Bremen und Bremerhaven werden Solar Cities: Die Deputationen für Klima und für Bau haben heute auf einer gemeinsamen Sondersitzung die gesetzlich verankerte Solardachpflicht beschlossen. Bei Neubauten muss demnach i.d.R. fortan die Hälfte der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen bestückt werden. Vorausgesetzt, das Dach ist mindestens 50 Quadratmeter groß. Auch Bestandsgebäude müssen künftig mit Solaranlagen nachgerüstet werden – allerdings erst dann, wenn das Dach vollständig erneuert wird. Die Solardachpflicht nimmt Rücksicht auf Härtefälle. Falls das Bundesförderprogramm in Einzelfällen nicht greift, ist eine Förderung durch die Bremer Aufbaubank vorgesehen. Wirtschaftlich unzumutbare Anlagen müssen nicht gebaut werden. Das Gesetz muss nach den Deputationen noch den Senat und die Bürgerschaft passieren.
Mit der Ausformulierung der Solardachpflicht beschließt Bremen im Bundesvergleich eines der ambitioniertesten Gesetze, so der klimapolitische Sprecher Philipp Bruck: „Auf jedes neue Dach gehört künftig eine Solaranlage – egal ob im Neubau oder bei der Sanierung eines Dachstuhls. Die Solardachpflicht ist ein Erfolg für die Energiewende im Land Bremen. Solarenergie wird damit zum Standard. Wir machen mit diesem Gesetz realistische Vorgaben. Das schafft Klarheit und Sicherheit für alle, die ein Gebäude errichten. Durch die zügige Gültigkeit auch für Bestandsgebäude verhindern wir Lock-in-Effekte und sorgen so dafür, dass nach und nach die allermeisten Dächer mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Wer viel von der gewonnenen Solarenergie selbst nutzt, hat die Kosten bald wieder raus und wird unabhängiger von der Strompreisentwicklung. Wir gestalten die Solardachpflicht sozial verträglich, damit niemand überfordert wird. So legen wir ein Förderprogramm für Härtefälle auf. Unterm Strich ist die Solardachpflicht ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität und schafft für die Bürger*innen mehr Unabhängigkeit bei der Energieversorgung.“
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