Gerechte Bildung für das 21. Jahrhundert – warum wir unsere Schulen besser machen müssen und wie wir sie besser machen können

Beschluss des Landesvorstands, 09.05.2022, gemäß dem Mitgliedervotum vom 30.04.2022

Positionen und Einordnung zur Bildungspolitik von Bündnis 90/Die GRÜNEN Bremen

Vorwort

Die im Frühjahr 2021 eingesetzte Bildungskommission von Bündnis 90/Die GRÜNEN Bremen hat es sich zum Auftrag gemacht, über neue Ziele und Wege für eine gerechte Bildung im 21. Jahrhundert nachzudenken.

Dieser Bericht ist in einer Phase entstanden, wo wir in Deutschland, Europa, aber auch der ganzen Welt von mehreren Krisen gleichzeitig getroffen worden sind, die unser gesellschaftliches Zusammenleben aufs Empfindlichste gestört haben und neu ordnen werden. Mit der Corona-Pandemie und dem teilweise kompletten Wegfall von KiTa und Schule sind bildungspolitische Fragen sowie die Bedeutsamkeit für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ein neues Licht gerückt worden. Während der Kommissionsarbeit wurde eine neue Bundesregierung gewählt, die die Hoffnung zulässt, dass sich in den nächsten Jahren in der Bildungspolitik mehr finanzielles Engagement der Bundesregierung mit einem Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern zu erhoffen ist. Und nicht zuletzt mit dem völkerrechtswidrigen Einmarsch Putins in die Ukraine werden wir in den kommenden Jahren nicht nur durch Krieg ausgelöste neue Fluchtbewegungen haben und vielen Kindern und Jugendlichen hier in Deutschland eine neue Heimat bieten, sondern auch unser wirtschaftliches Zusammenleben in einer globalisierten Welt überdenken müssen. Die Bedeutsamkeit von guter und gerechter Bildung wird durch all diese Krisen nicht kleiner, im Gegenteil, sie wird nur größer. Das nehmen wir als Anlass für diesen Bericht. Gleichwohl ist auch klar, dass die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine unser Schul- und Kitasystem stark fordern wird. Es wäre aber falsch, vor dem Hintergrund der tagesaktuellen Herausforderungen nicht über das grundsätzliche und ferne Ziel von Bildung zu sprechen. Genau dies wollen wir in diesem Bericht tun und der Aufbruchsstimmung Rechnung tragen, die in vielen Schulen trotz all dieser Herausforderungen entstanden ist. Was wir auch in den vergangenen Monaten gespürt haben, ist ein neuer Aufbruch an unseren Schulen. Ein Aufbruch, der auf kreative und innovative Ideen setzt.

Unsere Leitfrage dabei ist: Wie können wir gewährleisten, dass alle Kinder und Jugendlichen zu ihrem Recht auf gute Bildung kommen und somit auch das Vertrauen, das die Eltern Schulen geben, rechtfertigen?

Wir legen mit diesem Papier einen Umriss einer (selbst-)kritischen Auseinandersetzung mit der Bildungspolitik für Bremen und Bremerhaven vor. Wir zeigen auf, wie eine zukunftsfähige Bildung aussehen kann, die Bildungsgerechtigkeit real werden lässt und blicken dafür auch über den Status quo hinaus. Wir wollen damit in einen Dialog mit den Menschen in unserem Bundesland treten, der vom Respekt vor denen, die jeden Tag unsere Bildungslandschaft gerechter und besser machen wollen, geprägt ist. Wir wollen herausstellen, welche zukünftigen Herausforderungen sich aufdrängen und wie wir sie bewältigen können.

Mit diesem Papier wollen wir mehr Menschen dazu ermutigen, Teil eines bildungspolitischen Aufbruchs in unserer Gesellschaft zu werden. Denn all die Maßnahmen, die auf den kommenden Seiten beschrieben werden, werden nur umsetzbar werden, wenn wir gemeinsam als Eltern, Lehrkräfte, Menschen, die sich für Gerechtigkeit oder Behördenmitarbeitenden uns dafür einsetzen. Lasst uns also jetzt mutig sein, lasst uns darüber diskutieren, wie der beste Weg ausschauen kann, sonst wird uns die Realität überholen.

  • I. Wo wir herkommen und wo wir hinwollen

Seit 2007 haben wir die Möglichkeit, die bremische Bildungspolitik in der Regierung mitzugestalten. Dabei haben wir uns mit der Einführung einer inklusiven Beschulung auf den Weg gemacht, die Mehrgliedrigkeit in unserem Schulsystem hinter uns zu lassen. Wir wollten damit die ersten Schritte für ein wirklich inklusives Bildungssystem gehen, das bei den Potenzialen der Kinder und Jugendlichen und nicht bei seinen Erwartungen ansetzt. Jedes Kind soll, so wie es ist, willkommen sein. Wir haben die große Herausforderung der Einführung eines gebundenen Ganztagsschulsystems in Angriff genommen. Wir Grüne haben uns 2007 für den Bremer Schulkonsens eingesetzt und in den Verhandlungen dafür gesorgt, dass wichtige grüne Positionen auch parteiübergreifend Eingang gefunden haben.

Der Schulkonsens und seine Fortführung haben die Debatten um Veränderungen der Schulstruktur ein Stück weit beruhigt, Eltern und Lehrkräften Stabilität gegeben. Gleichzeitig werden durch den parteiübergreifenden Kompromiss des Schulkonsenses wichtige Grundsatzfragen über Schulstrukturen in die unbestimmte Zukunft verschoben.

Wir haben uns im Laufe des Prozesses mit Bildungsexpert*innen, aus Bremen und von außerhalb sowie zivilgesellschaftlichen Akteur*innen mit den Fragen auseinandergesetzt, was aktuell schief läuft, wie für uns Bildungsgerechtigkeit im 21. Jahrhundert aussieht und wie wir sie verwirklichen können.

Kritik am Schulsystem im Land Bremen ist in vieler Munde:
Dabei geht es um Unterrichtsausfall wegen fehlender Lehrkräfte auf einem hohen Niveau, gutes inklusives Arbeiten an Schulen, fehlende Ressourcen, zu große Klassen, fehlende Zeit für wichtige pädagogische Arbeit, zu kleine Schulgebäude in schlechtem Zustand und vielfach überlastete Lehrkräfte. Es wird sich beschwert, dass bremische Schüler*innen unzureichende Leistungsergebnisse bringen würden, dass das Abitur nichts wert sei und überhaupt gerade besonders leistungsstarke Kinder durch ein inklusives Schulsystem benachteiligt würden.
In diesen Kritiken mischen sich häufig Klischees mit Verkürzungen und Übertreibungen. Dennoch liegen ihnen im Kern wichtige Anliegen zu Grunde, denn in Hinblick auf das Bremer Schulsystem und seinen Betrieb und damit in der bremischen Bildungspolitik gibt es sehr viel zu tun.

Wir GRÜNEN streiten auf Grundlage eines umfassenden Verständnisses von Bildung, das nicht erst in der Schule ansetzt. Bildungspolitik ist für uns ein zentrales sozial- und gerechtigkeitspolitisches Feld in unserem Bundesland.

Gute und gerechte Bildung unterstützt junge Menschen dabei, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt gestalten zu können. Sie trägt dazu bei, die eigenen Potenziale und Interessen zu entwickeln und offen für neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu bleiben sowie soziale Verantwortung zu tragen. Das Recht auf gute Bildung ist ein lebenslanges und jedem Menschen offen stehendes Recht, das Selbstbestimmung, Mündigkeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Damit ist es ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Allerdings leistet unser Bildungssystem das aktuell nicht für alle Menschen. Diese Ungerechtigkeit wollen wir abbauen.

GRÜNE Bildungspolitik steht seit 40 Jahren für einen ganzheitlichen und inklusiven Ansatz: Es geht um die Ermöglichung von Teilhabe in der Gesellschaft und im demokratischen System. Dazu braucht es Chancen zur Persönlichkeitsentwicklung und die Vermittlung von Wissen, Kulturtechniken, die Entwicklung weiterer Kompetenzen und das Erreichen von Abschlüssen. Lesen, Schreiben, Rechnen ebenso wie eine Berufsausbildung sind wichtige Voraussetzungen für Teilhabe ebenso wie die Erfahrung von Wertschätzung, Selbstwirksamkeit und demokratischen Prozessen.

Wir GRÜNEN haben das Selbstverständnis von Deutschland und Europa als Migrationsgesellschaft. Internationale Migration und Flucht sind keine einmaligen oder außergewöhnlichen Prozesse, sie treten dauerhaft und immer wieder verstärkt auf, wie seit 2015/2016 aus Syrien oder aktuell mit Geflüchteten aus der Ukraine.

Das Bildungssystem, auf das wir mit diesem Bericht hinarbeiten, ist dafür gewappnet, Geflüchtete und Migrant*innen in Schulen und KiTas aufzunehmen und ihnen gute Bildung zu ermöglichen. Multiprofessionelle Teams mit ausreichend Sozialpädagog*innen und Psycholog*innen, Sprachbildung als Querschnittsaufgabe und Mehrsprachigkeit als professionelle Perspektive, ebenso wie rassismuskritisch kompetente Lehrkräfte bilden wichtige Bestandteile eines inklusiven Schulsystems, dass so in die Lage versetzt wird, auf solche Entwicklungen zu reagieren. Natürlich bilden größere Gruppen an neuen Schüler*innen im ersten Moment eine zusätzliche Herausforderung, doch arbeiten wir daraufhin, dass Schulen und KiTas systemisch gut aufgestellt, nicht “knapp auf Kante genäht”, und somit in der Lage sind, immer wieder auch besondere Herausforderungen gut zu bewältigen. Weiterentwicklung mit einer sich verändernden Gesellschaft und die Anpassung an neue Gegebenheiten sind dann dauerhafte Prozesse, den wir mit diesem Bericht genauer beschreiben.

  1. Wege und Maßnahmen
  • 1. Wir wollen gute und verlässliche KiTas für jedes Kind
    • 1.1. Weil es auf den Anfang ankommt

Die Basis für eine erfolgreiche Bildungsbiographie bildet sich zentral in der Grundschule heraus, wo die Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen sicher erworben werden sollen.

Zu guter, frühkindlicher Bildung gehört ein KiTa-Platz für jedes Kind. Unser Ziel ist eine Komplettversorgung der über Dreijährigen und eine Versorgungsquote von 60 Prozent der unter Dreijährigen in jedem Stadtteil in Bremen und Bremerhaven. Nur so kann der Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz ab einem Jahr auch wirklich gewährleistet werden. Wir wollen nicht nur diejenigen versorgen, die ohnehin auf der Suche sind, sondern auch aktiv auf Eltern zugehen, die Unterstützung bei der Beantragung eines KiTa-Platzes benötigen. Dazu gehört auch bei Eltern falls nötig dafür zu werben, ihre Kinder spätestens ab drei Jahren für die KiTa anzumelden. Wir streben deshalb an, dass das letzte KiTa Jahr verpflichtend für alle Kinder wird. Dafür wollen wir uns im Bund einsetzen.

Eine positive kindliche Entwicklung benötigt vielfältig anregende Umgebungen und Zeit, sich mit den Kindern zu beschäftigen. Insbesondere für die sozial-emotionale kindliche Entwicklung ist der Besuch in der KiTa von enormer Bedeutung. Kinder, die keine KiTa besucht haben, haben häufig Probleme, sich im sozialen Rahmen von Schulen, aber auch generell im sozialen Umgang mit anderen Kindern und größeren Kindergruppen zurecht zu finden. Deshalb wollen wir Kindern möglichst früh einen KiTa-Besuch ermöglichen. Dafür braucht es eine gute Verzahnung der Ressorts Soziales und Kinder und Bildung mit Institutionen wie Kinderärzt*innen oder dem Jugendamt sowie die gezielte Ansprache von Eltern, wenn die kindliche Entwicklung gefährdet ist. Elternbildung ist dabei eine wichtige begleitende Maßnahme, denn auch bei Besuch einer KiTa bleibt das Zuhause ein essenzieller Lern- und Lebensort für Kinder.

