Beschluss bei Fraktionsklausur: Grüne legen Versammlungsfreiheitsgesetz für Bremen vor 30. März 2022 Sieben Länder haben bereits eigene Versammlungsgesetze, jetzt soll auch Bremen nachziehen. Die GRÜNEN-Fraktion legt den Entwurf eines Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Bremen vor, den sie auf ihrer Klausurtagung beschlossen hat. Hintergrund: Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht. Bisher hat Bremen davon aber keinen Gebrauch gemacht, so dass hier bis heute das Versammlungsgesetz des Bundes gilt. Das Bundesgesetz atmet jedoch den Geist eines restriktiven Sanktionsrechts und musste schon mehrfach durch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes korrigiert werden. Die GRÜNEN haben jetzt für Bremen den Entwurf eines Gesetzes erarbeitet, das auf der Höhe der Zeit ist und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit statt Verbote in den Mittelpunkt stellt. Neben den Koalitionspartnerinnen suchen die GRÜNEN nun zunächst auch das Gespräch u. a. mit den Polizeigewerkschaften. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Björn Fecker: „Mit unserem Gesetzentwurf legen wir ein modernes und liberales Versammlungsrecht für Bremen und Bremerhaven vor. Das ist überfällig, denn das bislang gültige Bundesgesetz musste aufgrund der überbordenden Sanktionsrechte schon mehrfach vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden. Wir setzen auf ein Gegenmodell, das die Rechte von Demonstrant*innen betont und zugleich einen friedlichen Verlauf der Versammlung unterstützt. Schließlich sind Demonstrationen als Ausdruck bürgerlicher Freiheitsrechte ein Grundpfeiler von Demokratie. Das gesetzlich verankerte Kooperationsgebot soll das Miteinander von Polizei und Demonstrierenden stärken. Bei sich abzeichnenden Gefahrenlagen soll das Konfliktmanagement durch die bundesweit erstmals vorgesehene Absicherung von Parlamentarischen Beobachter*innen als Vermittler*innen ergänzt werden. Die Anforderungen an Videoüberwachung wollen wir erhöhen, damit sich dadurch niemand von der Teilnahme an einer Demo abschrecken lässt. Die vorgeschlagenen Regelungen schaffen eine klare Orientierung für die Bürger*innen, die Polizei und die zuständige Versammlungsbehörde.“ Zentrale Punkte des grünen Entwurfes für ein Versammlungsfreiheitsgesetz sind: Kooperationsgebot gesetzlich verankern Das Kooperationsgebot stärkt den Dialog und das Konfliktmanagement. Gefährdungen sollen so bereits im Vorfeld ausgeschlossen und ggf. bestehende Konflikte gelöst werden können, um unnötige Konfrontationen auf Demonstrationen zu vermeiden. Wer eine Versammlung veranstaltet, soll ein umfassendes Akteneinsichtsrecht in die Gefahrenprognose erhalten. Dies verbessert die Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber Beschränkungen oder gar Verboten. Zugleich behalten Versammlungsbehörde und Polizei hinreichende, teils neue Instrumente für die Gewährleistung eines friedlichen Verlaufs der Versammlung. Kundgebungen leichter durchführen Die bürokratischen Hürden für Versammlungen sollen heruntergesetzt werden. Geplant ist, dass Kleinstversammlungen mit weniger als 20 Personen künftig von der Anmeldepflicht befreit sind, wenn sie für ihre Demo keine Straße mit Autoverkehr nutzen. Demos auch auf öffentlichen Verkehrsflächen in Privateigentum erlauben Auch auf privatrechtlich betriebenen öffentlichen Verkehrsflächen wie etwa an Flughäfen, in den Ladenpassagen von Shopping-Centern oder auch in Häfen, die für das allgemeine Publikum geöffnet sind, soll protestiert werden dürfen. Damit wird das Fraport-Urteil des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, nach dem Abschiebegegner*innen am Frankfurter Flughafen demonstrieren durften. Tabu bleiben Flächen, die z. B. aus Sicherheitsgründen abgesperrt sind. Novum: Parlamentarische Beobachter*innen als Vermittler*innen Erstmals in einem Versammlungsgesetz regelt der grüne Entwurf die parlamentarische Beobachtung einer Versammlung