Die Landesmitgliederversammlung beauftragt die GRÜNE Bürgerschaftsfraktion, sich innerhalb der Regierungskoalition und gegenüber dem Senator für Kinder und Bildung dafür einzusetzen, dass die Qualitätsoffensive konsequent an den Maßstäben von Gerechtigkeit, Teilhabe und struktureller Entlastung ausgerichtet und durch folgende Maßnahmen konkretisiert wird:
1. Verlässliche Umsetzung des Reformprozesses und Stärkung der Bildungssteuerung
Mit dem eingeleiteten Reformprozess hat der Senator für Kinder und Bildung zentrale strukturelle Herausforderungen im Bildungsressort adressiert. Diesen Prozess unterstützen wir ausdrücklich. Entscheidend ist nun, dass die angekündigten Maßnahmen verbindlich hinterlegt, transparent gesteuert und wirksam umgesetzt werden. Qualität entsteht nicht durch Programme allein, sondern durch klare Verantwortlichkeiten, überprüfbare Zielsetzungen und nachvollziehbare Fortschritte. Dazu gehört insbesondere:
- Eine verbindliche Zielvereinbarung zwischen Senator und nachgeordneten Dienststellen, die Zuständigkeiten, Zeitpläne, Prioritäten und messbare Indikatoren festlegt und als dauerhaftes Steuerungsinstrument dient.
- Regelmäßige Berichts- und Evaluationspflichten zur Sicherung von Transparenz und Steuerungsfähigkeit, einschließlich offener Datenerhebung und öffentlicher Wirkungsberichte. Der Senator berichtet dem Senat regelmäßig über Fortschritte und Nachsteuerungen.
- Sowie die Einrichtung einer Transferstelle Bildung Bremen, getragen von Bildungs- und Wissenschaftsressort, die Forschungsergebnisse systematisch in die Praxis überführt, Bildungsinnovationen absichert und Fortbildungs- sowie Lehramtsinhalte an reale Bedarfe anpasst. In einer ersten Phase übernimmt das IQHB die koordinierende Transferfunktion gemeinsam mit dem Landesinstitut für Schule (LIS) und dem Zentrum für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung (ZfLB). Mittelfristig soll die Transferstelle als eigenständige Einheit beim LIS verankert werden.
2. Schulentwicklung
Wir fordern die Stärkung der inneren und äußeren Schulstruktur durch:
a) Schüler*innenorientierung und Beteiligung
- Schulische Reformen sind konsequent an den Bedürfnissen und der Lebensrealität von Schüler*innen auszurichten. Schulentwicklung darf sich nicht allein an Kennzahlen, Rankings oder Vergleichsstudien orientieren, sondern muss endlich spürbare Verbesserungen im Alltag junger Menschen bewirken. Schüler*innen sind systematisch in Entscheidungsprozesse einzubeziehen und an Veränderungen verbindlich zu beteiligen.
b) Konkrete Verbesserungen im Schulalltag
- Anstelle von Hausaufgaben wollen wir integrierte Lernzeiten im Schulalltag und Ganztagsangebote ausbauen. Dazu gehören auch ergänzende Förderungsangebote wie gezielte Lese-Rechtschreib-Kurse innerhalb des Schulsystems. Ziel ist es, Bildungsungleichheiten abzubauen und schulische Lernprozesse in die pädagogische Verantwortung der Schule zu integrieren. Hausaufgaben setzen voraus, dass Kinder zu Hause über Zeit, Ruhe, technische Ausstattung und unterstützende Begleitung verfügen. Diese Voraussetzungen sind jedoch sozial höchst ungleich verteilt und verstärken bestehende Bildungsungleichheiten. Eine Verlagerung verbindlicher Übungszeiten in den Schulalltag – insbesondere im Ganztag – stärkt Chancengerechtigkeit, reduziert Stress und verhindert eine Verlängerung des schulischen Arbeitstages in den privaten Raum.