Trotz des kontinuierlichen KiTa-Ausbaus wird es jedoch auch in den nächsten Jahren noch unversorgte Kinder geben. Dies führt neben dem Mangel an Betreuungsmöglichkeiten auch zu einem Mangel an Teilhabemöglichkeiten hinsichtlich frühkindlicher Bildung. Für die Übergangsphase bis zur Vollversorgung muss daher allen Kindern im Elementaralter von 3 bis 6 Jahren, die keinen KiTa-Platz haben, mindestens ein niedrigschwelliges Angebot frühkindlicher Bildung gemacht werden. Dies können Spielkreisangebote, betreute Spielplätze oder Ähnliches sein. Das wollen wir anpacken.

Ein KiTa-Platz für jedes Kind ist jedoch noch nicht alles, denn auch auf die Qualität kommt es an. Verbindliche Standards in der Kindertagesbetreuung müssen etabliert werden und wie in anderen Bundesländern auch, Teil der Zuwendungsverträge zwischen Kommune und Trägern sein. Hierin verankert gehören die Standards des Bildungsplans 0-10, aber auch verbindliche Regelungen zur inhaltlichen Ausgestaltung in Bezug auf Ausflüge, Naturerleben in der KiTa, Antirassismusarbeit und Demokratiebildung. Schon unsere Kindertagesstätten müssen Präventionsorte zur wirksamen Verhinderung von unterschiedlichen Diskriminierungsformen werden. Demokratische Prinzipien und Partizipation sollen im Alltag der Kinder erlebt und mitgestaltet werden.

  • 1.2. Weil es auf die Sprache ankommt

Dem KiTa-Alter kommt hinsichtlich des Spracherwerbs und der Sprachförderung eine sensible Bedeutung zu. Diese Chance dürfen wir für kein Kind verstreichen lassen. Dazu gehört, dass jede Fachkraft in der KiTa auch Sprachexpert*in sein muss. Um dies zu erreichen, wollen wir das Wissen und die Kompetenz des Fachpersonals im Bereich Sprache sowohl in der Ausbildung als auch in Fortbildungen noch mehr in den Fokus rücken. Ergänzt werden soll die Kompetenz der KiTa-Fachkräfte aber auch weiterhin durch Sprachförderkräfte, die sich in den Einrichtungen noch spezifischer um Kinder mit Sprachförderbedarf kümmern. Denn Sprache ist der Schlüssel zu fast allen Lebensbereichen. Sie ermöglicht Kindern die Aneignung von Wissen, Erkenntnissen und Einsichten sowie Teilhabe am sozialen Miteinander. Sprache unterstützt die Entwicklung von Kindern zu bewussten Erwachsenen. Sie hilft, sich im Alltag von heute und der Welt von morgen zurechtzufinden und aktiv an ihrer Gestaltung partizipieren zu können.

Schwierigkeiten, die z.B. aufgrund geringer Deutschkenntnisse in der Schule auftreten, können Kinder über Jahre hinweg bremsen. Das ist zutiefst ungerecht. Sprachbildung und Sprachförderung müssen noch größeren Raum in der frühkindlichen Bildung einnehmen. Für einen guten Start in die Schule ist es unerlässlich, allen Kindern zuvor die Gelegenheit zu geben, sich in der Unterrichtssprache Deutsch zuhause zu fühlen und sie sicher im Unterricht nutzen zu können. Geringere Sprachfähigkeiten in der Erstsprache behindern den Spracherwerb in anderen Sprachen wie Deutsch. Deshalb müssen auch KiTas Mehrsprachigkeit und den Aufbau umfangreicher Sprachkenntnisse in Herkunftssprachen fördern.

Die alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kindertagesstätten ist hierbei ein wichtiger Bestandteil. Sprachstandsfeststellungen, an denen alle Kinder vor der Einschulung teilnehmen (z.B. der Primo-Sprachtest), sind ein Instrument, mit dem frühzeitig erkannt werden kann, ob Kinder vor dem Schuleintritt noch Unterstützung benötigen. Die Entscheidung, Kinder ohne KiTa-Platz zu einer vorgezogenen Sprachstandsfeststellung einzuladen, um ihnen zumindest ein KiTa-Jahr vor der Einschulung zu ermöglichen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Unser Ziel ist jedoch, dass alle Kinder bereits im Alter von viereinhalb Jahren an der Sprachstandsfeststellung teilnehmen. Nur so bleibt genug Zeit für Sprachförderung, sofern nötig. Die Sprachförderung selbst muss dabei deutlich ausgeweitet werden. Das verpflichtende KiTa-Brückenjahr für Kinder mit diagnostiziertem Sprachförderbedarf ist ein wichtiger Baustein. Vor allem deshalb, weil es die Kommunen verpflichtet, allen Kindern im Vorschulalter mit Sprachförderbedarf auch einen KiTa-Platz und alltagsintegrierte Sprachförderung zu verschaffen. So lange nicht jedem Kind ohnehin ein KiTa-Platz zur Verfügung steht, ist dies eine wichtige Errungenschaft.

  • 1.3. Weil es auf die Fachkräfte ankommt

Ohne Fachkräfte keine Kindertagesbetreuung. Um ausreichend Fachkräfte in den KiTas zu haben, müssen genug Fachkräfte ausgebildet und vorhandene Fachkräfte in den KiTas gehalten werden. Beides geht damit einher, dass die Arbeit in KiTas attraktiv sein muss.

Zur Attraktivierung der Ausbildung wurde bereits vieles auf den Weg gebracht, sei es die Praxisintegrierte Ausbildung PiA; die Integrierte Regelausbildung InRA; die Öffnung des Aufstiegs-BAföG für Erzieher-Fachschüler*innen, welches den Auszubildenden ihren Lebensunterhalt während der Ausbildungszeit sichert und nicht zurückgezahlt werden muss; Ausbildungsprämien und Quereinstiegsmöglichkeiten. Nun gilt es, die Maßnahmen zu evaluieren, das Erfolgsmodell PiA zu verstetigen und auszubauen, das Marketing für den Beruf noch zu verstärken und zusätzliche Bewerber*innen zu gewinnen. Dafür müssen wir mehr finanzielle Mittel bereitstellen. Das können die Länder und Kommunen aber nicht alleine schaffen. Der Bund muss hier mit der Umsetzung des Kooperationsgebots den Kommunen helfen.

Ein wichtiger Punkt ist zudem die langfristige Bindung von Erzieher*innen an ihren Beruf und die Anerkennung des Berufes in der Gesellschaft. Hier gilt leider: Fachkräftemangel begünstigt Fachkräftemangel. Denn der Fachkräftemangel in KiTas bindet viel Energie für Aufgaben, die mit der vorhandenen Expertise der Fachkräfte eigentlich geleistet werden könnten, aber aus Personalnot wegfallen. Dies schafft Unzufriedenheit. Unterbesetzung führt zur Überlastung der verbliebenen Fachkräfte, Krankenstände schnellen in die Höhe, Erzieher*innen entscheiden sich, ggf. ihren Beruf zu verlassen. Für die Phase des akuten Fachkräftemangels, bis hoffentlich die ergriffenen Maßnahmen zu Steigerung der Fachkräfteanzahl fruchten, sollte daher auch in Betracht gezogen werden, KiTa-Helfer*innen einzusetzen, die z.B. beim Anziehen zum Rausgehen und bei Mahlzeiten unterstützen und somit den Erzieher*innen zumindest eine kleine Entlastung verschaffen können.

  • 1.4. Weil es um bessere Übergänge und Verbünde geht

Kindertagesstätten und Grundschulen sind als Bildungsinstitutionen gleichermaßen für die grundlegende Erziehung und Bildung von Kindern zuständig. Um alle Kinder bestmöglich fördern zu können, ist es wichtig, dass die Bildungsangebote von KiTas und Grundschulen eng miteinander verzahnt sind und aufeinander aufbauen. Entscheidend ist, dass wichtige Erkenntnisse über das jeweilige Kind beim Übergang nicht verloren gehen, so dass jedes Kind die Unterstützung bekommt, die es braucht. Hieraus lässt sich für KiTas und Grundschulen die Aufgabe ableiten, ihre Arbeit so abzustimmen, dass für die Kinder keine Brüche entstehen, sondern eine kontinuierliche und unterstützende Förderung gewährleistet ist. Beide Institutionen tragen gemeinsam Verantwortung für die erforderliche Kontinuität von Bildung, Erziehung und Betreuung. Datenschutzrechtliche Bestimmungen, die auch Hürden sein können, müssen dabei im Sinne der besseren, professionellen Kooperation der Fachkräfte und Förderung der Kinder in den verschiedenen Bildungsinstitutionen ausgestaltet werden.

Mit dem Ziel, dass jedes Kind ab spätestens drei Jahren in die KiTa geht, bevor es in die Schule kommt, ist auch verbunden, solide Vorschularbeit im letzten Jahr vor der Einschulung zu gewährleisten. Auch hierbei wollen wir verbindliche Standards etablieren, die Grundlage des Zuwendungsvertrages zwischen Kommune und Trägern sind. Vorschularbeit darf in den KiTas nicht weggespart werden. Vorschulkinder haben ein Recht auf Vorschulbildung und das Kennenlernen ihrer zukünftigen Schule. Pat*innenprogramme können den Einstieg erleichtern. Unser Ziel ist zudem, vorschulische und schulische Sprachbildung und -förderung in eine Gesamtbetrachtung zu nehmen, bestehende Lücken zu schließen und die Übergänge bei der Sprachförderung zwischen Kindertagesstätte, Grundschule und weiterführender Schule weiter zu verbessern.

Die in Bremerhaven bereits bestehende flächendeckende Verbundstruktur zwischen KiTas und Grundschulen muss auch für die Stadtgemeinde Bremen umgesetzt und ausgeweitet werden.

Das einzelne Kind muss im Mittelpunkt eines gemeinsamen Bildungsverständnisses stehen – zusätzlich ist das Zusammenwirken von Familie, KiTa und Schule unabdingbar. Dafür braucht es die Fertigstellung und verbindliche Umsetzung von Bildungsplänen für den Elementar- und Primarbereich (Bildungsplan 0 – 10).

  • 2. Wir wollen gerechte Schulen für jedes Kind

Die primäre Herausforderung sehen wir darin, dass unsere Gesellschaft es immer noch nicht schafft, Bildungsgerechtigkeit herzustellen. Gesellschaftliche Ungleichheit schreibt sich in den Bildungswegen junger Menschen fort, obwohl individuelle und organisatorische Bemühungen dem entgegenzuwirken, zahlreich sind. Diese Ungerechtigkeiten zeigen sich im Bildungssystem verstärkt als sozialräumliche Spaltung: Bildung hängt massiv vom Elternhaus ab und die finanziellen wie sozialen und kulturellen Möglichkeiten in innenstadtnahen Stadtteilen übersteigen häufig die Möglichkeiten von Familien, die in benachteiligten Stadtteilen in Bremen, Bremen Nord und Bremerhaven wohnen. In den Schulen verschärfen sich die Herausforderungen, die damit einhergehen, dass die Arbeit in benachteiligten Stadtteilen von vielen Fachkräften als besonders herausfordernd wahrgenommen wird und der Personalmangel dort größer ist. Eine gerechte Bildungspolitik muss aber hier mit besonderer Intensität ansetzen und Schüler*innen aus einem benachteiligten Umfeld gute Bildung ermöglichen. Daraus ergibt sich, dass wir stärker benachteiligte Schüler*innen stärker unterstützen. Das muss sich in der Ausstattung von Schulen, auch mit Personal, widerspiegeln. Besonders in benachteiligten Stadtteilen braucht es häufig deutlich mehr Unterstützung, damit auch hier alle Schüler*innen ihr Recht auf gute Bildung wahrnehmen können.

Mit der Einführung des zweigliedrigen, weiterführenden Schulsystems (Gymnasium/Oberschule) haben wir ab 2010 versucht, Auswirkungen sozialer Ungleichheit abzumildern, aber nach wie vor hängt Bildungserfolg stark vom Elternhaus ab. Das ist nicht gerecht, zumal Bildung in unserer Gesellschaft einen Grundstein für Teilhabe und Selbstbestimmung darstellt.

