Lebensmittelverschwendung: Containern entkriminalisieren!

Gut 18 Millionen Tonnen Nahrungsmittel landen einer Studie der Umweltschutzorganisation WWF zufolge deutschlandweit pro Jahr im Abfall. Dennoch macht sich bisher jede*r strafbar, der von Supermärkten und Restaurants weggeworfene Lebensmittel aus der Mülltonne einsammelt. Dabei kann es sich um Diebstahl oder gar besonders schweren Diebstahl handeln, etwa wenn die Tonne mit einem Vorhängeschloss gesichert ist. Dieses sog. Containern will die Grünen-Fraktion gemeinsam mit ihren Koalitionspartnerinnen entkriminalisieren. Bis zur dafür nötigen Änderung der Rechtslage im Bund soll der Senat bei der Staatsanwaltschaft darauf hinwirken, in minder schweren Fällen wegen Geringfügigkeit von der Strafverfolgung abzusehen. Außerdem sollen Supermärkte dazu verpflichtet werden, nicht mehr zum Verkauf vorgesehene und noch verzehrbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen wie etwa die Tafeln in Bremen und Bremerhaven zu spenden. Das sieht ein nun auf grüne Initiative ins Parlament eingebrachter Antrag vor.

Die Initiative soll das Containern weitgehend legalisieren, so die rechtspolitische Sprecherin Sülmez Dogan, und künftig einen Teil der sinnlosen Lebensmittelverschwendung vermeiden: „Während der Handel z.B. Obst und Gemüse allein wegen Druckstellen wegwerfen darf, ist das Einsammeln noch genießbarer Lebensmittel von Supermärkten oder Restaurants bisher eine Straftat. Das steht angesichts der riesigen Lebensmittelverschwendung unserer Überflussgesellschaft in keinem Verhältnis. Wir wollen Menschen entkriminalisieren, die entweder aus Protest gegen Lebensmittelverschwendung oder aber aus purer Not containern. Das Strafrecht sollte immer nur als Ultima Ratio eingesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft hat den Spielraum, in minder schweren Fällen von der Strafverfolgung abzusehen. Das wollen wir genutzt wissen. Zugleich zielt der Antrag darauf ab, dass Supermarkt-Ketten die noch genießbaren Lebensmittel z.B. an die Tafeln abgeben müssen, statt sie einfach wegzuwerfen. Eine solche Verpflichtung gibt es in anderen EU-Staaten längst, die Bundesrepublik sollte nicht dahinter zurückstehen.“