Gesucht: Personen für die Anlaufstelle gegen sexuelle Belästigung – GRÜNE Bremen

Liebe Grüne in Bremen und Bremerhaven,

der Länderrat hat am 28. Juni ein neues Statut gegen sexuelle Belästigung beschlossen. Es tritt zum 15. Oktober 2026 in Kraft und verpflichtet alle Landesverbände, eine eigene Anlaufstelle einzurichten – paritätisch besetzt mit mindestens zwei ehrenamtlichen Ansprechpersonen.

Die Anlaufstelle ist die niedrigschwellige erste Kontaktmöglichkeit für Menschen, die von sexueller Belästigung im Parteikontext betroffen sind – ob auf Parteiveranstaltungen, in Gremien oder digital. Sie bietet vertrauliche Gespräche an, informiert umfassend über Unterstützungsangebote und mögliche weitere Schritte. Auch Nichtmitglieder können sich im Anlassfall an die Anlaufstelle wenden.

Zur Abgrenzung: Anlaufstelle und Beschwerdestelle
Das Statut unterscheidet klar zwischen zwei getrennt besetzten Strukturen: Die Anlaufstelle informiert, begleitet und vermittelt – sie entscheidet nichts. Die Beschwerdestelle dagegen nimmt förmliche, schriftliche Beschwerden entgegen und arbeitet auf eine einvernehmliche Klärung zwischen den Beteiligten hin. Sie kann selbst keine Sanktionen verhängen; für Straftaten wie sexuellen Übergriff oder Nachstellung ist sie nicht zuständig, hier wird an externe Beratung und die Möglichkeit einer Strafanzeige verwiesen. Ordnungsmaßnahmen bleiben dem Landesschiedsgericht vorbehalten.

Geplante Kooperation zwischen Landesverbänden
Da das Statut den Landesverbänden ausdrücklich erlaubt, weitergehende Regelungen selbstständig zu treffen, ist angedacht, dass sich mehrere Landesverbände gegenseitig unterstützen: Die Anlaufstelle des einen Landesverbands könnte künftig auch als Beschwerdestelle für einen anderen Landesverband fungieren (und umgekehrt). Das erleichtert insbesondere die im Statut vorgesehene Befangenheitsprüfung – etwa wenn eine ehrenamtliche Person aus dem eigenen Landesverband ein Verfahren nicht bearbeiten kann, weil eine persönliche Nähe zu Beteiligten besteht.

Was die Aufgabe bedeutet:

  • Vertrauliche Erstgespräche mit meldenden Personen führen und über bestehende Strukturen sowie Handlungsmöglichkeiten informieren
  • Netzwerke zu externen Hilfs- und Beratungsstellen (z. B. Frauen- oder Opferberatungsstellen) aufbauen und pflegen
  • Teilnahme an einer Schulung in Berlin vor Aufnahme der Tätigkeit (zweitägiges Präsenz-Training) sowie mindestens jährliche Fortbildungen und Supervisionen
  • Ggf. Mitwirkung in der Beschwerdestelle eines kooperierenden Landesverbands
  • Amtszeit: zwei Jahre

Wer infrage kommt:
Wichtig ist vor allem Vertrauenswürdigkeit, Zugewandtheit und die Bereitschaft, sich schulen zu lassen – einschlägige fachliche Vorkenntnisse sind hilfreich, aber ausdrücklich keine Voraussetzung. Die Personen sollten keine weiteren Ämter und Mandate im Landesverband innehaben.

Bei Interesse meldet euch bei unserer Landesgeschäftsführerin Maike: maike-sophie.mittelstaedt[at]gruene-bremen.de