Kinderrechte gehören ins Grundgesetz 23. Februar 2021 „Kinderrechte müssen absolut gelten. Sie gehören in die Verfassung – und zwar stark“, lautet der Einstieg eines Positionspapiers von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Obwohl Kinder in Deutschland alle Grundrechte besitzen und besonders schutzbedürftig sind, geht dies noch nicht explizit aus dem Grundgesetz hervor. Das soll sich ändern. Die grüne Bundespartei veröffentlichte am Wochenende eine gemeinsame Erklärung zum Gesetzesentwurf der Regierungskoalition zur Änderung des Artikels 6 des Grundgesetzes. Unterzeichnet haben die Erklärung neben Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt und Parteichefin Annalena Baerbock auch Anja Stahmann und weitere Grünen-Landesminister*innen. Die Bremer Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen, erklärt: „Mit ihrem Entwurf will die Koalition im Bund Kindern keinen eigenständigen und ausdrücklichen Schutzstatus im Grundgesetz zugestehen. Das ist eine vertane Chance. Es wird Jahrzehnte dauern, bis das Grundgesetz in dieser Frage wieder angepackt wird. Mit dem halbherzigen Entwurf der Bundesregierung zementiert sie einen Status, mit dem wir für eine Ewigkeit hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurückbleiben.“ Auslöser der Veröffentlichung des Positionspapiers am vergangenen Wochenende war ein Koalitionsvorschlag zur Anpassung des Artikel 6 des Grundgesetzes im Januar. Nach diesem Vorschlag soll folgende Passage ergänzt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ Diese Formulierung geht den GRÜNEN nicht weit genug beziehungsweise werden die Rechte der Kinder aus Sicht der GRÜNEN eher geschwächt. Daher sei der Vorschlag „keine Antwort auf das Problem“. In der Erklärung heißt es weiter: „Der Gesetzesentwurf widerspricht den Zwecken und Zielen der UN-Kinderrechtskonvention, des Artikels 24 Absatz 2 der EU-Grundrechtecharta, des bestehenden Familien-, Kinder-und Jugendhilferechts und seiner Ausformung durch die Rechtsprechung, auch des Bundesverfassungsgerichts.“ Dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden müssen, betonen auch die Landesvorstandssprecher*innen Alexandra Werwath und Florian Pfeffer: „Gerade die Corona-Pandemie hat noch mal verdeutlich, dass die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht angemessen berücksichtigt und sie bei den Entscheidungen, die sie betreffen, nicht beteiligt werden. Auch unsere Bremer Bürgerschaftsfraktion hat kürzlich die Verbesserungen des Kinderschutzes in der Pandemie gefordert. Darüber hinaus steht Kindern wenig Platz im öffentlichen Raum zur Verfügung. Dabei hat nicht zuletzt die „Fridays for Future“-Bewegung gezeigt, dass Kinder und Jugendliche ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen sehr wohl formulieren können. Daher müssen wir ihnen nicht nur zuhören, sondern auch ihre Rechte wahren und stärken. Viel mehr noch brauchen wir konkrete Maßnahmen, um Kindern und Jugendlichen zu helfen. Für eine offene und demokratische Gesellschaft müssen die Heranwachsenden besonders im Fokus stehen.“