Hunde mit viel zu wenig Auslauf, Wellensittiche ohne ausreichenden Raum zum freien Fliegen oder Meerschweinchen, die vereinsamt in einem engen Käfig ihr Dasein fristen – bei weitem nicht jedes Haustier wird artgerecht gehalten. Vor diesem Hintergrund fordert die Grünen-Fraktion mehr Schutz für Haustiere. Wie der verantwortungsvolle Umgang von Menschen mit Haustieren umfassender sichergestellt werden kann, legt die Fraktion nun in einem Positionspapier dar. Ein Kernpunkt des Konzeptes ist der Sachkundenachweis als Voraussetzung für jede private Tierhaltung. Für Hunde soll es künftig einen individuellen Wesenstest und eine verpflichtende Haftpflichtversicherung geben. Für sie wollen die Grünen ebenso wie für freilaufende Katzen eine Chip- und Registrierpflicht einführen und eine Krankenversicherung zum Standard machen. Die zusätzlichen Kosten für Tierhalter*innen sollen sozial abgefedert werden, indem Menschen mit geringem oder ohne Einkommen z.B. die Hundesteuer erlassen wird. Neben den Halter*innen ist aber auch der Staat in der Pflicht, mehr für den Tierschutz zu tun – etwa mit dem Verbot von Qualzüchtungen wie beim Mops oder der Bulldogge.
Das Wohlergehen von Tieren ist keine Privatsache, so der tierschutzpolitische Sprecher Philipp Bruck, sondern gesetzliche Verpflichtung: „Tiere sind keine Kuscheltiere und keine Wohnzimmerdeko. Wer Haustiere hält, übernimmt die Verantwortung für ein fühlendes Lebewesen mit individuellen Bedürfnissen, die es zu erfüllen gilt. Etliche Beispiele zeigen, wie das hervorragend funktioniert. Aber es gibt auch zu viele Fälle, in denen die Interessen der Tiere zu kurz kommen. Sei es, weil soziale Tiere wie Kaninchen allein gehalten werden, oder weil Wildtiere aus anderen Teilen der Welt mit extrem komplexen Bedürfnissen in Terrarien oder Käfigen verschwinden. Zukünftig soll jede Halter*in wissen, welche Bedürfnisse die Tiere haben und wie man diesen gerecht wird. Das gilt für den Hund genauso wie für den Goldfisch, der nicht so leicht zeigt, was ihm nicht passt. Und es ist Aufgabe des Staates, festzustellen, wenn Tierarten nicht für die Haltung in Privathand geeignet sind oder Züchtungen bei den Tieren zur Quälerei führen.“
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