Beschluss beim digitalen Parteitag: Delegation in den Diversitätsrat

  1. Die Landesmitgliederversammlung wählt zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte für den Diversitätsrat.
  2. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft zu beachten. Die Delegation ist mindestquotiert zu wählen.
  3. Die Delegierten müssen Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein.
  4. Die Amtszeit der Mitglieder im Diversitätsrat beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
  5. Die Delegierten berichten dem Landesverband regelmäßig und in geeigneter Weise über die Arbeit des Diversitätsrates, um die Verankerung des Diversitätsprinzips und die Stärkung benachteiligter gesellschaftlicher Personen bzw. Gruppen im Landesverband zu fördern.

Mehr zum Diversitätsrat und dem Vielfaltsstatut lesen Sie hier.

Sahhanim Görgü-Philipp, Abgeordnete der Grünen Fraktion, wurde mit 79 von 83 Stimmen gewählt und Rafael Schyska mit 79 von 86 Stimmen. Kai Wargalla, Abgeordnete der Grünen-Fraktion, wurde mit 64 von 77 Stimmen und Thomas Pörschke mit 49 von 81 Stimmen als Stellvertreter*innen gewählt.

„Mit der Einführung eines Diversitätsrats wollen wir in der Partei sicherstellen, dass wir politische Repräsentation und Teilhabe für alle Menschen sichern und strukturelle Hürden und Barrieren abbauen. Der Beschluss des Vielfaltsstatuts bei der Bundesdelegiertenkonferenz soll einen langfristigen und umfassenden Prozess innerhalb unserer Partei anstoßen, der Diskriminierungsmechanismen sichtbar macht und ihnen entgegentritt sowie die Stärkung gesellschaftlich Benachteiligter zum Ziel hat“, so Alexandra Werwath.