Gebäude in Bremen und Bremerhaven werden künftig für eine klimafreundliche und unabhängige Energieversorgung zunehmend eine Solaranlage auf dem Dach haben: Der Landtag hat am Donnerstag das entsprechende Solargesetz in 1. Lesung beschlossen. Für Neubauten gilt die Verpflichtung demnach ab 1. Juli 2025, wenn das Dach mindestens 50 Quadratmeter groß ist. Mindestens die Hälfte des Daches muss dann mit Photovoltaikanlagen bestückt werden. Auch Bestandsgebäude müssen mit Solaranlagen nachgerüstet werden – allerdings erst dann, wenn das Dach ohnehin vollständig erneuert wird. Diese Regelung gilt ab 1. Juli 2024. Ausnahmen von der Verpflichtung sind für Dachflächen und Gebäude berücksichtigt, die für Solaranlagen ungeeignet sind. Das Gesetz nimmt zudem Rücksicht auf Härtefälle. Falls das Bundesförderprogramm in Einzelfällen nicht greift, ist eine Förderung durch die Bremer Aufbaubank vorgesehen. Das Gesetz soll mit den genannten Übergangsfristen nach der zweiten Lesung ab Mai in Kraft treten.
Die Solardachpflicht ist ein wesentlicher Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität, betont der klimapolitische Sprecher Philipp Bruck: „Auf jedes geeignete Dach gehört angesichts der Klimakrise eine Solaranlage. Egal ob beim Neubau oder bei der Sanierung eines Altbaus. Das Gesetz treibt die dringend erforderliche Energiewende voran. Die erforderliche Investition in Solardächer macht sich auch für die Bürger*innen bezahlt. Wer viel von der gewonnenen Solarenergie selbst nutzt, hat die Kosten bald wieder raus. Die Energieversorgung wird damit klimafreundlich und sicher. Wir lassen die Menschen damit nicht alleine. Neben Beratungsangeboten im Klima-Bauzentrum richten wir ein Förderprogramm für Härtefälle ein, die nicht auf die Bundesförderung zurückgreifen können. Wir machen mit diesem Gesetz realistische Vorgaben und setzen Übergangsfristen, die zugleich den Ernst des beschleunigten Klimawandels berücksichtigen.“
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