  • 2.1. Wir wollen ein Recht auf hochwertigen Ganztag

Bildungsungerechtigkeit äußert sich unter anderem darin, dass Bildungserfolg in großem Maße vom Elternhaus abhängt. Während einige Eltern über Musikunterricht, Sportvereine, internationale Reisen, Nachhilfe und umfangreiche persönliche Unterstützung die Bildung ihrer Kinder unterstützen, ist dies bei Weitem nicht allen Eltern möglich. Gute, gebundene Ganztagsschulen sind deshalb ein zentrales Instrument, um Bildungsungerechtigkeit zu bekämpfen. Schüler*innen können dort unabhängig vom Elternhaus vielfältige soziale, sportliche, künstlerische oder handwerkliche Erfahrungen machen, die sie in ihrer Entwicklung unterstützen.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026 bedeutet eine enorme Anstrengung auf politischer Ebene für Bremen und Bremerhaven. Die Ausweitung von Ganztagsgrundschulen muss dennoch mit deutlich mehr Tempo als bisher vorangetrieben werden, denn der aktuelle Mangel an Ganztagsschulen bedeutet täglich enorme Anstrengungen für viele Eltern und schlechtere Bildungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Die Einrichtung der Senatskommission für Schul- und KiTabau ist daher ein richtiger Schritt, um die Prozesse zu bündeln und zu beschleunigen.

Ein gelungener Ganztagsunterricht bietet einen guten Rhythmus zwischen Konzentrations- und Anstrengungsphasen einerseits sowie Entspannungsphasen und Freiräumen andererseits. Die enge Verzahnung von Schule und Ganztag durch die Rhythmisierung des Unterrichts im gebundenen Ganztag bietet insbesondere vielfältige Chancen, um jedem Kind in besonderer Weise gerecht zu werden. An weiterführenden Schulen und Oberstufen kann die Auseinandersetzung mit sinnvollen Lern- und Arbeitszeiten auch die Reduzierung von Präsenzunterricht bedeuten, die in Abstimmung mit den Schüler*innen ihnen individuelle Übungszeit ermöglicht. Diese Fragen der konkreten Ausgestaltung von Ganztagsunterricht sind in der Verantwortung der schulischen Selbstständigkeit, die schulspezifisch demokratisch entschieden werden sollen.

Ganztagsschulen bieten Raum und genügend Zeit für die individuelle Förderung von Schüler*innen, sei es durch kulturelle Bildung, musisch-ästhetischer Bildung oder Bewegungs- und Sportangeboten und fördert somit die ganzheitliche Entwicklung der Kinder. Es können Gemeinschaftserfahrungen, Kreativität, Selbstwirksamkeit und vielfältige Partizipationsformen für die Schüler*innen ganz konkret erlebbar werden und die Fundamente für Teilhabe in einer demokratischen Gesellschaft gelegt werden. Soziales Lernen und die Einübung von Solidarität können mehr Raum bekommen, was auch zur Prävention von Mobbing beiträgt. In der Gestaltung des Ganztages ergibt sich außerdem eine große Chance für die Beteiligung von Schüler*innen, damit diese Zeit für sie interessant und wertvoll gestaltet wird.

Ganztagsschulen sind Lernorte, aber auch Lebensorte, an denen Schüler*innen einen bedeutenden Teil ihrer Zeit verbringen. Daher kommt der Qualität der Beziehungen zwischen Lernenden und Lehrenden und der Qualität der Raum und Zeitgestaltung eine enorme Bedeutung zu. Ein starkes Bildungsangebot im Ganztag benötigt daher sehr gut pädagogisch ausgebildete Beschäftigte und kann dann gut funktionieren, wenn ausreichend Zeit für eine gute Abstimmung in den multiprofessionellen Kollegien gegeben ist.

Mit dem weiteren Ausbau der Ganztagsangebote werden Horte eine andere Rolle bekommen. Insbesondere für die Zeiten vor 7 Uhr und nach 16 Uhr stellen sie dann einen wichtigen Ort für Kinder dar, deren Eltern zu diesen Zeiten arbeiten und sie nicht betreuen können. Horte sollen Ganztagsschulen ergänzen, nicht ersetzen. Qualitativ muss auch dort Weiterentwicklung stattfinden. Inklusion sollte durch die institutionenübergreifende Kooperation begünstigt werden, was auch die Begleitung durch bekannte persönliche Assistenzen für Schüler*innen mit Bedarf auf persönliche Assistenz beinhaltet.

  • 2.2. Wir wollen gesunde Ernährung in KiTa und Schule

Ohne Essen kein Lernen.

Zur gesunder Bildung gehört die Verpflegung mit ausgewogenen und nahrhaften Lebensmitteln. Ausgewogene Ernährung fördert die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und das Konzentrationsvermögen von Kindern und Jugendlichen.

Gute Ernährung ist eine dringende soziale und ökologische Frage unserer Zeit. Mit einem ressourcenschonenden Ernährungsverhalten können wir unsere Gesundheit fördern und die Umwelt schützen. Deswegen ist es wichtig, sich auch mit den globalen Themen Erzeugungsbedingungen, Ernährung und Hunger sowie den Auswirkungen von Ernährung auf das Klima und die Biodiversität auseinanderzusetzen. Somit soll es eine selbstverständliche Verzahnung vom Essensangebot in unseren KiTas und Schulen und Bildung nachhaltiger Entwicklung (BNE) geben. Es ist uns wichtig, dass gesundes und klimafreundliches Essen auf den Tisch kommt. Das Bewusstsein dafür soll durch entsprechende Projekte (bspw. Schulgärten, gemeinsames Kochen) und Ernährungsbildung geschaffen werden.

Das Bildungsressort muss seine Verantwortung zur Umsetzung des “Aktionsplans 2025 – Gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde Bremen” endlich wahrnehmen und dauerhaft sicherstellen. Gesunde Ernährung braucht es im ganzen Land Bremen und das Angebot muss im Sinne der Klimaneutralität weiterentwickelt werden.

  • 2.3. Wir wollen körperliche und geistige Gesundheit und Schutz vor Gewalt

Für ein gesundes Körpergefühl ist nicht nur vollwertiges Essen wichtig, sondern auch das Fördern der körperlichen und psychischen (Selbst-)Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen. Wer ein gutes Verhältnis zu sich und dem eigenen Körper hat, kann besser mit anderen Herausforderungen umgehen. Deshalb soll Schule das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen stärken und sie dazu befähigen, mit Veränderungen umzugehen. Das bedeutet, dass Sport und Bewegung eine Frage von körperlicher Gesundheit sind, aber auch von psychischer Ausgeglichenheit, mentaler Gesundheit und körperlicher Selbstwahrnehmung. Wir wollen geistige, körperliche und psychische Gesundheit als zentrale Ressourcen für Leistungsfähigkeit, Lebensqualität und soziale Teilhabe stärken.

Die Corona-Pandemie hat die Herausforderungen um die Themen häusliche und sexualisierte Gewalt verschärft. Schule und Sozialarbeit müssen besser darauf vorbereitete Vertrauenspersonen für Schüler*innen stellen. Darüber hinaus müssen sie auch in der Traumabewältigung mit psychosozialer Betreuung ein Angebot schaffen.

So können wir Kinderschutz verbessern und Gewalt wirkungsvoller abbauen. Darüber hinaus brauchen wir einen zeitgemäßen, queersensiblen Sexualkundeunterricht, der auf unterschiedliche geschlechtliche Identitäten, sexuelle Orientierungen und elementare Themen wie Konsens und Einvernehmen eingeht. Sexualisierte Gewalt ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema, dem durch das offene Besprechen von Grenzen präventiv begegnet werden sollte.

Schüler*innen, die Mobbing erfahren, müssen verlässliche Unterstützungsstrukturen in den Schulen haben. Schulsozialarbeiter*innen sollten deshalb im regelmäßigen Kontakt zu allen Schüler*innen stehen, was über jährliche Einzelgespräche mit allen Schüler*innen geschehen kann und bei einem Verdacht auf Betroffenheit auch proaktiv Unterstützung anbieten. Um das leisten zu können, muss die Schulsozialarbeit kontinuierlich ausgebaut werden, da die momentanen Ressourcen nicht ausreichend sind.

  • 2.4. Wir wollen demokratische Teilhabe stärken

Eine demokratisch gefestigte Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit. Sie steht kontinuierlich von innen und von außen unter Druck und muss wehrhaft gegen diejenigen sein, die eine pluralistische und freiheitliche Gesellschaft bekämpfen. Deshalb ist die Stärkung der Demokratie ein dauerhafter und notwendiger Prozess, der grundsätzlich für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft ist. KiTas und Schulen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, weil ihnen die Aufgabe obliegt, Grundlagen für ein demokratisches Selbstverständnis von Schüler*innen zu entwickeln und demokratische Teilhabe und Selbstbestimmung erfahrbar zu machen. Daher wollen wir Kinder von Beginn an mitbestimmen lassen. Wir sind davon überzeugt, dass Demokratie erlebt und geübt werden muss und ein undemokratisches Bildungssystem nicht nachhaltig zu demokratischer Teilhabe befähigen kann.

Dass Schüler*innen selbst mehr demokratische Beteiligung einfordern, zeigt sich immer wieder, beispielsweise auch bei den Klimaprotesten von „Fridays for Future“.

Gesetzlich ist in Bremen bereits die umfassende Beteiligung von Schüler*innen festgeschrieben, unter anderem durch die Drittelparität in Schulkonferenzen. Allerdings muss Demokratie täglich im Kleinen und Großen in der Schule erlebt und eingeübt werden. Es liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte, regelmäßige Beteiligung an unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Entscheidungen zu ermöglichen und die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen, Mitbestimmung und Teilhabe auch einzufordern. Prozesse der demokratischen Selbstorganisation auf Klassenebene in Klassenräten und die Beteiligung an Schulentwicklungsprozessen müssen flächendeckend in allen Jahrgängen zur Selbstverständlichkeit werden. Demokratiebildung muss fächerübergreifend selbstverständlich werden und mit regelmäßigen verbindlichen Projekten in allen Schulstufen gefördert werden.

Möglich wird das nur, wenn Demokratiebildung als Aufgabe des gesamten Personals verstanden wird. Insbesondere die Erzieher*innen und Lehrkräfte brauchen dafür mehr Unterstützung, durch mehr demokratie-pädagogische Aus- und Fortbildungen sowie durch gezielte – auf Schüler*innenpartizipation abzielende- Schulentwicklungsberatung.

Eine starke demokratische Verwurzelung braucht Schüler*innen, die geschichtlich und gesellschaftlich informiert sind und sich politisch positionieren. Gesellschaftlich relevante Themen wie Medienmündigkeit und Umgang mit “Fake News” sowie die Auseinandersetzung mit Erinnerungskultur und Verantwortung müssen stärker als bisher thematisiert werden.

  • 2.5. Wir wollen mit Eltern stärker zusammenarbeiten

Gute Bildung braucht Beziehungsarbeit zwischen Lehrenden und Lernenden, aber auch zwischen Lehrenden und Erziehungsberechtigten. Denn die natürlichen Expert*innen für ihre Kinder sind die Eltern. Kinder und Jugendliche teilen einen Großteil ihrer Zeit zwischen Elternhaus und Schule. Die jeweiligen (gemeinsamen) Bildungs- und Erziehungsziele von Eltern und Schule können dann am besten gemeistert werden, wenn beide Seiten gemeinsam an einem Strang ziehen. Wichtig ist dabei auch, dass mit den relevanten Erziehungspersonen für jedes einzelne Kind gut zusammengearbeitet wird, seien das Großeltern, engagierte Nachbar*innen oder Beschäftigte der stationären Jugendhilfe.

Wir sehen in den Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zwischen Eltern und KiTa bzw. Schule einen entscheidenden Faktor für einen erfolgreichen Bildungsverlauf von Kindern und Jugendlichen. Wenn Eltern sich in der Institution willkommen, gesehen und wertgeschätzt fühlen und beidseitig Verantwortung für eine gute Zusammenarbeit übernommen wird, fühlen sich auch Kinder und Jugendliche grundsätzlich willkommen, gesehen und wertgeschätzt.

Damit das gelingen kann, muss der Zusammenarbeit von Lehrkräften und Eltern mehr Raum gegeben werden, um in regelmäßigen Entwicklungsgesprächen Transparenz zur Entwicklung der Kinder herzustellen. In Anbetracht vom allgemeinen Zeitmangel und den vielfältigen Aufgaben von Erziehenden und Lehrenden ist dies eine enorme Herausforderung, die sich mit Blick auf den Bildungserfolg von Schüler*innen aber unbedingt lohnt. Bildungspartnerschaften müssen sich daher als wichtiger Baustein im Aufgabengebiet von Erzieher*innen und Lehrkräften entsprechend in den Arbeitszeiten widerspiegeln.

