Die GRÜNEN-Fraktion hält den Wegfall der meisten noch geltenden Corona-Auflagen zum Stichtag 20. März angesichts der bundesweit, aber auch im Land Bremen wieder steigenden Inzidenzen für verfrüht. Die geplante Reform des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist nicht ausreichend und muss um weitere Basisschutzmaßnahmen ergänzt werden. Die Maskenpflicht als elementarer Schutz gegen die Verbreitung des Virus muss für das Land Bremen erhalten werden. Konkret fordern die GRÜNEN das Tragen einer FFP2-Schutzmaske im ÖPNV, im Einzelhandel und in Supermärkten über den 20. März hinaus. Sollte der Bundestag den vorliegenden Gesetzentwurf unverändert beschließen, soll Bremen wenigstens die Möglichkeit nutzen, so weit es geht die bisher geltende Rechtsverordnung zum Infektionsschutzgesetz und die darin genannten Maßnahmen beizubehalten. Das geplante Gesetz erlaubt hier für Maskenpflicht, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise eine Fristverlängerung bis zum 2. April. Außerdem müssen die kostenlosen Corona-Tests und Testzentren erhalten werden. Einen entsprechenden Beschluss haben die Abgeordneten am Montag auf ihrer Fraktionssitzung im Vorfeld der Senatsberatung gefasst.
Das Infektionsgeschehen nehme auch im Land Bremen wieder an Fahrt auf, so die stellv. Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin Ilona Osterkamp-Weber, die voreilige Aufhebung des Basisschutzes sei kontraproduktiv: „Trotz zunehmender Infektionen den Basisschutz wie die Maskenpflicht weitgehend aufzuheben, grenzt an Realitätsverweigerung. Das ist jetzt der absolut falsche Zeitpunkt. Wir laufen Gefahr, durch Sorglosigkeit das bisher Erreichte an wiedergewonnenen Freiheiten zu verspielen und in der Folge auch das Gesundheitssystem zu überlasten. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei, bei den Boosterimpfungen ist noch deutlich Luft nach oben. Die Maskenpflicht muss in dieser Situation weiterhin Bestand haben. Zum Basisschutz gehört die FFP2-Maske im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Einzelhandel. Wir erwarten von der Bundesregierung noch substanzielle Nachbesserungen bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes. Der Gesundheitsschutz muss dabei einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. Auch der Senat ist gefordert, den Basisschutz beizubehalten.“
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