Koalition ermöglicht Neuanschaffung von energiesparenden Haushaltsgeräten 26. Juni 2020 Wer auf existenzsichernde Leistungen angewiesen ist, kann künftig bei der erstmaligen Anmietung einer Wohnung neue energiesparende Haushaltsgeräte anschaffen. Dies gilt auch für Hilfeempfänger*innen, die aufgrund einer veränderten Familienkonstellation die Wohnung wechseln. Möglich wird dies durch höhere Pauschalbeträge für die Anschaffung z.B. einer Waschmaschine, eines Kühlschranks oder eines Herdes. Das hat die Sozialdeputation heute beschlossen. Das Ziel: Energiesperren verhindern und Klimaschutz stärken. Bisher waren die Pauschalbeträge für Empfänger*innen staatlicher Leistungen auf die Anschaffung gebrauchter und damit älterer Haushaltsgeräte ausgerichtet. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin Sahhanim Görgü-Philipp: „Der Beschluss hat zwei Gewinner: Menschen mit wenig Geld im Portemonnaie und das Klima. Mit der Anschaffung von energieeffizienten Geräten können Menschen in prekärer Lage ihre Energiekosten deutlich senken. Damit findet auch in der Sozialpolitik ein Umdenken pro Klimaschutz statt. Es ist kontraproduktiv, öffentliches Geld für stromfressende alte Haushaltsgeräte auszugeben, die hohe monatliche Kosten ausgerechnet für ärmere Menschen bedeuten und das Klima belasten. Die Neuanschaffung von A+++Geräten kann dazu beitragen, künftig noch mehr Strom- und Wassersperren abzuwenden. Außerdem legt die Koalition nun auch den seit langem von uns geforderten Härtefonds auf. Dafür sind 250.000 Euro im Haushalt vorgesehen. Mit dem Härtefonds kann z.B. bei Familien mit Kindern bei drohenden Sperren die Wasser- und Stromversorgung sichergestellt werden, bis eine individuelle Lösung für die Begleichung der Rechnung gefunden ist.“