Wir möchten Eltern, KiTas und Schulen darüber hinaus ermutigen, über die klassische „Elternarbeit“ hinaus gemeinsam aktiv zu werden und die ganz unterschiedlichen Ressourcen, die Eltern mitbringen können, in den Schulen und KiTas zu nutzen.

Weiterhin muss die Elternbildung und -beratung gestärkt werden, um Fragen zu Bildungssystem und Erziehungsmethoden besser aufgreifen zu können. KiTas und Schulen brauchen zudem Unterstützung, um Lösungen für sprachliche oder kulturelle Barrieren zu finden. Die Beratung zu sprachlicher Bildung und mehrsprachiger Erziehung muss auch breiter aufgestellt werden.

Eine gute Bildungspartnerschaft kann bei Problemen und Konflikten in KiTa und Schule hilfreich sein, weil es eine gemeinsame Basis gibt, auf der Lösungen erarbeitet werden können. Auch können Eltern und Familien durch Hilfen, Kontakte und Gespräche unterstützt werden. Um Lehrkräfte bei diesen vielfältigen Aufgaben zu entlasten und die Bindung von Schule und Eltern zu stärken, muss die aufsuchende Sozialarbeit an Schulen, insbesondere in benachteiligten Stadtteilen, ausgeweitet werden.

  • 2.6. Wir wollen selbstständige Schulen ausbauen

Das Ziel aller schulischen Anstrengungen richtet sich auf das erfolgreiche Lernen aller Schüler*innen, gemäß ihren Zielen und Motivationen, ihren Begabungen und ihren Interessen.

Die Herausforderungen an den einzelnen Schulen unterscheiden sich dabei je nach Umfeld und spezifischen schulischem Kontext, weshalb ihre handelnden Akteure Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit benötigen, um flexibel, bedarfsgerecht und wirksam im Sinne ihrer Schüler*innen agieren zu können.

Wir sind davon überzeugt, dass Schulen Freiheiten im Sinne ihrer Schulgemeinschaft gut wahrnehmen können und wollen daher die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung von unseren Schulen stärken. Selbstständige Schulen wollen wir ermutigen, ihre Handlungsspielräume zu nutzen, um Innovation und Schulentwicklungsprozesse selbstverständlich und voranzutreiben und dabei als „lernende Organisation“ ihre demokratischen Strukturen kontinuierlich zu stärken.

Handlungsspielräume umfassen beispielsweise die Möglichkeit, flexibler mit Präsenzpflicht (ab einer gewissen Jahrgangsstufe) umzugehen, Lernarrangements flexibler zu gestalten und Lernformate wie den „FREI DAY“ einzuführen, bei dem die Schüler*innen einen Tag bekommen, um eigenen Fragen und Projekten nachzugehen. Die Selbstständige Schule braucht auch weitreichende Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die schulbezogene Personalgewinnung und Personalentwicklung, aber auch Ressourcen, um die negativen Auswirkungen des Fachkräftemangels bestmöglich abmildern zu können.

Für den Erfolg ihrer Zusammenarbeit mit den Lernenden übernehmen Lehrkräfte dabei ein hohes Maß an Verantwortung. Dafür benötigen sie Ermutigung zu kreativen und innovativen Ansätzen, aber auch Vertrauen in ihre Professionalität. Zur Verantwortungsübernahme gehört gleichzeitig, Rechenschaft abzulegen über die Wirkungen des eigenen Handelns. Dazu gehören Evaluation, eine Feedbackkultur und Reflexion.

Selbstständige Schulen benötigen dafür ein umfangreiches Unterstützungssystem, das die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte sichert und beim Aufbau und laufenden Betrieb eines Qualitätssicherungssystems berät. Es müssen zudem externe Evaluationen sowie bei Bedarf eine externe Prozessbegleitung als Entwicklungsunterstützung bereitgestellt werden. Auch das Verhältnis zwischen Schule und der Bildungsverwaltung muss entsprechend neu definiert werden.

  • 2.7. Wir wollen die Übergänge ins Berufsbildungssystem verbessern

Erfolgreiche und erfüllende Bildungswege können ganz unterschiedlich aussehen und müssen nicht über das Abitur führen. Wir wollen, dass alle Schüler*innen bestmöglich über die vielfältigen Berufs- und Karrieremöglichkeiten, insbesondere auch in der dualen Ausbildung informiert werden. Das läuft an einigen Stellen schon sehr gut, wird aber insbesondere an gymnasialen Oberstufen noch nicht ausreichend angenommen.

Die Anforderungen an die berufliche Bildung steigen von Jahr zu Jahr, wachsende gesellschaftliche, wirtschaftliche und technische Ansprüche prägen das Angebot für die Schüler*innen mit einem Ausbildungsplatz, einem Anspruch auf einen höheren Bildungsabschluss als auch für diejenigen, die keinen Ausbildungsplatz bekommen haben und sich im Übergangssystem wiederfinden. Hinzu kommen die Schüler*innen, die im Allgemeinbildenden System keinen Abschluss erreicht haben oder vorzeitig das Ausbildungsverhältnis kündigen.

Die Berufsbildenden Schulen in Bremen werden zu zwei Dritteln von Schüler*innen in der dualen Ausbildung besucht und zu einem Drittel von Schüler*innen in Vollzeitbildungsgängen, wie schulischen Ausbildungen oder dem beruflichen Gymnasium. Ein Fünftel der Berufsschüler*innen erreichen erst in der weiterführenden Schule einen allgemeinbildenden Abschluss.

Die Folge sind Berufliche Schulen, die mit Zuwächsen der Schüler*innenzahl und damit mit einer immer stärker werdenden Heterogenität (u.a. Mehrsprachigkeit, sozialer Kontext, Lernschwierigkeiten) umgehen müssen. Um dem zu begegnen, ist eine inklusive, sozialpädagogische Ausrichtung sowie eine professionelle (sprach-) lernfördernde Unterstützung der beruflichen Vollzeitbildungsgänge zwingend notwendig. Es bedarf somit zusätzlicher Stellen für entsprechendes Personal und eine gezielte Personalentwicklung in diesen Feldern. Eine zielgenaue und auf die einzelnen Schüler*innen ausgerichtete Kooperation zwischen den abgebenden allgemeinbildenden Schulen und der Beruflichen Schulen ist über die bereits als obligatorisch durchzuführenden Berufsorientierung systematisch und unter Einbeziehung der ausbildenden Betriebe (weiter-) zu entwickeln.

Die Auswirkungen der Klimakatastrophe und unser Ziel diese zu begrenzen, machen Anpassungen in verschiedenen Berufsfeldern und somit auch an berufsbildenden Schulen notwendig. Wie beispielsweise der Abschlussbericht der Klima-Enquete-Kommission ausführt, benötigen wir in den kommenden Jahren deutlich mehr gut ausgebildete Fachkräfte für den klimaneutralen Umbau im Land Bremen. Nur so kann der Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent vorangetrieben werden, die Gebäude zu modernisiert werden und die große Chance der zukünftigen Wasserstoffwirtschaft für Bremen genutzt werden.

  • 2.8. Wir wollen Schulen in die Stadtgesellschaft und Stadtteile öffnen

KiTas und Schulen sind Schnitt­stellen zu Familien und damit zu unserer Gesellschaft. Darum möchten wir diese Orte, Schulen mit ihren Schulhöfen und KiTas, auch ganz praktisch in das öffentliche Leben unserer Städte Bremen und Bremerhaven ganztägig integrieren. Wir möchten sie z.B. an Nachmittagen, Wochenenden und in den Ferien öffnen und nutzen. Hier sollen Orte der Begegnung gefördert werden, für alle im Stadtteil lebenden Menschen, z.B. als Spielplatz, Probenraum, Gemeinschaftsküche oder für Bildungsangebote für Eltern. So wie Sporthallen tagsüber von Schulen und abends von Vereinen genutzt werden, können weitere Kooperationen entstehen, wenn sich auch Aulas, Schulküchen und weitere Räumlichkeiten öffnen.

Die Angebote der Offenen Jugendarbeit (OJA) verstehen wir als wertvolle und wichtige Ergänzung im Bremer Bildungssystem. Bei dem Ausbau der Schulen zu Ganztagsschulen setzen wir einen Schwerpunkt bei der Verzahnung zwischen Schulen und Trägern der Offenen Jugendhilfe. So wird der Schulalltag methodisch abwechslungsreich und ermöglicht projektorientiertes Lernen. Voraussetzung dafür ist der rhythmisierte Ganztag. Der Wechsel zwischen „Lernen nach Stundenplan“ und Projektteilnahme macht den langen Schultag vielfältig.

Auch muss die dringend notwendige Zusammenarbeit der verschiedenen Senatsressorts weiter gefördert werden. Bildungsorte können so zum ganzheitlichen Lebensraum für soziales Lernen und zu Bildungsstätten für uns alle werden. Wir möchten damit einen niedrigschwelligen und barrierefreien Zugang zu unseren Bildungsstätten fördern und die Kooperation zwischen den Bildungs- und Sozialinstitutionen, den Eltern und der gesamten Zivilgesellschaft in den Quartieren erleichtern.

Wir wollen Stadtentwicklung und -planung stärker mit der Bildungslandschaft zusammendenken. Um eine in Schulen und KiTas zeigt sich in besonderem Maße, dass eine gute Durchmischung von Stadtteilen zu besserem Bildungserfolg aller Kinder beiträgt.

Schulen sollen zu Zentren des sozialen Lebens im Stadtteil werden – gemeinsam genutzte und gestaltete Räume, in denen persönliche Weiterentwicklung und gesellschaftlicher Zusammenhalt gelebt und gestärkt werden.

  • 3. Wir wollen inklusive Schulen, in denen Kinder aufblühen und ihre Begabungen entfalten

„10 Jahre schulische Inklusion in Bremen – Einiges erreicht, aber noch viel vor“ (Dr. Joachim Steinbrück, ehemaliger Behindertenbeauftragter des Landes Bremen)

Inklusion zu beschließen reicht nicht aus. Inklusion ist ein kontinuierlicher Prozess.

Um also schulische Inklusion Realität werden zu lassen, reicht es nicht, auf durchaus erreichte quantitative Erfolge bei der Inklusion zu verweisen. Vielmehr sind an vielen Stellen qualitative Verbesserungen und eine klare Planungsstruktur notwendig, um dem Recht auf inklusive Bildung aus der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen (UN-BRK) gerecht zu werden. Das Menschenrecht, das sich aus dieser Konvention ergibt, umfasst das Leben in einer inklusiven Gesellschaft, was inklusive Schulen und KiTas explizit beinhaltet. Der Prozess, unser Schulsystem dauerhaft und nachhaltig in diesem Sinne umzubauen, braucht Zeit und eine deutlich verbesserte räumliche, materielle und personelle Ausstattung der Schulen.

Der 2010 verabschiedete „Entwicklungsplan Inklusion (EPI)“ und damit die gesetzlichen Voraussetzungen für ein inklusives Schulsystem sind ein solides Fundament – auf dem aber bisher zu wenig gutes inklusives Arbeiten in Schulen aufbaut. Es ist unsere politische Verantwortung, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, sodass sich in der Behörde, wie in jeder Schule und bei jeder Lehrkraft eine inklusive Haltung ausbildet. So kommen wir zu einer gemeinsam getragenen Philosophie, um ein Klima zu schaffen, in dem sich alle willkommen fühlen und in dem alle die Schule als gerechten Lernort begreifen. Kollegien sind in ihrer Struktur immer noch zu wenig divers und multiprofessionell, als dass sie angemessen mit der Vielfalt der Kinder und Jugendlichen arbeiten könnten.

Darüber hinaus wurde die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems von Beginn der Schulreform an unter anderem durch die Nichtbearbeitung einer Reihe von Arbeitsaufträgen aus dem EPI behindert, wie der Entwicklung von Alternativen zur Feststellungsdiagnostik, den mehrfachen Wechsel bei der Zuständigkeit für die Bewilligung von Schulassistenzen und dadurch, dass es häufig keine Einbindung des Einsatzes von Assistenzkräften in ein pädagogisches Gesamtkonzept gibt.