- An weiterführenden Schulen wollen wir den optionalen späteren Schulbeginn möglichst ab 9 Uhr weiter ausbauen. Schulen sollen sich nach einem demokratischen Beteiligungsprozess mit der Schüler*innenschaft stärker an den Bedürfnissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Biorhythmus von Jugendlichen orientieren, denn in der Pubertät verschiebt sich die innere Uhr nach hinten – Jugendliche werden später müde und benötigen morgens länger Schlaf. Der frühe Schulbeginn widerspricht den biologisch bedingen Schlafzeiten und führt zu chronischem Schlafmangel, schlechterer Leistungsfähigkeit und höherem Stress. Demgegenüber verbessert ein späterer Schulbeginn Lernfähigkeit, Stimmung und Gesundheit.
- Ganztagsangebote sollen systematisch als Lern- und Lebensorte weiterentwickelt werden, wobei die Angebote pädagogisch sinnvoll gestaltet sind, Gesundheit und Bewegung fördern und außerschulische Partner wie Sportvereine, die Ökologiestation und Kinder- und Jugendfarmen stärker einbeziehen müssen.
c) Vielfalt anerkennen und Gerechtigkeit stärken
- Mehrsprachiger Kompetenzen sollen im Zeugnis anerkannt und sichtbar gemacht werden. Viele Schüler*innen verfügen über ausgeprägte Sprachkompetenzen in Herkunftssprachen, die bislang im schulischen Leistungsbild nicht berücksichtigt werden. Diese Kompetenzen sollen durch standardisierte und qualitätsgesicherte Sprachprüfungen zertifiziert und im Zeugnis ausgewiesen werden können. Vorrangig sollen Abschlussjahrgänge Zugang zu entsprechenden Prüfungsformaten erhalten, da diese sich zeitnah mit ihren Zeugnissen auf Praktika, Ausbildungs- oder Studienplätze bewerben möchten.
- Zudem soll geprüft werden, inwiefern für mehrsprachige Schüler*innen flexible Fremdsprachenregelungen ermöglicht werden können, sofern ein entsprechendes Kompetenzniveau nachgewiesen wird. Diesen Schüler*innen soll ermöglicht werden, auf das verpflichtende Erlernen einer weiteren Fremdsprache zu verzichten. Stattdessen kann die frei gewordene Unterrichtszeit durch gezielte Deutschförderangebote genutzt werden. Über die Teilnahme an so einem Angebot entscheiden Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte gemeinsam.
- Inklusion soll als durchgängiges Prinzip schulischer Entwicklung gefördert werden – mit multiprofessionellen Teams, individuellen Förderplänen und verbindlichen Qualitätsstandards für inklusive Arbeit.
- Die sogenannten Willkommensschulen sollen schrittweise zugunsten eines inklusiven Beschulungssystems für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche abgebaut werden. Sie sollen von Beginn an in Regelschulen integriert lernen – mit gezielter Sprachförderung und individueller Begleitung. Eine Verstetigung separater Schulformen ist mit dem Ziel echter Inklusion unvereinbar. Schließlich muss Elternbildung und -beratung, insbesondere in sozial belasteten Quartieren deutlich gestärkt werden, denn Eltern sind die wichtigsten Bildungspartner*innen ihrer Kinder.
d) Qualität sichern und Schulentwicklung professionell begleiten
- Der Bildungsplan 0–10 ist kontinuierlich weiterzuentwickeln, um die verbindliche Verzahnung von KiTa und Primarstufe zu sichern. Er soll regelmäßig wissenschaftlich evaluiert und bedarfsgerecht angepasst werden, damit aktuelle Herausforderungen – etwa Inklusion, Heterogenität und Digitalisierung – berücksichtigt bleiben.
