Für Laye-Alama Condé, der an den Folgen der zwangsweisen und menschenrechtswidrigen Brechmittelvergabe im Bremer Polizeigewahrsam gestorben ist, soll in der Bremer Innenstadt ein Gedenkort errichtet werden. Der Gedenkort ist als Mahnung gedacht, dass niemand in polizeilicher Obhut nachhaltig zu Schaden oder ums Leben kommen darf. Mit einem nun ins Parlament eingebrachten Antrag wird der Senat aufgefordert, in Abstimmung mit dem zuständigen Beirat Bremen-Mitte, dem Landesbeirat für Kunst im öffentlichen Raum und der Kulturdeputation zügig einen Standort für den Gedenkort vorzuschlagen. Für die Planung und Umsetzung sind im Haushalt insgesamt 60.000 Euro veranschlagt. Zugleich soll die Bremische Bürgerschaft mit der Initiative die Hinterbliebenen von Condé und alle anderen Opfer der Brechmittelvergabe, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Verstoß gegen das Folterverbot eingestuft wurde, um Verzeihung bitten. Dazu erklärt Kai Wargalla, kulturpolitische Sprecherin der Grünen, aus deren Feder der Antrag stammt: „Kein Mensch darf durch staatliche Gewalt gefoltert und getötet werden. Wir können den Tod von Laye Alama Condé durch nichts wiedergutmachen, aber es ist unsere Aufgabe, einen würdigen Umgang damit zu finden. Der Gedenkort soll uns für immer erinnern an Condé und die weiteren Opfer dieser grausamen Folter. Und er soll uns mahnen – Bremen hat mit der zwangsweisen Brechmittelvergabe zwölf Jahre lang faktisch gegen die Menschenrechte verstoßen. Das hätte nicht passieren dürfen und es darf nie wieder passieren, diese Verantwortung tragen wir für immer. Es soll uns eine Lehre sein, unsere politischen, polizeilichen und gesellschaftlichen Praxen und die Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen beständig kritisch zu hinterfragen.“
Zum Hintergrund:
Zwischen 1992 und 2004 hatte die Bremer Polizei in mehr als 1000 Fällen Brechmittel verabreicht, wenn die Betroffenen verdächtigt wurden, mit Drogen gehandelt und Beweismittel verschluckt zu haben. Betroffen waren faktisch vor allem Männer mit schwarzer Hautfarbe. Bei einer solchen Zwangsprozedur im Bremer Polizeigewahrsam verlor Laye-Alama Condé in der Nacht auf den 27. Dezember 2004 das Bewusstsein und starb am 7. Januar 2005 an den Folgen. Bremen hielt damals immer noch an der Brechmittelvergabe fest, obwohl bereits 2001 in Hamburg der Nigerianer Achidi John an der Prozedur gestorben war. Erst nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit seiner Entscheidung von 2006 den zwangsweisen Brechmitteleinsatz als Verstoß gegen das Folterverbot eingestuft hatte, stellte Bremen diese menschenrechtswidrige Praxis endgültig ein.
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