Die handwerklichen Fehler, die bereits im Entwurf der Bundesregierung zur Novelle der StVO enthalten waren, stellen die Bußgeldbehörden der Länder weiter vor große Probleme. Viele Bürgerinnen und Bürger sind an höherer Verkehrssicherheit interessiert, die wenigsten sind notorische Raser. Für die Verkehrssicherheit ist es ein Rückschlag, dass die endlich in Richtung des Niveaus von Ländern mit hoher Verkehrssicherheit angepassten Sanktionen seit einigen Wochen nicht mehr gelten. Zudem entstehen bei den betroffenen Autofahrerinnen und Autofahrern Unsicherheiten.
„Vordringlich muss daher der Rechtsfehler geheilt werden. Dies ist durch eine einfache Formulierung mit Beschluss von Bundesrat und Bundesregierung möglich. Dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer diese Anpassung dazu nutzen will, einen Teil der Verbesserungen rückgängig zu machen, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, konstatiert Bremens Bürgermeisterin und Verkehrssenatorin Dr. Maike Schaefer. „Daher ist er mit diesem Vorgehen heute bereits gescheitert und sucht nun Kompromisse mit den Ländern. Sein Vorschlag, anstelle eines Fahrverbots bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21-25 Stundenkilometern das Bußgeld um 20 Euro zu erhöhen, ist völlig unangemessen.“
Die Verkehrssenatorinnen und –minister von Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen haben daher heute dafür geworben, den Rechtsfehler bereits bei der nächsten Bundesratssitzung zu heilen. Dies ist möglich, weil dort ohnehin eine Änderung der Bußgeldverordnung auf der Tagesordnung steht. „Und es ist für die Sicherheit im Land geboten. Daher haben wir uns heute an unsere Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern mit dem Vorstoß gewandt, einen Änderungsantrag im Bundesrat zu unterstützen“, so Schaefer. „Wer diesen ablehnt, muss sich fragen lassen, warum er oder sie Abstand von den bereits beschlossenen strengeren Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit nimmt.“
Schaefer weiter: „Von Juristinnen und Juristen wird in die Debatte eingeführt, das Fahrverbot ab 21 Stundenkilometern sei rechtlich unzulässig. Sie beziehen sich dabei auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den 1960er und 1990er Jahren. Seit dieser Zeit hat sich die Welt aber weiterentwickelt. Der Verkehr hat drastisch zugenommen. Strengere Regeln sind zwingend und über das Ziel Vision Zero ist man sich heute einig. Demnach soll Verkehr so gestaltet werden, dass möglichst gar keine Menschen sterben. Die für die Vision Zero gesetzten Ziele werden aktuell aber verfehlt – und die Hauptunfallursache ist die Geschwindigkeit.“
Richtig ist, dass das Straßenverkehrsgesetz Fahrverbote nur dann für zulässig erklärt, wenn eine „grobe“ und „beharrliche“ Regelverletzung vorliegt. Daran müssen sich Regelungen in der Bußgeldkatalogverordnung messen lassen. „Grob ist die Regelverletzung aus Sicht der Verkehrssenatorinnen und –minister von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, wenn die Unfallgefahr und Unfallschwere stark ansteigt. Das ist bei mehr als 20 Stundenkilometern der Fall. „Wenn eine Fußgängerin oder ein Fußgänger mit Tempo 30 angefahren wird, endet der Unfall in einem von zehn Fällen tödlich“, so Schaefer. „Bei Tempo 50 ist der Aufprall in sieben von zehn Fällen tödlich. Tempo 70 dort, wo Tempo 50 erlaubt ist, verdoppelt den Bremsweg. Wer bei solchen Verstößen von einem Kavaliersdelikt ausgeht und ein Auge zudrücken will, verharmlost die Vergehen. Wir sind sicher, dass das Bundesverfassungsgericht dies im Jahr 2020 auch so sieht.“
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