Angesichts der weltweiten Corona-Pandemie müssen wir solidarisch handeln und jene unterstützen, die von dieser Katastrophe besonders betroffen sind – in Deutschland, Europa und weltweit. Dazu zählen für uns GRÜNE auch geflüchtete Menschen.
Die Situation auf den griechischen Inseln ist eine menschenrechtswidrige, gesundheitliche und politische Katastrophe, die auch durch den vorgeschlagenen europäischen Migrationspakt nicht gelöst werden wird. Die Corona-Krise verschärft die Lage an den europäischen Außengrenzen und in den dortigen Flüchtlingsunterkünften zusätzlich. Ebenso lässt der mediale Fokus auf die Pandemie das Leid der Geflüchteten in der öffentlichen Debatte in den Hintergrund treten.
Deutschlandweit und auch in Bremen haben tausende Menschen mit Online-Veranstaltungen, Petitionen, Social-Media-Aktionen und Corona-konformen Demos auf die Lage in den Griechischen Lagern aufmerksam gemacht und ihre Unterstützung für die Geflüchteten gezeigt. Diesen Menschen gilt unser Dank.
Das Bundesinnenministerium hingegen versteckt sich weiter hinter einer “Europäischen Lösung”, die – wenn überhaupt – viel zu spät kommen wird. Deshalb muss die Bundesregierung jetzt Verantwortung übernehmen und eine Koalition der Willigen mit denjenigen EU-Staaten bilden, die bereit sind, Geflüchtete aufzunehmen und die EU-Grenzstaaten zu entlasten.
Aufenthaltsrechtliche Kompetenzen der Länder klären
Seit Monaten stehen über 200 Kommunen bereit, sich an einer solchen humanitären Rettungsaktion zu beteiligen. Auch Bremen will mit einem eigenen Landesaufnahmeprogramm einen Beitrag leisten. Das Bundesinnenministerium lehnt die vom Bremer Senat beschlossene Landesaufnahmeanordnung jedoch ab. Diese Blockade halten wir für rechtlich fragwürdig, unter humanitären Gesichtspunkten falsch und ein politisches Versagen. Bremen steht deshalb weiterhin für einen solidarischen und verantwortungsvollen Kurs, der sagt: »Leave No One Behind«. Wir wollen den Druck auf das Bundesinnenministerium und die Bundesregierung aufrechterhalten – sowohl in der Bundesinnenministerkonferenz als auch über den Klageweg.
Reduzierte Belegungszahlen weiterhin ermöglichen
In Bremen selbst gab es im Frühjahr einen Corona-Ausbruch in der Landesaufnahmestelle unseres Bundeslandes. Wir sind froh, dass das Grüne Sozialressort, entsprechende Maßnahmen getroffen, die Belegungszahlen der Einrichtung deutlich reduziert hat. Darüber hinaus wurden weitere Standorte für die Erstaufnahme von Geflüchteten eingerichtet. Mit dem Beschluss des Koalitionsausschuss vom 23.04.2020 hat die rot-grün-rote Koalition die maximale Belegungszahlen während der Pandemie festgelegt. Seitdem gab es keine weitere Massenansteckungen mehr. Das zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen wirken und eine reduzierte Belegung vor Ansteckung schützt. Durch viele Neuankommende in den letzten Wochen, steigen die Belegungszahlen in den Erstaufnahmeeinrichtungen allerdings wieder an. Um das Infektionsgeschehen weiter so gut wie möglich einzudämmen und die Menschen in der Erstaufnahmestelle zu schützen, brauchen wir eine erneute gemeinsame Kraftanstrengung des gesamten Senats, um Unterkünfte zu entzerren, neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und ein sicheres Ankommen in Bremen bieten zu können.
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
1. Forderungen auf Bundesebene:
a) Wir fordern, dass der Bremer Senat sich der Klage der Landesregierung Berlins gegen die Ablehnung der Landesaufnahmeanordnungen seitens des Bundesinnenministeriums anschließt und eine langfristige Klärung der Länderrechte im Aufnahmerecht herbeiführt.
b) Wir fordern den Einsatz von Kreuzfahrtschiffen als kurzfristig verfügbare, Corona-konforme Unterbringungsmöglichkeit für die Menschen in den überfüllten Flüchtlingslagern an den europäischen Außengrenzen. Diese könnten schon morgen genügend Kapazitäten für die Unterbringung von 27.000 geflüchteten Menschen auf den griechischen Inseln schaffen.
2. Forderungen auf Landesebene:
a) Der Koalitionsbeschluss vom 23.04. legt die maximale Belegung in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Lindenstraße fest. Um Masseninfektionen auch weiter verhindern zu können, fordern wir den gesamten Senat auf, weitere Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um Engpässe zu vermeiden.
b) Aufgrund der Erfahrungen durch die Pandemie sollten Sammelunterkünfte nur betrieben werden, soweit es rechtlich notwendig ist und auch dann nur mit einer möglichst geringen Belegungsdichte. Ist die Einrichtung einer Sammelunterkunft nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist eine dezentrale Unterbringung nach Möglichkeit zu bevorzugen. Grüne Forderung ist nach wir vor, alle Menschen so schnell wie möglich in eigenem Wohnraum unterzubringen.
c) Wir fordern regelmäßige Massentests in Sammelunterkünften, um großflächige Ansteckungen rechtzeitig erkennen und die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen schützen zu können.
e) Die Kommunikation in den Einrichtungen ist, wie vom RKI hervorgehoben, der Schlüssel, um Panik und Ängsten unter den Bewohner*innen vorzubeugen, die häufig bereits mit Traumatisierungen aufgrund ihrer Fluchtgeschichte zu kämpfen haben. Deshalb befürworten wir die Bereitstellung von Mitteln für einen verstärkten Einsatz von Dolmetscher-Dienstleistungen und vorübergehende Beschäftigung von Kommunikationsmittler*innen in den Einrichtungen. Dabei ist die aktive Einbeziehung der Bewohner*innen, die Orientierung an ihren Bedürfnissen und Mehrsprachigkeit wichtig.
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