- Die Basisfähigkeiten in Lesen, Schreiben und Rechnen sind in den Grundschulen nachhaltig zu stärken. Dazu sollen bestehende Unterstützungsprogramme systematisch auf Wirksamkeit überprüft und erfolgreiche Ansätze verstetigt, weniger wirksame angepasst oder beendet werden. Dabei gehören Förderung und Leistungsanspruch zusammen. Individuelle Unterstützung darf nicht zur Absenkung von Erwartungen führen, sondern muss jedes Kind befähigen, anspruchsvolle Ziele zu erreichen.
- Die beim Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) neu eingerichtete Schulberatung ist nach der Pilotphase zu evaluieren und bei nachgewiesener Wirksamkeit gezielt auszubauen, um Schulen bei Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung zu unterstützen – insbesondere in sozial belasteten Lagen.
- Demokratiebildung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) sind als feste Bestandteile schulischer Arbeit gezielt zu fördern. Schulen sollen Orte werden, an denen Mitbestimmung selbstverständlich ist.
- Die Digitalisierung soll als fester Bestandteil von Unterricht und Schulentwicklung – abgesichert durch kontinuierliche Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Schulleitungen sowie den Einsatz externer Fachkräfte für IT-Support und Medienpädagogik – verankert werden, sowie ein Lehramtsstudium Informatik in Bremen eingerichtet und das Fach Informatik in die Bildungspläne aller weiterführenden Schulen verbindlich aufgenommen werden.
- Schulen sollen mehr Eigenständigkeit durch größere Budgetverantwortung und mehr Autonomie bei den Einstellungsverfahren und mehr pädagogischen Gestaltungsspielraum erhalten. Diese Autonomie ist verbindlich mit klaren Qualitätszielen, transparenter Evaluation und einer unterstützenden Schulaufsicht zu verbinden.
3. Ressourcen: Qualität braucht Verlässlichkeit und Gerechtigkeit
Wir fordern eine bedarfsgerechte Ausstattung aller Bildungseinrichtungen, die sich an den realen sozialen und pädagogischen Herausforderungen in Bremen und Bremerhaven orientiert. Qualität entsteht durch gezielte Unterstützung dort, wo der Bedarf am größten ist. Dazu gehört insbesondere:
a) Früh investieren – KiTa als Schlüsselort stärken
- Die im Gute-KiTa-Vertrag festgelegten Versorgungsquoten sind durch eine gezielte, sozialraumorientierte und bedarfsgerechte Ausbauplanung im frühkindlichen Bereich verbindlich zu erreichen. Noch immer liegen die Versorgungsquoten in mehreren Stadtteilen deutlich unter den im Senat vereinbarten Zielen und werden ohne weitere Maßnahmen auch perspektivisch nicht erreicht werden können. Angesichts der besonderen Herausforderungen im Bereich der Sprachförderung braucht es eine Ausbauplanung, die sich an den tatsächlich bestehenden lokalen Förderbedarfen orientiert.
- Der Senat soll deshalb ein landesweites und gezieltes Ansprache- und Beratungskonzept entwickeln, das Eltern frühzeitig über den Wert von Sprachförderung und KiTa-Besuch informiert und auf vorhandene Plätze aufmerksam macht (z. B. im Rahmen des Projekts „Kids in die KiTa“) und dafür Sorge tragen, dass die festgelegten Versorgungs- und Ausbauziele bei allen Planungen, Berechnungen und Investitionen verbindlich berücksichtigt werden, damit jedes Kind einen KiTa-Platz erhält und gleiche Bildungschancen von Anfang an gewährleistet sind.