Viele Schüler*innen können schulische Anforderungen bewältigen. Allerdings sind der vorgegebene Rhythmus und das geforderte Tempo für viele Schüler*innen nicht optimal oder überhaupt schaffbar. Die Vielfältigkeit der Schüler*innen aber nicht zum Hindernis werden zu lassen, ist Aufgabe des Schulsystems.

Inklusion begreifen wir als Chance für vielfältige Lern- und Bildungsprozesse für jedes Kind. Auch wenn Bremen sich hierbei als Vorreiter im Bund sieht, bleibt bei der Umsetzung noch sehr viel zu tun.

Wir verfolgen das Ziel einer inklusiven Gesellschaft und damit auch eines inklusiven Schul- und Bildungssystems, weil es normal ist, verschieden zu sein. Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung auch für Menschen mit Behinderung, ist Grundlage für gesellschaftliche Weiterentwicklung. Gemeinsames Lernen bedeutet die Chance auf bessere Schulen und eine gerechtere, demokratischere und friedlichere Gesellschaft. Vom gemeinsamen Lernen und der konsequenten individuellen Förderung profitieren alle Schüler*innen, besonders auch leistungsstarke Schüler*innen. Ebenso kommt das Erwerben von sozialen Kompetenzen wie gegenseitiges Verstehen von Lebenslagen und Empathie allen zugute.

Wir sind vom weit angelegten Verständnis des Inklusionsbegriffes im Schulgesetz überzeugt und wollen dessen Umsetzung endlich verwirklichen. Jedes Kind soll seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend gefördert und herausgefordert werden, unabhängig davon, welche Schule es besucht.

  • 3.1. Wir schaffen Rahmenbedingungen für wirklich inklusive Schulen

Schulen brauchen für die qualitative Umsetzung der Inklusion Zeit, Gestaltungsspielraum und Unterstützung in der Etablierung inklusionspädagogischer Konzepte. Für das Gelingen der Inklusion bedarf es weiter eine Steuerung mit Expertise aus der Schulbehörde. Eine gemeinsam erarbeitete, inklusive Grundhaltung stellt dann die Basis gelebter Inklusion dar. Schulen müssen ihre Pädagogik an die Schüler*innen anpassen, nicht umgekehrt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen sich Schulen weiterentwickeln. Jede Schule – und das bedeutet auch jede Schulform – ist offen für jedes Kind. Jede Schule hat dabei das Anrecht auf die nötige Unterstützung bei der Weiterentwicklung ihrer internen Strukturen. Statt dogmatisch über Schulformen zu diskutieren, wollen wir das inklusive Arbeiten an jeder Schule zur Norm machen und so das Menschenrecht auf inklusive Bildung umsetzen. Dabei geht es nicht nur um Etiketten, sondern darum, alle Schulen so weiterzuentwickeln, dass sie allen Schüler*innen offenstehen. Dass wir Schulen aufgrund ihrer Schulform schließen, steht nicht zur Debatte. Der Schulkonsens erhält grundsätzlich die Mehrgliedrigkeit des Schulsystems.
Unsere Grüne Position bleibt weiterhin „Eine Schule für Alle“: Inklusive pädagogische Konzepte müssen an jeder Schule, auch an Gymnasien und Schulen in freier Trägerschaft, entwickelt und umgesetzt werden, sodass unterschiedliches Ansehen verschiedener Schulformen abgebaut wird. Eine tatsächlich inklusive Schullandschaft ist unser Ziel.

Der Aufbau einer inklusiven Gesellschaft ist eine Querschnittsaufgabe über alle politischen Ressorts. Nach der schulischen Inklusion müssen wir in der Kooperation der verantwortlichen Ressorts den Übergang in den 1. Arbeitsmarkt inklusiver gestalten. Langfristig wollen wir allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben aus eigener Kraft mit einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen und so das System der Werkstätten überflüssig machen.

  • 3.2. Wir wollen längeres gemeinsames Lernen ausbauen

Wir brauchen sozial diverse und inklusive Schulen, in denen junge Menschen so lange wie möglich gemeinsam lernen. Unser Bildungssystem soll durchlässiger, gerechter und leistungsfähiger werden. Offene und durchlässige Strukturen und vielfältige Methoden im Unterricht und in der Schule helfen, Potenziale zu entfalten und praktische und theoretische Stärken zu entwickeln.

Längeres gemeinsames Lernen kann und muss sich noch stärker auch in der Schulstruktur zeigen. Zusammenarbeit von Schulen untereinander oder mit KiTas in Campus-Modellen sind eine Möglichkeit, noch bessere Rahmenbedingungen für die Umsetzung davon zu ermöglichen. Der Übergang von der Grundschule nach der 4. Klasse zur weiterführenden Schule führt zu großem Stress, Leistungsdruck und großer Unruhe und Verunsicherung für Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern. Hier wird im Alter von ca. 10 Jahren schon der weitere Bildungsweg weitgehend vorgezeichnet. Deshalb muss das Übergangsverfahren dringend überarbeitet werden. Wir unterstützen die Kooperationen von Grundschulen mit weiterführenden Schulen im sogenannten Campusmodell und streben das gemeinsame Lernen von Klasse 1-10 an. Wir sehen im gemeinsamen Lernen aller Kinder die größten Chancen, Kinder auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten und mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen, unabhängig von ihrer Herkunft und dem Bildungsabschluss oder Geldbeutel ihrer Eltern.

Wir wollen Schüler*innen noch besser ermöglichen, in ihrem eigenen Tempo zu lernen. Um das durchgehend zu ermöglichen, braucht es mehr jahrgangsübergreifendes Lernen. So können Schüler*innen einfacher länger oder kürzer in einer Lerngruppe bleiben, ohne dabei aber die harten Brüche des Wiederholens oder Überspringens zu erleben. Auch die pädagogische Arbeit in Abschlussstufen muss sich verändern, damit es bspw. durch Modularisierung auch nach vier Jahren gymnasialer Oberstufe einfach möglich wird, das Abitur zu absolvieren.

Campus-Kooperationen von verschiedenen Schulen und KiTas legen den Grundstein für gemeinsame Bildung bis zur 10. Klasse. Wir möchten diese Kooperationen stärken und so durch nachhaltige Schulentwicklungsprozesse, die eine Schule für alle „von unten“ Realität werden lassen.

  • 3.3. Wir brauchen Personal für inklusive Schulen

Die inklusive Schule muss sich in einer ausreichenden Anzahl an entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter*innen, aber auch in deren Vielfalt widerspiegeln. Grundlegende, inklusionspädagogische Weiterbildung aller Lehrkräfte, mehr Sonderpädagog*innen, Schulpsycholog*innen und Schulsozialarbeiter*innen und Doppelbesetzungen, eine bessere Zusammenarbeit aller pädagogischen Fachkräfte und die gemeinsame Verantwortungsübernahme für das Lernen aller Schüler*innen sind dafür notwendig, ebenso die grundständige, inklusionspädagogische Ausbildung aller angehenden, pädagogischen Fachkräfte.

Schulassistenzen und Schulbegleitungen spielen aktuell eine große Rolle bei der Umsetzung der schulischen Inklusion. Unterstützung soll so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig erfolgen. Schulassistenzen und Schulbegleitungen sollen möglichst Teil des multiprofessionellen Teams sein und systemisch in der Klasse oder Lerngruppe mit allen Kindern arbeiten. Teamzeiten müssen auch für sie selbstverständlich als Arbeitszeit vergütet werden und ihre Anstellung ist perspektivisch über die Bildungsbehörde zu regeln. Gleichzeitig muss auch die institutionenübergreifende Arbeit von persönlichen Assistenzen, die z.B. komplexen Behinderungen oder Autismus-Spektrums-Störungen sinnvoll sein können, mit Horten selbstverständlich werden, damit inklusive Bildung nicht im Ganztag an ihre Grenzen stößt.

  • 3.4. Wir wollen Leistungsbewertungen verbessern und Noten abschaffen

Traditionell legen alle Kinder und Jugendliche eines Jahrgangs in einer Schule die gleiche Prüfung mit den gleichen Inhalten ab und erhalten Noten für ihre Leistungen. Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel am Ende eines Lernprozesses statt – die Note ist ein abschließendes Urteil und die Schüler*innen haben dann kaum noch eine Chance, nachzusteuern. Das „Sitzenbleiben“ war dann die einzige – in der Regel erfolglose – Möglichkeit dazu.

Dieses System ist den heutigen Anforderungen einer globalisierten und digitalen Welt nicht mehr angemessen. In einer inklusiven Schule lernen Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten gemeinsam – ihre Leistungen müssen entsprechend unterschiedlich bewertet werden. Das Lernen und Arbeiten in der Schule dürfen nicht über den volkswirtschaftlichen “Wert” von Kindern und Jugendlichen bestimmen und gesellschaftliche Teilhabe muss ein Grundrecht sein – dem müssen auch Leistungsbewertungen gerecht werden. Deshalb müssen wir die Selektionsfunktion von Schulen und insbesondere von Schulnoten aufbrechen, die nicht nur Armut und Ungerechtigkeit rechtfertigt, sondern häufig auch Diskriminierung verstärkt.

Die Ziele von Leistungsbewertungen in Schulen sind die Anerkennung von Lernerfolg, Transparenz über schulische Arbeit und Lernstand von Schüler*innen für die pädagogische Zusammenarbeit mit Schüler*innen und Eltern und die diagnostische Begleitung von Lernprozessen. Schulnoten können diesen Ansprüchen nicht gerecht werden und müssen deshalb überwunden werden.

Leistungsbewertungen sollen nicht mehr zum Ende von Lerneinheiten Schüler*innen auf- oder abwerten anhand bestimmter Leistungen, die sie in Testsituationen bringen. Stattdessen sollten diagnostische Instrumente der Start von gezielter Förderung und der Bereitstellung passender Lernangebote sein. Rückmeldungen, die die Schüler*innen im Verlauf des Lernprozesses bekommen und die auch methodische Anregungen umfassen, ermöglichen ihnen nachzusteuern, Fehler zu korrigieren und ihren Lernerfolg zu steigern. Über die Reflexion von Lernstrategien können sie lernen, ihre eigenen Lernprozesse positiv zu beeinflussen. Ein kontinuierlicher und regelmäßiger Austausch zwischen Lehrkräften, Schüler*innen und Eltern bietet eine viel bessere Grundlage für gute Zusammenarbeit, gutes Lernen und gut informierte Eltern als Schulnoten. In den Prozess der Lern- und Arbeitsdokumentation sollten außerdem die Schüler*innen selbst viel stärker einbezogen werden, damit nicht nur “über sie gerichtet wird”. Das kann z.B. über die Verankerung von Portfolio-Arbeit geschehen.

  • 3.5. Wir wollen Begabungsförderung für jedes Kind

Alle Kinder haben Begabungen. Wir wollen deshalb unsere Schüler*innen im Hinblick auf ihre Potentiale und nicht auf ihre Defizite betrachten, wie es bisher noch weit verbreitet ist. Anstelle einer Begabtenförderung soll der Fokus an unseren Schulen auf einer Begabungsförderung liegen, damit sich die Stärken und Talente jedes Kindes oder Jugendlichen bestmöglich entfalten können. Eine hohe Auffassungsgabe für mathematische Prozesse, besondere musikalische Kreativität oder handwerkliches Geschick gilt es zu fördern, ebenso wie hohe soziale und empathische Kompetenzen oder sportliche Leistungen.

