Der Tierschutz erhält in Bremen und Bremerhaven mehr Gewicht: Der Landtag hat dafür am Mittwoch das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine erweitert. Den entsprechenden Antrag hatte die Grünen-Fraktion erarbeitet. Neu sind fortan die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage. Mit diesen zusätzlichen Klagerechten haben Tierschutzvereine künftig mehr Möglichkeiten, bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht die Belange der Tiere gegen Behörden durchzusetzen.
Dazu erklärt der tierschutzpolitische Sprecher Philipp Bruck: „Das erweiterte Verbandsklagerecht ist ein Meilenstein, um die Rechte zum Schutz von Tieren besser durchzusetzen. Wenn Rinder nicht nach dem Tierschutzgesetz gehalten, Zirkustiere missbraucht oder Haustiere vernachlässigt werden und der Staat nicht handelt, haben Tierschutzvereine fortan mehr Möglichkeiten zum Eingreifen. Mit den zusätzlichen Klagerechten können Tierschutzvereine von Behörden geduldete Missstände bei der Tierhaltung unterbinden und damit weiteres Tierleid verhindern. Bisher konnte nur im Nachhinein und damit zu spät für leidende Tiere festgestellt werden, dass unrechtmäßig gehandelt wurde. Für den aktiven Tierschutz ist der heutige Beschluss ein großer Fortschritt.“
Zwar stärkt Bremen mit den zusätzlichen Klagerechten den Tierschutz. Dennoch ist damit noch längst nicht alles gut, wie Philipp Bruck ausführt: „Um Tierleid effektiv zu unterbinden, ist auch eine Reform des Tierschutzgesetzes nötig. Das Bundesgesetz ignoriert bislang, dass Tiere Gefühle haben. Grundlegende Bedürfnisse und Interessen der Tiere werden missachtet. Ihr Recht auf Leben ist nicht gesetzlich verbrieft. Der Schutz fühlender Lebewesen muss deutlich verbessert werden. Warum z.B. an der Bremer Uni jahrzehntelang an Affen ohne durchschlagende medizinische Erfolge experimentiert werden darf, erschließt sich aus ethischer Sicht nicht.“
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