- Die gleichwertige Sprachförderung in allen KiTas – unabhängig von Trägerschaft oder Stadtteil ist verbindlich sicherzustellen. Sprachfördermaßnahmen müssen auf einheitlichen Qualitätsstandards, regelmäßiger Evaluation und qualifiziertem Personal beruhen, um sicherzustellen, dass jedes Kind mit Förderbedarf erreicht wird. Hierzu soll die KiTa-Struktur einheitlich gestärkt und professionalisiert werden.
b) Fachkräfte stärken – multiprofessionell und entlastet arbeiten
- Ein gezielter Personalaufwuchs und der Ausbau von KiTa- und Schulstrukturen sind umzusetzen, um kleinere Gruppen, individuelle Förderung und multiprofessionelle Zusammenarbeit zu ermöglichen. Dazu zählen insbesondere zusätzliche Fachkräfte für Sprachförderung, Schulsozialarbeit und Inklusion. Diese kann bei wachsender Schüler*innenzahl nur gelingen, wenn neben der Zahl der Lehrkräfte auch das unterstützende Personal – insbesondere in der Schulsozialarbeit und an den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren – entsprechend mitwächst.
- Der gezielte Personalaufwuchs ist durch eine strategische Personalentwicklung zu flankieren, die Qualifizierung, multiprofessionelle Zusammenarbeit und verlässliche Arbeitsbedingungen systematisch absichert. Der Fachkräftemangel erfordert strukturelle Konzepte zur Gewinnung, Bindung und effektiven Zusammenarbeit pädagogischer Professionen.
- Ein modernes Lehrer*innenarbeitszeitmodell, das Transparenz, Verlässlichkeit und Entlastung schafft, ist einzuführen; Grundlage ist die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Lehrkräfte nur mit realistisch bemessenen Arbeitszeiten belastet werden dürfen. Dazu gehört die systematische Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit sämtlichen schulischen Personals, um Überlastungen sichtbar zu machen und künftige Personal- und Entlastungsmaßnahmen datenbasiert zu gestalten.
- Schulleitungen müssen durch zusätzliche Verwaltungskräfte entlastet werden, damit sie sich auf Schulentwicklung, Personalführung und Unterrichtsqualität konzentrieren können.
- Verbindliche Investitionen in Infrastruktur und digitale Ausstattung sind durch dauerhafte und professionelle IT-Support-Strukturen abzusichern. Lehrkräfte sollen nicht länger zusätzlich zum Unterricht technische Aufgaben übernehmen, weil dies die Beteiligten überfordert und Unterrichtsqualität mindert. Stattdessen braucht es dauerhafte Support-Strukturen und kontinuierliche Fortbildungen, um digitale Werkzeuge sinnvoll einzusetzen und Schulentwicklung zeitgemäß zu gestalten.
- Es ist eine umfassende Qualifizierungs- und Weiterbildungsoffensive für pädagogische Fachkräfte in KiTas und Schulen. Dazu gehören systematische Angebote zu Inklusion, Antidiskriminierung, Diversität, Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Digitalisierung. Diese Offensive soll eng mit der künftig beim LIS verankerten Transferstelle Bildung Bremen verknüpft sein.
- Die Lehrkräftebildung ist mit Blick auf Praxisbezug, Diversitätskompetenz und den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die schulische Praxis zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Dazu ist die Transferstelle als Brücke zwischen Universität, LIS, ZfLB und Bildungsressort einzubeziehen und die Angebote sind effektiver zu bewerben.
c) Ressourcen gerecht steuern – soziale Lage konsequent berücksichtigen
- Individuelle Förderung ist verbindlich sicherzustellen. Systemische Schulassistenzen (Poollösungen) dürfen lediglich ergänzend eingesetzt werden und keine individuellen Förderbedarfe ersetzen.
- Qualifizierte Sprachmittler*innen sind an Schulen wieder dauerhaft einzusetzen und über einen zentralen Pool organisatorisch und finanziell abzusichern, um Kommunikation, kulturelles Verständnis und Teilhabe zu gewährleisten.
- Die zügige Fertigstellung und Einführung des vom Schulamt Bremerhaven in Zusammenarbeit mit dem IQHB entwickelten Landesschulsozialindex, damit ab 2026 eine transparente, vergleichbare und gerechte Mittelverteilung zwischen Bremen und Bremerhaven gewährleistet ist.