  • 4. Wir wollen diskriminierungssensible Schulen

Die Schulen in unserem Land sind – wie auch die allermeisten anderen Orte unserer Gesellschaft – Orte, an denen Diskriminierung stattfindet. Besonders brisant ist das, weil Diskriminierungserfahrungen Lernen und Entwicklung junger Menschen behindern können. Psychische Belastungen und Traumata aufgrund von Diskriminierung begleiten Betroffene ihr Leben lang. Darüber hinaus sind die Schulen strukturell in der Machtposition, Wissen weiterzugeben. Aktuell wird immer noch viel Diskriminierung und insbesondere Rassismus (zumeist unbewusst) in Schulen reproduziert. Schulen sind häufig keine sicheren Räume für marginalisierte Kinder und Jugendliche. Sie erfahren aufgrund zugeschriebener oder tatsächlicher Zugehörigkeiten zu Gruppen Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Ableismus oder andere Formen der Diskriminierung, häufig auch mehrere Formen gleichzeitig in intersektionaler Verknüpfung. Besonders anti-slawischer, anti-muslimischer, anti-schwarzer und Gadjé-Rassismus (auch bekannt als sog. Antiziganismus) betreffen viele Schüler*innen im Land Bremen. Während einzelne engagierte Pädagog*innen und Schulen Schüler*innen bei Diskriminierung passend unterstützen und Empowerment ermöglichen, passiert an vielen Stellen viel zu wenig.

Auch das in Schulen tätige Personal erlebt Diskriminierung – im Prozess der Öffnung hin zu mehr Diversität ist der Umgang mit Diskriminierung deshalb auch auf Personalseite eine wichtige Baustelle.

In Bremer Bildungseinrichtungen sollen Kinder und Jugendliche gemeinsam leben und lernen können, egal ob mit und ohne Behinderungen, mit ihren Begabungen und Hochbegabungen, Jungen, Mädchen, queere Schüler*innen, ebenso Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrungen, Migrationsgeschichte, Kinder of Color, aus unterschiedlichen sozioökonomischen Verhältnissen und mit diversen Familienmodellen. Lehrkräfte müssen kompetent sein für den alltäglichen Umgang mit Diskriminierung, wie Queer-Feindlichkeit, Rassismen oder Sexismus und ihre intersektionalen Wirkungsweisen.

Wir wollen, dass alle Schulen ein sicherer Ort für alle Schüler*innen werden, egal, welche Besonderheiten sie mitbringen. Diese Haltung in Schulen aufzubauen und zu kräftigen, unterstützen wir gezielt! Dabei geht es uns nicht um reine politische Willenserklärungen, die in der Praxis allzu oft inhaltsleer bleiben oder auf die lange Bank geschoben werden, sondern um konkrete Maßnahmen, die in den Schulen wirklich greifen und für eine grundlegende Veränderung sorgen.

Wir orientieren uns also am Schulalltag vor Ort.

Beschwerden über diskriminierendes Verhalten von Schüler*innen untereinander wird zu häufig nicht nachgegangen, da Rassismus, Queer-Feindlichkeit, Sexismus, Antisemitismus und weitere Formen von Diskriminierung Tabu-Themen sind. Insbesondere Diskriminierung, die von Lehrer*innen oder der Schule ausgeht, ist kaum thematisierbar und es folgt Widerstand gegen die Beschwerdeführer*innen statt Unterstützung ihrer Interessen. Diese Kultur der Tabuisierung und Abwehr wollen wir durch vielfältige Maßnahmen durchbrechen. Dafür ist es nötig, dass Personen, die sich diskriminierend verhalten, nicht verurteilt und moralisch an den Pranger gestellt werden, sondern dass sie durch pädagogische Unterstützung die Möglichkeit bekommen, ihr Handeln und ihre Einstellungen zu verändern.

Jede Schule braucht eine Antidiskriminierungsstrategie, mit umfassenden, passgenauen Qualifizierungsmaßnahmen für die Kollegien. Lehrkräfte müssen außerdem rechtssicher wissen, wie ihre Möglichkeiten sind, was sie dürfen und was nicht – ebenso, wie sie sich Schüler*innen gegenüber angemessen und unterstützend verhalten können.

Alle Schüler*innen sollen jederzeit wissen, wie sie für sie wichtigen Themen angstfrei ansprechen können und wo sie unkompliziert und effektiv unterstützt werden.

  • 4.1. Wir wollen Beschwerde- und Beratungssysteme ausbauen

Wir wollen wiederkehrende, verpflichtende Qualifizierungen zu Antirassismus, Antisemitismus, LGBTIAQ* und weiteren Themen der Antidiskriminierung für alle Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeitenden sowohl in den Schulen, als auch in den KiTas ausweiten. Besonders sind hierbei die Vertrauenslehrer*innen zu fördern, denn jedes Schulkind soll vor Ort wissen, an wen es sich wenden kann, wenn es Unterstützung braucht und wo es sicher Hilfe bekommt.

Gleichzeitig sollen schulübergreifend niederschwellige, externe Beratungs- und Beschwerdestrukturen geschaffen werden, damit den Schüler*innen auch sicher geholfen wird, wenn sie in der eigenen Schule an Grenzen stoßen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass sowohl eine parteiische Beratung im Sinne der Betroffenen als auch verbindliche Beschwerdestellen mit entsprechenden Befugnissen für Schüler*innen und Eltern verfügbar sind.

Auch Schulpersonal macht Rassismuserfahrungen – dagegen braucht es eine bessere Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen wie der Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) und Antidiskriminierung in der Arbeitswelt (ADA) und die dauerhafte Arbeit an Strukturen.

  • 4.2. Wir brauchen diskriminierungssensibles Lernmaterial

Lehrpläne sind auch im Hinblick auf Diskriminierungssensibilität und geschichtliche Kontinuitäten von Unterdrückung und Diskriminierung wie Kolonialismus kritisch zu beleuchten und anzupassen. Perspektiven der Geschichtsschreibung, wie auch Schwerpunkte (z.B. auf antikolonialen Widerstand) sind dabei wichtige Aspekte. Demokratie und Menschenrechte müssen als Querschnittsthemen in jedem Unterrichtsfach und in Projekten ihren Platz finden. Dabei darf es aber nicht bleiben, sondern es braucht massive Bemühungen zur Bewertung und Erstellung diskriminierungssensiblen und -kritischen Schulmaterials, das frei von Stereotypen ist. Unterrichtsinhalte, die in starkem Zusammenhang mit Diskriminierung stehen, wie Sexualpädagogik, Geschichtsunterricht und in der Grundschule Sachunterricht müssen dabei mit besonderer Priorität angegangen werden, damit sich diskriminierendes Wissen nicht etabliert.

  • 4.3. Wir wollen Schulpersonal, das empowert

Wir müssen mit Lehrkräften über ihr grundsätzliches Verständnis von ihrer Profession und Aspekten wie Diversität diskutieren. Pädagogisches Arbeiten in der Schule heute muss Rahmen für Reflexion, Zusammenarbeit, gegenseitige Beratung und Supervision bieten, anstatt im Einzelkämpfer*innen-Denken des vorletzten Jahrhunderts zu bleiben. Regelmäßige verpflichtende Fort- und Weiterbildung, sowie die Etablierung einer Feedback-Kultur zwischen allen Akteur*innen, also Schulleitungen, Personal, Schüler*innen, Eltern, Behörde müssen eine Selbstverständlichkeit werden.

Ebenso sind vielfältige, externe Expert*innen in den Unterricht einzubeziehen, damit auch Nischenthemen der Antidiskriminierung ihren Platz finden und Menschen mit unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen auch aus der Betroffenenperspektive Schüler*innen stärken und zum Vorbild werden können. Auch kann es für Schüler*innen angenehmer sein, die sehr persönlichen Fragen von Identität und der eigenen Positionierung mit externen Fachkräften zu besprechen.

Diversität in den multiprofessionellen Kollegien müssen wir mit großen Bemühungen vorantreiben, damit auch Personal mit unterschiedlichen Rassismuserfahrungen, queere Personen und behinderte Menschen in Schulen tätig sind. In den Kollegien soll die Vielfalt unserer Gesellschaft ihren Anteilen entsprechend abgebildet sein.

In allen schulinternen wie externen Veröffentlichungen soll nur geschlechtersensible Sprache verwendet werden.

Gender-Selbstdefinitionen von Schüler*innen sind zu akzeptieren. Damit verbundene neue Namen sind im Schulalltag genauso zu verwenden, wie auf Zeugnissen.

Selbstverständlich muss auch an Schulen der Landesaktionsplan gegen Homo-, Trans- und Interphobie und der Landesaktionsplan gegen Diskriminierung (zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention) umgesetzt werden.

  • 4.4. Wir wollen Mehrsprachigkeit fördern, weil sie eine Stärke ist

Die Mehrheit der Schüler*innen spricht mehrere Sprachen. Sprachen, die Kinder und Eltern sprechen, sind Teil von Identität und Persönlichkeitsentwicklung. Das Beherrschen mehrerer Sprachen stellt eine besondere Kompetenz dar, die häufig in Schulen verkannt und zu wenig im Sinne der Entwicklung von Kindern genutzt wird. Deshalb braucht es verstärkt Konzepte, diese Mehrsprachigkeit besser in Schulen zu nutzen. In der Auseinandersetzung mit mehreren eigenen Sprachen können sich Kinder und Jugendliche umfassender mit ihrer Umwelt auseinandersetzen. Dabei darf es keine wertende Einteilung von Sprachen geben. Schüler*innen, die Englisch oder Französisch sprechen, bekommen dafür Anerkennung und können diese Fähigkeiten gut einbringen in der Schule. Für andere Sprachen erfahren sie tendenziell Ablehnung, was koloniale Machtstrukturen reproduziert. Es muss nach Wegen gesucht werden, diese Hierarchien aufzubrechen. Ein Weg dahin kann die verstärkte Integration vieler Sprachen in Lehr- und Stundenpläne sein, was auch das Absolvieren von Abschlüssen in möglichst vielen Sprachen beinhaltet. Jede Sprache ist wertvoll, darf gesprochen und sollte in Schulen gefördert werden. Lehrkräfte sollten die Mehrsprachigkeit von Schüler*innen im Unterricht nutzen und fördern.

  • 5. Wir setzen Standards für digitale Schulen, die Technik und Wandel verstehen

Die Corona-Pandemie hatte auch eine positive Auswirkung. Ohne diese wäre der „DigitalPakt“ noch nicht so weit:

Einerseits sind alle Bremer Schulen und zum Teil auch die KiTas „digitalisiert“, d.h. die technischen Rahmenbedingungen sind sehr weit fortgeschritten. Schüler*innen, Lehrkräfte und pädagogisches Personal sind mit Endgeräten ausgestattet. Aber schon jetzt müssen wir an die Nachhaltigkeit dieses Vorgehens denken. Hardware und auch Software haben eine sehr beschränkte Haltbarkeitsdauer. Daraus ergeben sich ein dauerhafter Finanzierungsbedarf und nicht zu vernachlässigende Umweltbelastungen.

Andererseits müssen wir große Defizite im Bereich der Digitalität, also dem sinnvollen Zusammenspiel digitaler und analoger Anteile, feststellen. Lehrende und Lernende müssen in die Lage versetzt werden, digitale Werkzeuge in Lehr- und Lernprozesse so einzusetzen, dass sich für die Kompetenzentwicklung ein altersgerechter Mehrwert ergibt. Es sollen nicht die analogen Methoden ersetzt werden, sondern es muss sich ein methodisch-didaktisches und inhaltliches Gesamtkonzept für den Unterricht ergeben.

Bei der Entwicklung hin zu einer Bildung der Digitalität, die gut abgestimmt analoge und digitale Möglichkeiten verbindet, müssen vielfältige Aspekte beachtet werden. Diese sind als auf Langfristigkeit ausgerichteten Maßnahmen umzusetzen, nicht als kurzfristige “Projekte”:

IT-Ausstattung, also unter anderem Tablets, Schulcomputer und digitale Tafeln, müssen verlässlich und mit einem professionellen Support bereitgestellt werden. Jede Einrichtung braucht eine verantwortliche Funktionsstelle für die sinnvolle Einbindung an der jeweiligen Schule.

Schulen und Lehrkräfte benötigen Unterstützung für dauerhafte und kontinuierliche Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse zur Etablierung veränderter schulinterner Curricula, pädagogisch-didaktischer Beratungsprozesse, Datennutzung die fächerübergreifende Implementation des Lernens mit und über Medien.

Es ergeben sich veränderte Anforderungen an die Lehrkräfteausbildung in Bezug auf das Lernen mit und über Medien unter Einbezug der Fachdidaktiken. Außerdem braucht es kontinuierliche Qualifizierungsangebote für Berufstätige im Bildungsbereich statt wenig wirksamer punktueller Fortbildungsangebote. Die bedarfsorientierte Bereitstellung dieser Fortbildungsangebote muss auf Kontinuität ausgerichtet und dauerhaft finanziell abgesichert sein.

