Bremen zeigt Flagge gegen Gewalt an Frauen

Bremen setzt künftig ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen: Der Senat soll zusammen mit der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) eine Flagge entwickeln, die jede Form von Gewalt gegen Frauen ächten soll. Einen entsprechenden Antrag (s. PDF-Anhang) hat der Landtag auf Initiative der Grünen-Fraktion beschlossen. Gehisst werden könnte die neue Flagge dann z.B. am Transgender Day of Remembrance (20. November) und am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (25. November). Die Flagge soll die Ziele der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt vermitteln und deutlich machen, dass Bremen körperliche und psychische Gewalt gegen Frauen aktiv bekämpft. Dazu erklärt Henrike Müller, stellv. Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Geschlechterpolitik: „Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Damit sind alle staatlichen Ebenen in Deutschland verpflichtet, Frauen vor jeglichen Formen von körperlicher oder sexualisierter Gewalt zu schützen und die Ursachen aktiv zu bekämpfen. Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Mit einer Flagge wollen wir sichtbar machen, dass das Land Bremen diese Aufgabe wahrnimmt und zugleich fürs Hinschauen und Einschreiten sensibilisieren. Leider wird Frauen und Mädchen auch in Bremen und Bremerhaven täglich Gewalt angetan. Allein bei häuslicher Gewalt in Beziehungen verzeichnen wir weit über 1500 Fälle pro Jahr. Hinzu kommen sexuelle Nötigung, Vergewaltigungen, Stalking, Genitalverstümmelung oder auch Zwangsheirat. Wir haben in Bremen zwar eine Vielzahl sehr guter Angebote für Frauen, die Opfer von Gewalt werden. Aber nötig ist eine noch engere Vernetzung und Abstimmung der einzelnen Stellen, wie eine Untersuchung ergeben hat. Um noch besser zu werden, ist eine Gesamtstrategie erforderlich. Diese soll in dieser Legislaturperiode mit einem Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen erreicht werden, der das Handeln aller Einrichtungen miteinander abstimmt. Die Angebote für Frauen und Mädchen, denen Gewalt angetan wird, müssen gesichert und ausreichende Schutzräume bereitgestellt werden.“