Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit 4. März 2024 Beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung am 2.3.2024 In den letzten Wochen haben Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland für die Verteidigung unserer Demokratie demonstriert, gegen offenkundige Bestrebungen, sie zu beschädigen und zu zerstören. Auslöser war eine Zusammenkunft von Rechtsextremen der AfD, der Identitären und anderer Gruppen und Personen, die unverhohlen über Machtergreifungsphantasien und menschenverachtende Deportationspläne beraten haben. Das wurde zu Recht wahrgenommen als Teil einer weltweit bedrohlichen Aushöhlung von Rechtsstaat und Demokratie, von innen durch Rechtsextremismus und Rechtspopulismus – Demokratie ist verletzbar, sie muss geschützt werden. Die Kundgebungen und Demonstrationen sind bewusst von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Bündnissen organisiert worden, nicht von Parteien. Wir Grünen sehen sie als großartige Ermutigung, aber auch als Verpflichtung, als politische Partei unseren Beitrag zu leisten und Konsequenzen für unsere Arbeit zu ziehen. Wir wollen uns dabei von folgenden Grundsätzen leiten lassen: Die Demokratie, die wir verteidigen und für die wir eintreten, ist in den Kernbestimmungen unseres Grundgesetzes festgehalten: Die Verpflichtung zur Wahrung der Würde aller Menschen, die Geltung der Grundrechte, der föderale Aufbau des Staates, die repräsentativen Parlamente, die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit von Justiz und Medien und die Sozialstaatsverpflichtung. Auch das Grundgesetz kann in Einzelbestimmungen mit qualifizierter Mehrheit durch Bundestag und Bundesrat geändert werden, aber dieser Kern wird als Konsequenz aus der Erfahrung der Nazi-Diktatur als unveränderbar betrachtet. Die Grünen sind eine politische Partei neben anderen. Politische Parteien, die – unter Achtung des Grundgesetzes – andere Grundauffassungen und Ideen vertreten (wirtschaftsliberale, sozialistische, freiheitliche, konservative, sozialdemokratische usw.) sind nicht unsere Feinde, sondern Mitbewerber, mit denen wir uns im politischen Meinungsstreit auseinandersetzen. Wir tun von unserer Seite alles, dass diese Parteien bei der Verteidigung der Demokratie zusammenarbeiten. Diese Einheit ist entscheidend für den Erfolg. Denn es gibt Gruppen und Parteien, die nach unserer gut begründeten Auffassung daran arbeiten, unsere Demokratie Schritt für Schritt abzuschaffen. Wir bekämpfen sie und schließen jede Zusammenarbeit mit ihnen aus. Dies gilt gegenwärtig vor allem für die AfD. Wenn wir und andere diese Partei als Feind der Demokratie bezeichnen, ist das Teil legitimer politischer Auseinandersetzung. Wenn diese Beurteilung aber reale einschränkende Folgen haben soll, gelten dafür rechtsstaatliche Verfahren, die wir strikt respektieren. Das Verbot verfassungsfeindlicher Vereine wird von Gerichten überprüft, nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten – das liegt nicht im Ermessen einer Parlamentsmehrheit. Wir treten gegenwärtig dafür ein, dass die zuständigen Behörden die Beobachtung der AfD fortsetzen sowie das Material zusammentragen und ordnen, das den drei zuständigen Bundesorganen dann als Grundlage für die Entscheidung dienen kann, ob sie einen Verbotsantrag gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht stellen wollen. Zu den wichtigsten Bollwerken unseres demokratischen Rechtsstaats zählt die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue. Wer für den Staat handelt, muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, aktiv für sie eintreten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Die vom Bundestag beschlossene Reform des Disziplinarrechts, durch die entschlossener gegen Personen mit verfassungsfeindlichen Grundeinstellungen im Staatsdienst vorgegangen werden soll, kann auch ein Vorbild für Bremen sein. Die Fehler des Radikalenerlasses vor fünfzig Jahren sind uns dabei eine Mahnung, mit Augenmaß und einem guten Sinn für Angemessenheit vorzugehen. Wir unterstützen die Überlegungen, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts durch Übernahme zentraler Verfahrensvorschriften (Wahlmodus, Amtszeiten) ins Grundgesetz zu stärken. Zudem braucht es einen wirksamen Schutz insbesondere der Regeln zur Arbeitsweise und Selbstverwaltung des Gerichts. Auch die Vorschriften zum bremischen Staatsgerichtshof gehören auf den Prüfstand. So klar und hart wir die AfD angreifen, so intensiv müssen wir den möglichen Wählerinnen und Wählern (also allen) mit Argumenten zeigen, welche Konsequenzen für ihr Leben ein politischer Einfluss der AfD haben würde. Das muss unser Beitrag im kommenden Europawahlkampf sein, gerade in den Stadtteilen und Milieus, die nicht zu den Hochburgen der Grünen zählen. Wir begrüßen es, wenn rechtsextremistischen Parteien auf Podien Dritter keine Bühne geboten wird. Wenn sie eingeladen werden, stellen wir uns der direkten Auseinandersetzung. Die Grünen haben in ihrer Geschichte nicht nur gelernt, Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Vielfalt zu schätzen und zu verteidigen, sondern auch mitzugestalten. Das wollen und werden wir auch in Zukunft mit aller Entschiedenheit tun.