Koalition will psychosoziale Prozessbegleitung verbessern

Das Bremer Regierungsbündnis will auf grüne Initiative die psychosoziale Prozessbegleitung für die Opfer schwerer Straftaten stärken. Die beiden Kernpunkte des heute im Landtag beschlossenen Antrages: Zum einen soll das Angebot in Bremen und Bremerhaven durch die Sozialen Dienste der Justiz verbessert werden. Sie sollen die psychosoziale Prozessbegleitung auch durch niedrigschwellige Informationen bekannter machen und künftig für die Qualitätssicherung der frei beruflich tätigen Prozessbegleiter*innen sorgen. Zum anderen soll der Senat sich im Bund dafür einsetzen, dass Opfer häuslicher Gewalt leichter Unterstützung erhalten. Bisher wird ihnen die Prozessbegleitung erst bei schwerer Körperverletzung zugestanden. Lang andauernde Taten mit Verletzungen unterhalb dieser Schwelle reichen dagegen nicht aus.

Traumatisierte Frauen, die oft jahrelang unter den Schlägen und Einschüchterungen des gewalttätigen Partners leiden mussten, sollten im Strafprozess gegen ihre Peiniger bestmöglich unterstützt werden, betont die rechtspolitische Sprecherin Sülmez Dogan: „Kein Opfer schwerer Straftaten sollte einen Prozess ohne Begleitung durchstehen müssen. Dies gilt insbesondere für traumatisierte Mädchen und Frauen, die häusliche und sexuelle Gewalt erlitten haben. Bei ihrem gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung muss der Bund nachbessern. Die Opfer solcher Straftaten wissen oft nicht, wie ein solches Verfahren abläuft, ob sie eine Vertrauensperson mit zur Polizei nehmen dürfen oder ob es Rückzugsräume gibt, um dem Täter während des Verfahrens nicht zu begegnen. Die psychosoziale Prozessbegleitung kann die enorme Belastung der Opfer verringern. Sie muss endlich bei allen Menschen ankommen, denen sie eine große Hilfe sein kann. Mit unserer Initiative stärken wir die Prozessbegleitung. Die Sozialen Dienste der Justiz sollen zum Motor werden, um die Akzeptanz dieses Instruments zu erhöhen. Sie sollen die psychosoziale Prozessbegleitung in Bremen und Bremerhaven koordinieren und eine gute Qualität sicherstellen. Dafür braucht es Personal, für das wir uns in den Haushaltsberatungen einsetzen.“

Seit 2017 können Opfer, die als Zeug*in im Strafverfahren aussagen, professionelle Unterstützung durch psychosoziale Prozessbegleiter*innen erhalten. Neben individuell abgestimmter Hilfe informieren die Prozessbegleiter*innen u.a. auch über Verfahrensabläufe. Damit sollen die Belastungen für die Opfer während des Prozesses, aber auch in den Vernehmungen abgemildert werden. Die Möglichkeiten dieser psychosozialen Betreuung sind allerdings einer Auswertung des Bundesjustizministeriums zufolge bei Opfern schwerer Straftaten, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten noch nicht durchgängig bekannt. Dies gilt auch für das Land Bremen. Hier sind die Fallzahlen seit Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung mit zuletzt nur 15 Beiordnungen im Jahr 2020 rückläufig.