Wer ohne Fahrschein ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, begeht eine Straftat. Dies soll sich nach dem Willen der rot-grün-roten Koalition ändern. Einen entsprechenden Antrag haben die Fraktionen von SPD, Grünen und LINKE in ihren heutigen Sitzungen beschlossen. In diesem Antrag fordern sie den Senat auf, sich einer Bundesratsinitiative Thüringens anzuschließen. Diese hat zum Ziel, die unbefugte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel als Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und sie stattdessen als Ordnungswidrigkeit in das entsprechende Gesetz aufzunehmen.
Eine solche rechtliche Einordnung wäre, davon sind die Koalitionsfraktionen überzeugt, der zugrunde liegenden Tat angemessener als die aktuelle Regelung. Die Folgen des Fahrens ohne Fahrschein wären dann eher an einer Tat wie dem Falschparken orientiert als an denen eines Diebstahls oder noch schwerwiegender Delikte. Davon unberührt bleiben die zivilrechtlichen Ansprüche des Beförderungsunternehmens und deren rechtssichere Durchsetzung. Das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt – in Bremen sind zum Beispiel 60 Euro zu zahlen, wenn man ohne Fahrschein erwischt wird – bleibt bestehen und kann von den Unternehmen zivilgerichtlich zwangsweise geltend gemacht werden. Dadurch bleibt eine abschreckende Wirkung bestehen und der zahlende Fahrgast wird nicht benachteiligt. Eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein würde also weder die Unternehmen, noch die „ehrlichen“ Fahrgäste schädigen oder für sie etwas an der aktuellen Situation ändern. Die rechtlichen Folgen einer solchen Tat wären aber deutlich angemessener als derzeit mit der Verankerung im Strafgesetzbuch.
Sascha Aulepp, justiz- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Fahren ohne Fahrschein darf keine Straftat bleiben. Wir schießen mit Kanonen auf Spatzen. Menschen, die ohne Fahrschein erwischt werden, gehören nicht ins Gefängnis. Ein starker Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er angemessen auf Verhalten reagiert, das anderen schadet – und dabei Unterschiede macht. Das Strafrecht darf nur Ultima Ratio sein.“
Sülmez Dogan, rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN, betont: „Wir wollen das sogenannte Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen. Dadurch können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte entlastet werden. Das verringert auch die Anzahl der Ersatzfreiheitsstrafen und entlastet damit den Strafvollzug. Ersatzfreiheitsstrafen wegen sog. Schwarzfahrens betreffen vor allem Menschen, die mittellos sind und verschiedenste Probleme haben. Die Ärmsten der Gesellschaft trifft die volle Härte des Rechtsstaates. Dabei richtet das Fahren ohne Fahrschein finanziell oftmals nicht mehr Schaden an als etwa die schuldig gebliebene Gebühr von Falschparker*innen. Hier geht es auch um Gleichbehandlung. Mit der Herabstufung von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit wird sog. Schwarzfahren nicht legalisiert. Der ÖPNV behält die Möglichkeit, zur Abschreckung ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu verlangen oder ein Hausverbot zu verhängen. Ehrliche Fahrgäste werden also dadurch nicht benachteiligt.“
Ralf Schumann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, unterstreicht: „Dadurch, dass das Fahren ohne Fahrschein noch immer eine Straftat ist, werden regelmäßig Personen inhaftiert, obwohl sie nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Diese Ersatzfreiheitsstrafen wegen Beförderungserschleichung betreffen häufig Personen, die erwerbs- und mittellos sind oder multiple Problemlagen haben und nicht imstande sind, die verhängte Geldstrafe zu zahlen. Viel zu viele Menschen landen so im Gefängnis, weil sie arm sind – für einen sozialen Rechtsstaat ist dies unwürdig. Gleichzeitig gilt beispielsweise das Falschparken, ein in der Höhe des Schadens ähnliches Fehlverhalten, als Ordnungswidrigkeit. Dieses Missverhältnis müssen wir aufheben.“
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