Mit einer Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes wird der BAföG-Bezug auch für insgesamt zwei zusätzliche, die allgemeine Regelstudienzeit überschreitende Semester ermöglicht. Außerdem wird der nahtlose Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium durch eine Fristverlängerung sichergestellt. Über die entsprechende Gesetzesnovelle stimmt die Bürgerschaft noch im Januar ab.
Dazu erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin Solveig Eschen: „Mit der verlängerten Regelstudienzeit sorgen wir für einen lückenlosen Weiterbezug des BAföGs. Viele Studierende können die vorgegebene Regelstudienzeit nicht einhalten, da sie durch Corona mit verschiedensten Schwierigkeiten konfrontiert sind. In der Pandemie können nicht alle Lehrveranstaltungen ohne Unterbrechung digital weitergeführt werden, Laborübungen oder auch Praktika entfallen. Das darf nicht dazu führen, dass Studierende in dieser für sie ohnehin angespannten Studiensituation in noch größere wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Mit der Novelle schützen wir sie vor dem Verlust der BAföG-Leistungen.“
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