Digitale Vernetzungen und Kooperationen innerhalb der Schulen und darüber hinaus sind ein wichtiges Potenzial, das genutzt und gefördert werden sollte.

Inhaltlich sind Kompetenzen wie der Umgang mit dem Internet (Recherche, kritischer Umgang mit Quellen, Sicherheit im Netz) oder der Umgang mit Text- und Datenverarbeitungsprogrammen die Grundkompetenzen des 21. Jahrhunderts, die alle Schüler*innen ihrer Schulkarriere lernen sollten, aber auch Grundkenntnisse des Programmierens sind wichtig für das bewusste Bewegen im digitalen Raum. Darüber hinaus ist es wichtig, dass bereits beginnend in der Grundschule immer wieder Themen des digitalen, sozialen Umgangs wie Cyber-Mobbing und Social Media kritisch thematisiert werden.

  • 6. Wir wollen Lernen für die Zukunft fördern: Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Das Tempo, in dem sich unsere globalisierte Welt verändert und weiterentwickelt, nimmt stetig zu. Klimaveränderungen, Veränderungen der Produktionsweisen und Arbeitsbedingungen durch Digitalisierung und Automatisierung, Ressourcenkonflikte und politische Spannungen sind einige Faktoren einer Welt mit vielfach vernetzten Herausforderungslagen.

Dem Anspruch, junge Menschen auf diese Welt und die Herausforderungen der Zukunft bestmöglich vorzubereiten, gerecht zu werden, ist eine riesige Herausforderung. Häufig beschäftigen sich Pädagogik, Schulentwicklung und Bildungspolitik mit kleinen konkreten Fragestellungen und laufen dabei Gefahr, diese umfassende Problemstellung nicht ausreichend zu adressieren.

Das erfordert eine grundlegende Überarbeitung von Lehrplänen mit dem Ziel, Wissen, Kompetenzen und neue Formen der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft zu vermitteln. Nur in der fächerübergreifenden, interdisziplinären und verknüpfenden Auseinandersetzung können wir Kindern und Jugendlichen damit all das Werkzeug an Hand geben, um sich in einer verändernden Welt zurechtzufinden.

Wir wollen Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) als Grundpfeiler unseres Bildungssystems etablieren. Statt curricularer Trennung der Fächer und der Unterteilung des Lernens in Fachunterricht braucht es die curriculare Verankerung von übergeordneten Querschnittsthemen und Fragestellungen, die sich aus den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ableiten und aus verschiedenen Perspektiven behandelt werden.

Solche gesellschaftlichen Schlüsselprobleme können z.B. folgende sein:

  1. Eine ökologisch nachhaltige Welt, die die Klimakrise auf unter 1,5°C begrenzt
  2. Demokratie und Partizipation als Grundsätze allen Zusammenlebens
  3. Das Erkämpfen (globaler) sozialer Gerechtigkeit
  4. Frieden und internationale Zusammenarbeit
  5. Geschlechtergerechtigkeit und der Abbau von allen Diskriminierungen
  6. Menschenrechte und Kinderrechte
  7. Eine digitale und sich immer weiter digitalisierende Welt
  8. Innovation und Arbeit
  9. Lebensbegleitendes Lernen
  10. Religion, Religiösität und Säkularismus

Junge Menschen werden dazu befähigt, Zukunft zu gestalten, indem sie Verknüpfungen herstellen zwischen den eigenen Erfahrungswelten und den behandelten Themen. Demokratie und Gestaltung von Transformation müssen im Kleinen erlebt und im Großen verstanden werden. Eine grundsätzliche Problemorientierung und projektbezogenes Lernen können eine gute Grundlage für das Lernen in Schulen bilden, sodass auch das Potenzial von Bildung als transformative Kraft genutzt wird.

Neue Arbeitsweisen in der Schulen werden durch Fragen wie „Was will ich herausfinden? Was brauche ich dafür? Arbeite ich alleine oder im Team? Wo finde ich die passenden Informationen und wie verarbeite ich diese? Wie präsentiere ich meine Ergebnisse?“ angeregt. (Fach-)Lehrkräfte werden dafür zu Lernbegleiter*innen, die diese Lernprozesse begleiten, unterstützen, anregen und einen Rahmen setzen.

Diesen Wandlungsprozess einzuleiten, zu reflektieren und zu steuern, könnte – wie in Hamburg geschehen – über einen „Masterplan BNE 2030“ geschehen, der in Kooperation von der Verwaltung mit wissenschaftlicher Begleitung und der Unterstützung und Beteiligung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteur*innen erarbeitet wird. Dabei ist es wichtig, dass bereits in der Erarbeitung behördenübergreifende Kooperation durch klare Rahmenbedingungen und eine Koordinationsstelle ermöglicht wird.

  • 7. Wir wollen organisatorische Herausforderungen anpacken

Die zentrale Personengruppe in unserem Bildungssystem sind unsere Kinder und Jugendlichen, für sie wollen wir ein gerechtes System schaffen. Um das zu realisieren, sind Lehrkräfte und ihre Ressourcen ein zentraler Hebel. Schule ohne sie wäre keine Schule. Dennoch haben sie eine hohe, im Zuge der Coronapandemie noch angewachsene Verwaltungslast zu bewältigen, zusätzlich zu hohen Unterrichtsverpflichtungen. An vielen Schulen kommt hinzu, dass große Teile der Schüler*innenschaft in herausfordernden sozialen Verhältnissen leben. Viele Lehrer*innen begegnen den damit verbundenen Problemen mit einem hohen Grad an Engagement. Gleichzeitig haben es einige Schulen in diesen Lagen besonders schwer, was sich in eklatantem Personalmangel und der Überarbeitung und Entmutigung des dort tätigen Personals äußern kann.

  • 7.1. Wir wollen gute Personalentwicklung

Für eine vorausschauende Personalentwicklung braucht es eine regelmäßig aktualisierte Personalbedarfsprognose, die alle pädagogischen Professionen an Schulen einbeziehen und in Abstimmung der verschiedenen Akteure (Hochschulen, Berufsbildende Schulen, LIS und Behörde und Schulen) erstellt werden muss. Aufgrund des Fachkräftemangels in den lehrenden, erzieherischen und sozialpädagogischen Professionen muss die Anzahl an Studien- und Ausbildungsplätzen insgesamt kurzfristig ausgeweitet werden. Mittelfristig muss entsprechend der Bedarfsprognose passgenau ausgebildet werden.

Zu einem attraktiven Arbeitsplatz und einer qualitativen Entwicklung von Schule gehört auch ein gutes Konzept für die kontinuierliche Professionalisierung des pädagogischen Personals. Dazu gehören regelmäßige Fort- und Weiterbildung, aber auch Instrumente wie Supervision, Feedbacksysteme und Hospitationen.

  • 7.2. Wir brauchen vielfältiges und multiprofessionelles Personal

Die Vielfalt von Kindern und Jugendlichen an einer inklusiven Schule braucht ein vielfältiges, multiprofessionelles Personal. Keine Lehrkraft, kein Mensch kann die Erfordernisse allein bewältigen. So gehören neben den Lehrkräften, mittlerweile verschiedenste Professionen, wie Sonderpädagog*innen, Sozialpädagog*innen und Schulsozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Psycholog*innen, Heilerziehungs- pädagog*innen, Sprachtherapeut*innen, Verwaltungskräfte, Künstler*innen und Hausmeister*innen, neben weiteren, zum Personal an Schulen.

Es muss daher zur Selbstverständlichkeit in Kollegien werden, Unterricht und Schulalltag im Team zu planen und zu gestalten, Fallbesprechungen durchzuführen und dadurch jedem Kind oder Jugendlichen die notwendige Förderung oder Forderung zukommen zu lassen. Professionelle Teamarbeit verbessert nicht nur den Unterricht und die Beziehungen zwischen Schüler*innen und Personal, sondern hat auch das Potential das pädagogische Personal zu entlasten. Dafür braucht es ausreichend Teamzeiten, die ebenso wie Unterricht in den Stundenplan gehören und ein wesentlicher Bestandteil von Arbeitszeit an Schule sein müssen. Eine veraltete Denkweise in Hierarchien der Professionen ist dabei nicht zielführend und muss im Sinne des Teamgedankens und der professionellen Kooperation auf Augenhöhe und mit Fokus auf das gemeinsame Ziel abgebaut werden.

  • 7.3. Wir wollen die Professionalisierung von Lehrkräften stärken

Der bisherige Schwerpunkt der Lehrkräfteausbildung liegt auf dem jeweiligen Unterrichtsfach. Das wird den realen Aufgaben einer zukünftigen Lehrkraft nicht gerecht.

Zu einer guten Ausbildung gehören die reflektierende Auseinandersetzung mit der Berufsrolle und dem Berufsbild, mit multiprofessioneller Teamarbeit und dem Umgang mit der Vielfalt der Kinder und Jugendlichen und ihrer Lebenswelten. Eine kontinuierliche Reflexion der eigenen Praxis z.B. in Form von Supervision sollte eine Selbstverständlichkeit für das professionelle Berufsbild sein.

Diese Themen sind auch wichtig während der berufsbegleitenden Fortbildung von Lehrkräften. Ziel von Fortbildung ist die Professionalisierung von Lehrkräften – diese dient einer Verbesserung des Unterrichts und damit auch der Bildungsgerechtigkeit, aber auch der Gesundheit von Lehrkräften. Fachspezifische Fortbildungen unterstützen guten Unterricht.

Fortbildung ist dann am effektivsten, wenn sie im Rahmen eines schulischen Fortbildungs- und Schulentwicklungskonzepts stattfindet, langfristig über mehrere Monate mit Praxis- und Reflexionsanteilen angelegt und Teil eines Teamprozesses ist. Hier sind das LIS und die Abteilung Schulentwicklung und Fortbildung im Schulamt Bremerhaven (SEFO) gefragt, entsprechende Konzepte zu entwickeln und den Schulen anzubieten.

  • 7.4. Wir wollen Schulleitungen stärken

Wir wollen Schulleitungen stärken, damit sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können: Schulentwicklungsprozesse professionell organisieren, Unterrichtsqualität sichern, eine Feedbackkultur etablieren, die Strukturen für die Arbeit multiprofessioneller Teams sichern und Kooperation durch bedarfsbezogene schulinterne Fortbildung fördern. Dafür müssen wir sie von Verwaltungsaufgaben entlasten. Schnellstmöglich müssen daher Schulleitungen an allen Schulen Verwaltungsleitungen an die Seite gestellt werden. Für Schulleitungen sollte es außerdem keine Unterrichtsverpflichtung mehr geben.

Schulleitung ist ein eigenständiger, anspruchsvoller Beruf, für den es bislang keine Ausbildung gibt. Die Auswahl und Förderung von für Führungsaufgaben geeigneten Lehrkräfte ist Aufgabe der Personalentwicklung durch die Schulleitungen. Das muss konzeptionell weiterentwickelt und institutionalisiert werden, sodass der mehrjährige Prozess der Wissensweitergabe frühzeitig und kontinuierlich passieren kann. Die Eignung für diese Führungsaufgabe muss vor der Ernennung nachgewiesen werden, wünschenswert ist eine funktionsgerechte Auswahl von Schulleitungen.

Allerdings gehört zur Wahrheit dazu, dass es an vielen Schulstandorten schwierig ist, überhaupt Personal für Leitungsaufgaben zu finden. Durch die Entlastung bei den Verwaltungsaufgaben und der Unterrichtsverpflichtung, aber auch durch zusätzliche Leitungsstunden, auch projektbezogen, wenn beispielsweise eine Sanierung oder ein Neubau ansteht, soll das Kerngeschäft wieder mehr in den Mittelpunkt rücken und die Übernahme von Leitungsaufgaben grundsätzlich attraktiver werden.

Noch mehr als für Lehrkräfte muss Supervision für Schulleitungen eine Selbstverständlichkeit werden. Dies dient der Qualität von Schule und der Gesundheit aller Beteiligten.

  • 7.5. Wir wollen Qualitätsmanagement und Schulentwicklung voranbringen

Für Schul- und Qualitätsentwicklung sind die Schulen und die Bildungsbehörde gleichermaßen verantwortlich, haben dabei aber unterschiedliche Aufgaben. Hier ist eine gute Balance zwischen top-down und bottom-up wichtig.

