Die Grünen-Fraktion unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, einen Rechtsanspruch auf die Ganztagsgrundschule zu schaffen. Um den Rechtsanspruch ab 2025 zu ermöglichen, kann der nun vom Bundeskabinett beschlossene Fördertopf von zwei Milliarden Euro für Investitionen in die Um- und Ausbauten der Schulen aller Bundesländer aber gerade mal ein Anfang sein. Die bisher vom Bund geplante Unterstützung der Kommunen für die Ganztagsgarantie reicht für die Absicherung des Rechtsanspruches vorne und hinten nicht aus. Nötig ist ein Gesamtkonzept, so der bildungspolitische Sprecher Christopher Hupe, wie der Bund den Kommunen beim flächendeckenden Ganztagsschulausbau mehr als nur bruchstückhaft zur Seite stehen will: „Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ist richtig. Das hilft Kindern und Eltern. Den Kindern kann die Ganztagsschule bessere Startchancen ermöglichen. Für Eltern erleichtert die Ganztagsschule die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist gerade für Alleinerziehende wichtig, um nicht in die Armutsfalle zu rutschen. Deshalb bauen wir die Ganztagsschulen in Bremen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten beständig aus. Die Bundesförderung von zwei Milliarden Euro kann bei dieser Herkulesaufgabe nicht mehr als ein Anfang sein. Denn beim Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschulen ab 2025 geht es nicht allein um den Um- und Ausbau von Gebäuden, sondern vor allem auch ums Personal. Was nützen leere Klassenzimmer, wenn keine Fachkräfte für die Ganztagsbetreuung da sind? Angesichts des Lehrermangels steuern wir bereits mit höheren Ausbildungskapazitäten dagegen. Wenn der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung hinzukommt, verursacht das nochmal deutlich höhere Kosten. Im Koalitionsvertrag der Groko steht, dass der ‚laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen‘ werden muss. Das hat nicht mit Gebäuden, sondern mit Personal zu tun. Dieses Versprechen muss die Bundesregierung erst noch einlösen, damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschulen ein Erfolg werden kann.“
Bildungspolitik
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