Bremen erleichtert Bürgeranträge

Die rot-grün-rote Koalition stärkt die direkte Demokratie. Bürger*innenanträge auf Landes- und Stadtebene werden erleichtert. Das sieht eine Gesetzesnovelle vor, die das Regierungsbündnis nun gemeinsam mit CDU und FDP zur Beschlussfassung ins Parlament eingebracht hat. Für die Zulassung von Bürger*innenanträgen auf Landesebene wird das bisherige Quorum halbiert. Fortan können alle Bürger*innen ab 16 Jahre, die ihren Wohnsitz im Land Bremen haben, ihr Anliegen mit 2500 Unterschriften (vorher: 5000) auf die Tagesordnung des Landtages setzen. Für die Stadtbürgerschaft reichen künftig ebenfalls 2500 Unterschriften (vorher: 4000). Mit der Reform sind Bürger*innenanträge künftig auch zu finanzwirksamen Themen zulässig.

Die Gesetzesänderung erhöht die Gestaltungschancen von Bürger*innen, so der Initiator Ralph Saxe, und stärkt ihre Beteiligung: „Die Bürger*innen können ihre Themen nach dieser Reform deutlich leichter einbringen. Damit nimmt Bremen bundesweit eine Spitzenposition ein. Wir hoffen, dass die Menschen von dieser Mitwirkungsmöglichkeit rege Gebrauch machen. Der direkte politische Austausch von Parlament und Bürger*innen über das Für und Wider eines Anliegens stärkt das Gemeinwesen. Das unterstreicht gerade in Zeiten von grassierendem Populismus und Angriffen auf demokratische Institutionen das gegenseitige Zuhören und die gemeinsame Entscheidungsfindung. Zulässig sind künftig auch finanzwirksame Bürger*innenanträge. Das erhöht die Bandbreite an Themen. Da ein Bürger*innenantrag nur mit Zustimmung des gewählten Parlaments in ein Gesetz münden kann, bleibt die verfassungsrechtlich verbriefte Budgethoheit des Haushaltsgesetzgebers gewahrt.“