Der Koalitionsausschuss der rot-grün-roten Koalition hat sich Mittwochabend zum weiteren Vorgehen mit dem Antrag zur Zulassung eines Volksbegehrens „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Platanen am Neustädter Deich“ wie folgt verständigt:
Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens Platanen vorliegen, wird von den Koalitionspartnern und von den Senatsmitgliedern unterschiedlich bewertet. Da hierbei Bezug auf unterschiedliche, sehr gewichtige Rechtsgüter genommen wird, nämlich dem Schutz von Leib und Leben und das Recht der Volksgesetzgebung und der Senat über die Zulässigkeit nur mit Ja oder Nein entscheiden kann, ist eine Kompromissfindung auf dem üblichen Weg nicht möglich. Daher sind sich die Koalitionspartner einig, dass in diesem besonderen Ausnahmefall das Prinzip der einheitlichen Abstimmung im Senat nicht zur Anwendung kommen kann. Gleichzeitig wird dafür Sorge getragen, dass die unterschiedlichen Rechtsauffassungen in der Beschlussvorlage dargestellt werden.
Um die Frist zu wahren, wird der Senat am Donnerstag, den 22.12. einen Beschluss herbeiführen.
Sollte sich eine Mehrheit im Senat für eine Ablehnung des Zulassungsantrages aussprechen, wird der Staatsgerichtshof die Rechtsauffassung des Senats bewerten und abschließend über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entscheiden.
Sollte der Staatsgerichtshof das Volksbegehren für zulässig erachten, werden die Koalitionspartner prüfen, ob und wie eine Durchführung des Volksentscheides zusammen mit einer landesweiten Wahl ermöglicht werden kann.
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