Politik und Schulverwaltung stellen einen verbindlichen Rahmen und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung. Sie verpflichten Schulen zu Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung und garantieren die notwendige Unterstützung.

Die Schulen, angeleitet durch die Schulleitungen, entscheiden, welche Schritte der Schul- und Unterrichtsentwicklung sie in welcher Reihenfolge gehen wollen. Sie sind der Schulaufsicht gegenüber rechenschaftspflichtig.

Es wird von den Beteiligten gemeinsam festgelegt, wann die Maßnahmen an den Schulen evaluiert werden. Die Ergebnisse werden zur Grundlage der weiteren Schulentwicklungsprozesse.

Das schlechte Abschneiden Bremens in deutschlandweiten Bildungstrends in Bezug auf die messbaren Kernkompetenzen in den Fächern Mathe, Deutsch, Englisch und Naturwissenschaften ist ein nicht hinnehmbarer Makel des bremischen Bildungssystems. Dabei steht für uns nicht im Fokus, wie wir im Vergleich zu anderen Bundesländern dastehen, sondern die Schüler*innen und die Teilhabemöglichkeiten, die sie durch Bildung erhalten oder die ihnen aufgrund mangelnder Bildungserfolge verwehrt bleiben. Insbesondere eine hohe Zahl an Schüler*innen, die Mindeststandards nicht erreichen, ist Teil gravierender Ungerechtigkeiten, die im Bildungssystem entstehen oder fortgeschrieben werden. Diese Herausforderungen wollen wir u.a. mit gezielter Qualitätsentwicklung angehen.

Dafür wurde das Institut für Qualität Bremen (IQHB) gegründet. Das IQHB hat die Aufgabe, eine umfassende datengestützte Informationslage herzustellen, die eine differenzierte transparente Bewertung der Qualität des Bremer Bildungssystems zulässt, woraus Maßnahmen der Qualitätsverbesserung initiiert werden sollen. Ein Referenzrahmen für die Schulqualität soll die für die Bildungsqualität verantwortlichen Akteure in ihrer Rechenschaftslegung unterstützen und auf der Grundlage empirischer und statistischer Verfahren eine Qualitätsentwicklung des Gesamtsystems ermöglichen. Dafür notwendig ist ein gemeinsames Qualitätsverständnis. Zudem muss perspektivisch sichergestellt werden, dass alle Schulformen (auch die berufsbildenden Schulen) hierbei mit eingeschlossen werden.

Um dem Ziel der Verbesserung bzw. Steigerung der Qualität des Bremer Bildungssystems näher zu kommen, sollte kurzfristig auch eine externe Evaluation in das IQHB integriert werden, um die Schulen durch ein externes Feedback in ihren Qualitätsentwicklungen zu unterstützen.

Die Schulaufsicht muss weiterentwickelt werden, um beratende und kontrollierende Funktionen wahrnehmen zu können. Das Landesinstitut für Schule soll Garant einer datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklungsbegleitung sein. Eigentlicher Ort der Qualitätssicherung und -entwicklung sind die Schulen und KiTas selbst. Für eine kurz- bis mittelfristige Qualitätsarbeit sind diese Schnittstellen genau zu betrachten und mit Expertise und Mitteln auszustatten.

Das IQHB führt an allen Schulen verbindlich und regelmäßig Lehrstandserhebungen durch und berät die Schulen, wie sie diese Daten interpretieren können und welche Maßnahmen sich für die Unterrichtsentwicklung der jeweiligen Schule daraus ergeben. Für diese Maßnahmen braucht es Beratung, Material und Fortbildung, die durch das LIS / die SEFO zur Verfügung gestellt werden können.

Im LIS und in der SEFO braucht es dafür personell gut ausgestattete Abteilungen für Schulentwicklungsberatung, die die Schulen in ihren Schul- und Unterrichtsentwicklungen beraten und begleiten. Auch für Schulversuche und Reformschulen sollten sie ein wichtiger Ansprechpartner werden, damit auch das hier tätige Personal externes Feedback und ein Korrektiv bekommen kann.

  • 7.6. Wir wollen über die Arbeitszeit von Lehrkräften sprechen

Lehrkräftearbeitszeit ist traditionell definiert durch die Anzahl von wöchentlichen Unterrichtsstunden. Anwesenheit am Ort Schule ist dafür fast ausschließlich während der Unterrichtszeit erforderlich. Im Laufe der letzten Jahre ständig gewachsene notwendige Tätigkeiten wie Teamkonferenzen, Schul-, Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung, Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern, Organisation von Freizeiten und Sport- oder Kulturveranstaltungen etc. werden deshalb von vielen Lehrkräften als ungerechtfertigte „Zusatzaufgaben“ empfunden.

Lehrkräfte verbringen sehr viel Zeit mit aufwendiger Unterrichtsvor- und -nachbereitung sowie dem Entwerfen und Korrigieren von Leistungsnachweisen. Diese Arbeit entspricht üblicherweise – und gefördert durch die fächerkonzentrierte Schwerpunktsetzung in der Ausbildung – dem subjektiven Berufsbild einer Lehrkraft.

Durch Schulentwicklungsprozesse und Fortbildung, bessere Teamarbeit, neue Prüfungsformate und kreative Formen der Leistungsnachweise gibt es hier Möglichkeiten, Arbeitszeit anders zu verteilen. Untersuchungen zeigen, dass solche Maßnahmen, hat eine Lehrkraft diese erst einmal in ihr Berufsbild integriert, erhebliche Entlastung und mehr Wohlbefinden im Beruf zur Folge haben.

Langfristig halten wir eine andere Definition von Lehrerarbeitszeit für sinnvoll: eine nach Zeitstunden festgelegte Wochenarbeitszeit, in der alle Lehrkräfte in der Schule alle Tätigkeiten erledigen, die für die Bildung und Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen notwendig ist. Dafür sollen Arbeitsplätze in der Schule zur Verfügung stehen, aber auch mobiles Arbeiten und Homeoffice weiterhin möglich sein.

  • 7.7. Wir wollen Lehrkräfte entlasten

Lehrkräfte sind häufig einer hohen Belastung ausgesetzt aufgrund der hohen Verantwortung für die ihnen anvertrauten Schüler*innen und die intensive und umfangreiche Arbeit. Verschiedene Maßnahmen in diesem Bericht, wie die Stärkung der multiprofessionellen Teamarbeit, mehr Personal, um die Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen, aber auch bestimmte Tätigkeiten, wie IT-Support komplett zu übernehmen, und Verbesserungen in Schulleitungen sind geeignet, Lehrkräfte zu entlasten. Wir wollen, dass Lehrkräfte darüber hinaus gezielt von Verwaltungstätigkeiten entlastet werden. Besonders in benachteiligten Stadtteilen an Schulen mit eklatantem Personalmangel ist die Belastungssituation der dort arbeitenden Lehrkräfte. Hier wollen wir mit entsprechenden Programmen gezielt Lehrkräfte für diese Schulen anwerben, wie dies z.B. in Berlin-Neukölln gelungen ist.

Die Veränderungen im professionellen Selbstverständnis sowie die Veränderung der Berechnungsgrundlage der Arbeitszeit bieten außerdem das Potenzial, Arbeitsbelastungen transparenter zu machen und so gezielte Veränderungen im Sinne der Beschäftigten zu ermöglichen.

  • 7.8. Wir sehen strukturelle Herausforderungen und brauchen Reformierungen des Behördenapparats

Ein Problem der bremischen Bildungspolitik ist die “Projekthaftigkeit”, mit der viele Herausforderungen aus den verschiedensten, teilweise in den vorigen Kapiteln aufgezählten Bereichen in der Vergangenheit in Angriff genommen wurden. So passieren Veränderungen nur an Schulen, die sich freiwillig melden, häufig nur auf wenige Jahre begrenzt oder als Versuch.

Außerdem besteht ein Missverhältnis zwischen politischen Beschlüssen der verantwortlichen, demokratisch legitimierten Gremien und deren Umsetzung auf bildungsbehördlicher Ebene. Beschlüsse werden zum Teil über Jahre hinweg verzögert oder gar nicht umgesetzt, was nicht hinnehmbar ist aus demokratischer Grundüberzeugung und zum Nachteil der Schüler*innen, Eltern und des Personals geschieht.

Programme, Projekte und Schulversuche und Reformschulen, die an einzelnen Standorten oder über begrenzte Zeiträume durchgeführt werden, müssen grundsätzlich evaluiert werden – dafür ist eine von Anfang an mitgeplante wissenschaftliche Begleitung sinnvoll. Aus diesen Evaluationen müssen dann jedoch auch Konsequenzen folgen. Einerseits müssen Erkenntnisse an den durchführenden Standorten genutzt werden, um die Arbeit dort verändern oder weiterführen zu können. Wir wollen politisch die Weichen dafür stellen, die Fortführung erfolgreicher Projekte zu verstetigen. Andererseits müssen Wege gefunden werden, Erkenntnisse zu erfolgreichen Methoden und Strukturen in die Breite zu bringen. Dafür muss unter anderem der Austausch zwischen den selbstständigen Schulen ausgebaut und von der Behörde organisiert werden.

Die Akzeptanz von politischen Maßnahmen und Vertrauen der Bevölkerung in Parlament und Regierung können wir nur mit mehr Transparenz steigern. Ein Aussitzen unbequemer Beschlüsse muss unmöglich werden. Deshalb wollen wir zusätzlich zu diesen Maßnahmen eine Transparenzoffensive zum Controlling der politischen Beschlüsse starten. Für die Bevölkerung muss klar sein, welche Reformvorhaben sich wo im Prozess der Umsetzung befinden.

  • 7.9. Wir wollen Schulbau verbessern

Die Schulgebäude von heute wurden für ein Bildungssystem von gestern geplant. Inklusive Beschulung, Differenzierungsräume, längere Betreuungszeiten, Ganztagsangebote mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung oder auch ein sich verändertes pädagogisches Programm in Schulen mit anderen kreativen AGs am Nachmittag, das Nutzen von neuen technischen Möglichkeiten, aber auch die größere Bedeutsamkeit des Außenbereichs an Schulen, um Bewegungsmöglichkeiten zu schaffen, können nur den Schluss zulassen, dass unsere Lernorte sich auch baulich verändern müssen. Die Schule von Morgen braucht andere bauliche Möglichkeiten. Von Kindern und Jugendlichen erwarten wir immer wieder, dass sie sich auf die Schule einlassen. Das müssen auch endlich die Gebäude tun.

Durch neue flexible Klassenräume, die im Handumdrehen durch Trennwände aufgeteilt werden können, können auch andere pädagogische Konzepte in die Realität umgesetzt, Ruhe- und Rückzugsräume für individuelle Lernphasen geschaffen und eine klassenübergreifende Zusammenarbeit genutzt werden. Wer mit dem Klimawandel umgehen soll, muss auch ein neues Verhältnis zur Natur haben. Deswegen bekommen Schulräume, die eine schnelle Öffnung in den Außenbereich ermöglichen, eine völlig neue Rolle. Wir wollen Schulhöfe entsiegeln und zu Naturerlebnisräumen umgestalten, in denen freies Spielen und „einfach draußen sein“ möglich ist. Und nicht zuletzt: eine inklusive Schule braucht nicht nur Pflegebäder, Aufzüge, geschlechterneutrale Toiletten und barrierefreie Zugänge zu den unterschiedlichen Bereichen, sondern schafft auch ein inklusives Zusammenleben in der Schulgemeinschaft und baut Barrieren ab.

Die Schulgebäude der Zukunft werden aber nicht nur für den reinen Schulbetrieb geplant. Eine zunehmende Öffnung als Teil von Quartierskonzepten sollen sie sich als Orte öffnen, die von allen Menschen aus einem Stadtteil genutzt werden können. Als Bürger*innenhäuser, Veranstaltungs- und Lebensorte mit Cafébetrieb gepaart mit Beratungsangeboten stärken wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

Epilog/Nachwort:

Wir wollen mit Menschen ins Gespräch kommen, mit euch und Ihnen die Zukunft unserer Bildung gestalten. Wir können gerechte Bildung nicht alleine Wirklichkeit werden lassen – gemeinsam beschreiten wir diesen Weg!