4. Qualität jetzt wirksam machen – Grüne Prioritäten
Der eingeleitete Reformprozess eröffnet Chancen. Entscheidend ist nun, dass er eine deutliche bildungspolitische Haltung widerspiegelt. Unsere grüne Linie ist klar: Qualität darf nicht gegen Gerechtigkeit ausgespielt werden. Leistungsanspruch, Chancengleichheit, Inklusion und Beteiligung müssen konsequent zusammengedacht werden. Die verbleibende Legislaturperiode muss genutzt werden, um diese Haltung in konkrete, wirksame Strukturentscheidungen zu übersetzen, Verwaltung und Praxis besser zu verzahnen und spürbare Fortschritte für Schulen, KiTas und Schüler*innen zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund setzen wir folgende Prioritäten:
I. Wissenschaft und Praxis verbindlich verzahnen
- Die im Forderungsteil beschriebene Transferfunktion ist unverzüglich einzurichten, indem das IQHB gemeinsam mit ZfLB und LIS ein Koordinierungsgremium zur systematischen Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis etabliert.
II. Arbeitsbedingungen verbessern – Unterricht wieder in den Mittelpunkt stellen
- Zügig sind verlässliche IT-Support-Strukturen aufzubauen und zusätzliche Verwaltungskräfte einzusetzen, die Lehrkräfte und Schulleitungen nachhaltig entlasten und digitale Bildung im Alltag absichern.
- Es ist ein modernes Arbeitszeitmodell für Lehrkräfte mit systematischer Erfassung tatsächlicher Arbeitszeiten als Grundlage für Entlastungsmaßnahmen einzuführen.
III. Ganztag gerecht vorbereiten und gestalten
- Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 ist auf Basis klarer Bedarfserhebungen, Raumkonzepte und Personalpläne umzusetzen.
- Dabei ist sicherzustellen, dass der aufwachsende gesetzliche Anspruch keine Verdrängung bereits bestehender Nutzer*innen von Ganztagsplätzen bewirkt.
IV. Frühkindliche Bildung zielgerichtet stärken
- Es soll in Kooperationen mit Kinderärzt*innen, Familienzentren und Stadtteilinitiativen ein landesweites Ansprache- und Beratungskonzept für Eltern erstellt und umgesetzt werden.
- Die gleichwertige Sprachförderung in allen KiTas durch einheitliche Qualitätsstandards, regelmäßige Evaluation und qualifiziertes Personal ist sicherzustellen.
V. Inklusion, Förderung und Kooperation weiterentwickeln
- Verbindliche Rahmenkonzepte für Multiprofessionalität in Schulen und KiTas sind zu erarbeiten, um Inklusion, Sprachförderung und individuelle Förderung systematisch abzusichern.
- Qualifizierte SprachmittlerInnen sind an den Schulen wieder dauerhaft einzusetzen und finanziell abzusichern.
- Es sollen Pilotprojekte zur Elternbildung und -beratung in sozial besonders belasteten Quartieren initiiert werden.
VI. Schulalltag gerechter und beteiligungsorientierter gestalten
- Schüler*innen sollen in Schulentwicklungsprozesse durch neue Beteiligungsformate verbindlich einbezogen werden.
- Mehrsprachige Kompetenzen sollen durch qualitätsgesicherte Prüfungsformate anerkannt und im Zeugnis ausgewiesen werden.
VII. Gerecht steuern – Landesschulsozialindex einführen
- Der Landesschulsozialindex ist in Zusammenarbeit mit Bremerhaven und dem IQHB zügig fertigzustellen und einzuführen, damit eine transparente, vergleichbare und gerechte Mittelverteilung gewährleistet ist.
Auf dieser Grundlage ist ein regelmäßiges landesweites Monitoring mit Bedarfsberichten zu etablieren, um regionale Unterschiede frühzeitig zu erkennen und wirksam auszugleichen.
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beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen, 18.04.2026