Anpassung der Aufwands-Entschädigung / Vergütung für den Landesvorstand

Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die Vergütung der Landesvorstandsmitglieder (wie durch Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom 02.10.2019 festgelegt, zuletzt am 02.03.2024 geändert) ab dem 01.07.2027 wie folgt anzupassen: (Änderungen in kursiv)

1. Vergütung der Landesvorstandsmitglieder

(1) Beide Landesvorstandssprecher*innen haben das Anrecht, für ihre Tätigkeit eine Vergütung von 50% der Diät einer Bürgerschaftsabgeordneten (§ 5 Abs. 1 Bremisches Abgeordnetengesetz) monatlich in Anspruch zu nehmen.

(2) Der*die Landesschatzmeister*in kann eine Vergütung als geringfügig Beschäftigte*r(Minijob) in Höhe der Minijob-Grenze erhalten.

(3) Weitere Mitglieder des Landesvorstandes können eine Vergütung als geringfügig Beschäftigte*r (Minijob) von monatlich 120 € erhalten.

(4) Wer Mitglied des Landesvorstandes ist und zeitgleich dem Deutschen Bundestag oder dem Europaparlament angehört, kann keine Vergütung erhalten

(5) Wer Mitglied der Bremischen Bürgerschaft ist und gleichzeitig dem Landesvorstandangehört, kann

a.) als Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstands abweichend von Satz 1 Absatz 1 eine Vergütung als geringfügig Beschäftigte*r (Minijob) in Höhe der Minijob-Grenze erhalten.

b.) als weiteres Mitglied des Landesvorstandes keine Vergütung erhalten.

c.) Mitglieder, die nur der Bremischen Stadtbürgerschaft angehören und somit geringere Bezüge aus ihrer Abgeordnetentätigkeit als ein Mitglied der Bremischen Bürgerschaft Land erhalten, können als Landesvorstandssprecher*in die Vergütung gemäß Satz 1 Absatz 1 erhalten.

beschlossen auf der Grünen Landesmitgliederversammlung am 5. September 2026