Eine Manipulation von Noten nicht nachweisbar, die rassistische Diskriminierung einer ehemaligen Beschäftigten nicht hinreichend belegbar, die rechtliche Stellung der Lehrkräfte grundsätzlich gesichert – zu diesem Ergebnis kommt die Schulaufsicht in ihrem Abschlussbericht zu den öffentlich erhobenen Vorwürfen gegen die International School Bremen (ISB). Aufgefallen ist dabei allerdings, dass sich die ISB bei der Vergütung von Lehrkräften nicht in allen Fällen an die rechtlichen Vorgaben für Privatschulen hält. Deshalb erhält sie nun die Auflage, bei der Vergütung entsprechend nachzubessern. Außerdem muss die International School Bremen gleichwertige Bildungsziele wie an öffentlichen Schulen verankern und so dafür sorgen, dass die Abschlüsse ihrer Absolvent*innen nach den Maßgaben der Kultusminister*innenkonferenz anerkannt werden können. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die ISB ihren Ersatzschulstatus behalten und damit weiterhin staatliche Zuschüsse erhalten kann. Damit wird die bisherige Kritik des Landesrechnungshofes aufgenommen, wie aus einer weiteren Vorlage für die heutige Bildungsdeputation hervorgeht.
Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher Christopher Hupe: „Ich erwarte, dass die ISB die Auflagen der Bildungsbehörde nun unverzüglich umsetzt. Die Schule bietet mit der durchgehenden Beschulung auf Englisch ein Alleinstellungsmerkmal in der Bremer Schullandschaft. Sie muss jetzt aber zwingend sicherstellen, dass den Schüler*innen kein Nachteil durch eine fehlende Anerkennungsfähigkeit ihrer Abschlüsse in Deutschland entsteht. Auch dass Lehrkräfte teilweise eine zu geringe Vergütung erhalten, ist nicht akzeptabel und muss unverzüglich angepasst werden. Ich erwarte darüber hinaus, dass im Sinne der konsequenten Befolgung des Sonderungsverbots die Schule transparent über die Möglichkeiten zur Absenkung des sehr hohen Schulgeldes für Schüler*innen aus einkommensschwachen Familien informiert und die Schulaufsicht die Umsetzung dieser und der weiteren Auflagen eng kontrolliert. Öffentliche Gelder für eine Ersatzschule darf es nur geben, wenn der Schulbesuch für alle Kinder, unabhängig von den Besitzverhältnissen der Eltern, möglich ist.“
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