hauptbahnhof und viele Wohngebäude: Eine Reihe bemerkenswerter Bauten steht in Bremen unter Denkmalschutz. Für imposante Bäume wie etwa die 900 Jahre alte Linde an der Horner Kirche gilt das hingegen nicht. Die GRÜNEN-Fraktion will solche beeindruckenden Naturdenkmale nun unter besonderen Schutz stellen. Das ist die Kernforderung eines Positionspapieres, das die Abgeordneten beschlossen haben. „Die ältesten und wertvollsten Bäume in Bremen müssen unter besonderen Schutz gestellt werden. Sie sind nicht allein als Augenweide fürs Stadtbild bedeutsam, sondern auch ökologisch wichtig. Große Bäume binden in der Regel mehr CO2 und kühlen die Umgebung ab. Wir wollen die wertvollsten Bäume per Verordnung als Naturdenkmale ausweisen, damit sie noch möglichst lange erhalten bleiben. Das war wie in anderen Ländern auch in Bremen bis 2005 bereits einmal der Fall, ehe die damalige Groko den besonderen Schutz ersatzlos gestrichen hat. Um das Bewusstsein für den Wert alter Bäume zu schärfen, sind auch Patenschaften von Schulen oder Bürgervereinen vorstellbar“, erläutert der umweltpolitische Sprecher Ralph Saxe den Vorstoß.
Die Schutzwürdigkeit von Bäumen kann dem Landesnaturschutzgesetz zufolge aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen festgestellt werden oder weil Seltenheit, Eigenart oder Schönheit dafür sprechen. Als Kriterien für den Schutz einzelner Bäume als Naturdenkmale wollen die Grünen hohes Alter, großen Stammumfang und besonderen ökologischen Wert verankert wissen. Der klassische Denkmalschutz soll nicht über dem Schutz von Naturdenkmalen stehen, das Fällen solcher Bäume z.B. wegen der Herstellung historischer Sichtachsen wäre damit künftig ausgeschlossen. Welche Bäume in der Stadt Bremen als Naturdenkmale infrage kommen, soll der Senat unter Beteiligung von Ortsämtern und Beiräten ermitteln. Ebenso berücksichtigt werden sollen jene Bäume, die bereits einmal bis zu einem Beschluss der Großen Koalition im Jahr 2005 unter besonderem Schutz gestanden hatten. Die Grünen regen außerdem an, dass die ausgewählten Naturdenkmale beschildert und digital katalogisiert werden. Nicht zuletzt soll der Senat auch Patenschaften von Schulen oder Vereinen für die denkmalgeschützten Bäume ermöglichen.
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