Die Citytax ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter haben die vier Verfassungsbeschwerden gegen die Tourismusabgabe vollumfänglich zurückgewiesen. Bremen hatte die Citytax 2012 auf Initiative der GRÜNEN-Fraktion eingeführt.
Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit und festigt das Fundament für ein vielseitiges Kultur- sowie Tourismusangebot im Land Bremen, betont der Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher Björn Fecker: „Die Citytax ist ein wichtiger Pfeiler für die Finanzierung des Kultur- und Tourismusangebots in Bremen und Bremerhaven. Mit der Gerichtsentscheidung steht fest, dass Bremen weiterhin auf diese Einnahmen zählen kann. Wir stärken damit auch die touristische Infrastruktur und machen beide Städte des Landes zu attraktiven Anziehungspunkten für Gäste. Davon profitieren gerade auch die Hotels und Pensionen.“
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