Seit Donnerstag ist klar: Das Klimaschutzgesetz der Großen Koalition ist in Teilen verfassungswidrig! Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts greift das Klimaschutzgesetz von 2019 zu kurz und ist in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab 2030, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Das Klimaschutzgesetz gibt es u.a., um die Vorgaben aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen.
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erklären die Grünen Landesvorstandssprecher*innen Alexandra Werwath und Florian Pfeffer:
„Man kann es gar nicht genug betonen: Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein historisches Urteil – ein echter Durchbruch in der Klimapolitik.
Zu wenig Klimaschutz bedroht die Freiheitsrechte dieser und kommender Generationen. Wir und unsere Kinder haben ein Grundrecht auf Zukunft.
Zu Recht stellt das Gericht fest, dass die grundrechtlichen Schutzpflichten und das verfassungsrechtliche Gebot, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, mehr erfordern als vage gesetzliche Ankündigungen künftiger Ziele. Die Devise der Stunde muss also sein, jetzt CO2 einzusparen, um kommenden Generationen nicht jeglichen Spielraum zu nehmen.
Im Bund braucht es daher ein Klimaschutzsofortprogramm: bis Mitte dieses Jahrzehnts jährlich doppelt so viel an Erneuerbaren ausbauen wie jetzt schneller aus der Kohle aussteigen, ab 2030 nur noch emissionsfreie Autos zulassen und einen CO2-Preis, durch den Investitionen in klimaneutrale Produktionsweisen belohnt werden, Klimaschädigung wird dagegen teurer.
Konsequenten Klimaschutz, der die Grundrechte kommender Generationen sichert, gibt es nur mit uns: Wir werden unser Land auf die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens ausrichten und das Klimaschutzgesetz entsprechend ändern. Dazu zählt auch die Festlegung konkreter Reduktionsziele für den gesamten Zeitraum bis zur Erreichung von Klimaneutralität über alle Sektoren.“
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