Zu spät und zu wenig für geringe Einkommen – so bewertet die Grünen-Fraktion den Kompromiss der Großen Koalition zum Kurzarbeitergeld. „Menschen mit kleinen Einkommen brauchen mehr als 80 Prozent Kurzarbeitergeld für den Lebensunterhalt – und zwar ab dem ersten Tag und nicht erst nach einem halben Jahr“, so die arbeitsmarktpolitische Sprecherin und stellv. Fraktionsvorsitzende Henrike Müller. Die Grünen sprechen sich deshalb für eine Bundesratsinitiative aus, um den Groko-Kompromiss sozialer zu gestalten. Das Ziel: eine sozial gestaffelte Anhebung auf bis zu 90 Prozent für Menschen mit niedrigem Nettoeinkommen ab dem ersten Tag. Konkret heißt das: Bei Nettoeinkommen von weniger als 2300 Euro pro Monat soll das Kurzarbeitergeld gestaffelt auf bis zu 90 Prozent bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1300 Euro erhöht werden. Damit soll Armut vermieden werden. Um Ausbildungsplätze zu retten, wollen die Grünen außerdem für Auszubildende vom ersten Tag an und nicht wie bisher erst nach sechs Wochen 100 Prozent der Ausbildungsvergütung erstattet wissen. Das hat die Fraktion jetzt in einem Positionspapier beschlossen.
Mit der sozial gestaffelten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vom ersten Tag an soll ein Abgleiten von Menschen mit geringeren Einkommen in die Armut abgewendet werden, betont Henrike Müller: „Die Corona-Krise trifft viele Beschäftigte hart. Sie müssen mit dem Kurzarbeitergeld erhebliche Einkommenseinbußen verkraften. Dadurch droht insbesondere Arbeitnehmer*innen in schlecht entlohnten Berufen existenzielle Not. Sie kommen mit den Einbußen beim Kurzarbeitergeld nicht über die Runden. Viele Beschäftigte müssen neben dem Kurzarbeitergeld aufstockende Leistungen bei den Jobcentern beantragen. Dies trifft vor allem Arbeitnehmerinnen in sog. Frauenbranchen wie dem Einzelhandel und hier besonders hart alleinerziehende Erwerbstätige. Ein sozial gestaffeltes Kurzarbeitergeld würde Armut und zusätzliches Aufstocken vermeiden, die Jobcenter entlasten und auch die kommunalen Haushalte schonen. In dieser Hinsicht greift der Kompromiss der Großen Koalition noch zu kurz und muss rasch verbessert werden.“
Neben der sozialen Staffelung beim Kurzarbeitergeld will die Grünen-Fraktion auch Verbesserungen für Auszubildende erreichen. Vom Shutdown betroffene Betriebe haben Probleme, die Ausbildungsvergütung weiter zu finanzieren. Denn nach derzeitiger Rechtslage können sie erst nach der Entgeltfortzahlung von sechs Wochen Kurzarbeitergeld für Azubis beantragen. Dadurch besteht das Risiko, so Henrike Müller, dass Unternehmen aus krisenbedingten Gründen Auszubildende entlassen: „Angesichts des schlechten Ausbildungsmarktes in Bremen wäre dies fatal. Wir müssen Ausbildungsverhältnisse stützen und erhalten. Wir wollen, dass Betriebe für Auszubildende vom ersten Tag an das Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent der Ausbildungsvergütung beantragen können. Das vermeidet Entlassungen von Azubis, die als Fachkräfte künftig dringend gebraucht werden.“
Zum Hintergrund:
Weil in der Corona-Krise Aufträge wegbrechen und Kund*innen fehlen, haben viele Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Das verhindert Massenarbeitslosigkeit, bedeutet aber für die Beschäftigten erhebliche Einbußen. Kinderlose erhalten bisher 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens, mit Kindern beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent. Gerade in schlecht entlohnten Berufen droht Beschäftigten dadurch Armut. Sie müssen aufstockende Grundsicherung beantragen. Die Groko sieht nun vor, das Kurzarbeitergeld ohne soziale Komponente in Schritten von 4. bis 6. Monaten von 60 auf 80 bzw. von 67 auf 87 Prozent zu erhöhen. Die Grünen-Fraktion hält dem ein sozial gestaffeltes Modell entgegen. Konkret bedeutet das: Bei Nettoeinkommen von weniger als 2300 Euro pro Monat soll das Kurzarbeitergeld gestaffelt auf bis zu 90 Prozent bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1300 Euro erhöht werden. Die soziale Staffelung beim Kurzarbeitergeld sichert die Existenz von Arbeitnehmer*innen ab und entlastet zugleich die Jobcenter sowie die kommunalen Haushalte.
Um Ausbildungsplätze in der Corona-Krise zu retten, sollen Betriebe für Auszubildende vom ersten Tag an Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent der Ausbildungsvergütung erhalten. Nach bisheriger Rechtslage kann das Kurzarbeitergeld für Azubis erst nach sechswöchiger Entgeltfortzahlung beantragt werden. Viele vom Shutdown betroffene kleine und mittelständige Unternehmen haben aber Probleme, die Ausbildungsvergütungen weiter zu finanzieren. Deshalb drohen Entlassungen, die mit dem grünen Vorschlag vermieden werden können.
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