durch Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft, der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven, des Bundestages oder des Europaparlaments. Auf Wunsch der Versammlungsleitung können die Parlamentarischen Beobachter*innen als Vermittler*innen eingeschaltet werden. Die zuständige Behörde kooperiert mit den Abgeordneten und gewährleistet ihre ungehinderte Tätigkeit. Vermummungsverbot lockern Der Gesetzentwurf stellt klar, dass das Vermummungsverbot nur gilt, wenn mit der Vermummung die Identitätsfeststellung durch die Polizei wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verhindert werden soll. Wer z. B. Sonnenbrillen bei Sonnenschein und einen Schal bei Kälte trägt oder das Gesicht vor Fotos durch die politische Gegenseite schützt, soll künftig keine Strafverfolgung mehr befürchten müssen. Verstöße gegen das Vermummungsverbot sollen künftig nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Als Straftaten sollen weiterhin Verstöße gegen das Waffenverbot und Gewalttätigkeiten gelten, viele andere Verstöße aber wie z. B. eine gewaltfreie Blockadehaltung zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft werden. Damit trägt der grüne Gesetzentwurf im Gegensatz zum restriktiven Bundesgesetz zur Entkriminalisierung des Versammlungsgeschehens bei. Einschüchterungs- statt Uniformverbot Das bisherige Uniformverbot soll durch ein Einschüchterungsverbot ersetzt werden. Eine einheitliche Bekleidung kann selbst eine demonstrative Aussage sein, ohne einschüchternd zu sein. Künftig soll es für ein Verbot auf die einschüchternde Wirkung ankommen, etwa wenn durch paramilitärisches Auftreten Gewaltbereitschaft signalisiert wird. Ausschluss einzelner statt Auflösung der gesamten Demo Die Behörden erhalten die Möglichkeit, unter engen Voraussetzungen einzelnen Personen die Teilnahme an einer Versammlung zu untersagen bzw. sie aus einer laufenden Versammlung auszuschließen. Dies soll das Verbot oder die Auflösung einer Demonstration wegen einzelner Störer*innen vermeiden. Enge Grenzen für Filmaufnahmen durch Polizei Niemand in Bremen und Bremerhaven muss sich künftig wegen der Befürchtung, grundlos gefilmt und aufgezeichnet zu werden, von der Wahrnehmung seines Grundrechts auf Versammlungsfreiheit abhalten lassen. Für die technische Überwachung und Aufzeichnung auf Demos werden enge Grenzen gesetzt. Ob die von der Polizei eingesetzte Kameratechnik in Betrieb ist oder nicht, soll am Versammlungsort stets erkennbar sein. Verdeckte Aufnahmen durch Zivilbeamte sind dadurch nicht mehr möglich. Aufzeichnungen wollen die Grünen so verarbeitet wissen, dass die unveränderte Originalaufzeichnung erhalten bleibt. Von Demos mit mehr als 5000 Teilnehmer*innen darf die Polizei Übersichtsaufnahmen anfertigen. Dabei muss es sich um Live-Aufnahmen handeln, die nicht aufgezeichnet werden dürfen. Die Identifizierbarkeit einzelner Teilnehmer*innen ist technisch auszuschließen. Ausdrücklich gestattet wird das Filmen von Polizeieinsätzen. Für Versammlungen im Land Bremen soll damit gesetzlich verankert werden, dass Diensthandlungen einer bürgerfreundlichen Polizei an öffentlich zugänglichen Orten nicht als vertraulich gelten. Würde von NS-Opfer schützen Der Schutz der Würde von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wird bekräftigt. Versammlungen unter freiem Himmel an Tagen oder Orten, denen mit Blick auf das NS-Unrecht eine besondere Symbolkraft zukommt, sollen leichter beschränkt und notfalls verboten werden können. Das gilt vor allem, wenn ein aggressiver und provozierender Missbrauch des Demonstrationsrechts durch Rechtsextreme droht. Darüber hinaus soll die Verpflichtung der Polizei, auf Versammlungen die freie Berichterstattung durch Medien zu gewährleisten, ebenso festgeschrieben werden wie konkrete Vorgaben zur Datenverarbeitung bei der Versammlungsbehörde. Eine weitere Verbesserung im Gesetzentwurf ist, dass Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen an präzise Voraussetzungen geknüpft werden.