Der Senat muss den Digitalisierungsschub an Bremer und Bremerhavener Schulen langfristig festigen. Dazu gehört ein Gesamtkonzept für die dauerhafte Nutzung der digitalen Endgeräte an den Schulen. Das fordert die GRÜNEN-Fraktion mit einem Antrag ein, den die Abgeordneten am Dienstag auf ihrer Klausurtagung in Bad Zwischenahn auf den Weg gebracht haben. Bremen hatte als erstes Bundesland alle Schüler*innen und Lehrkräfte mit Tablets ausgestattet. Waren die Tablets in der Corona-Pandemie zunächst für den Distanzunterricht gedacht, werden sie jetzt an vielen Schulen in den Alltag integriert – z.B. beim Erstellen von Präsentationen oder beim vertieften Lernen mit Videos. Doch noch fehlt ein Konzept für die Absicherung der digitalen Endgeräte. Die Tablets müssen im Lauf der Zeit entweder durch Kauf oder Leasing ersetzt werden, die Finanzierung muss gesichert werden, die Weitergabe der Geräte an andere Schüler*innen nach dem Schulabschluss geregelt werden. Nicht zuletzt erwarten die GRÜNEN für ausrangierte Geräte auch ein umweltschonendes Recycling.
Bildungspolitik
Beschluss bei Fraktionsklausur: Tablets für Schüler*innen und Lehrkräfte mit Gesamtkonzept absichern
Bremen muss seine Poleposition bei der Digitalisierung von Schulen behalten, erläutert der bildungspolitische Sprecher Christopher Hupe den Antrag: „Ein zeitgemäßer Schulunterricht ist ohne die regelmäßige Nutzung von mobilen Endgeräten heute nicht mehr denkbar. Das Erlernen von neuen Handlungsroutinen, neuen Anforderungen an Kommunikation in der digitalen Welt und die qualifizierte Nutzung von digitalen Werkzeugen ist für Schüler*innen von enormer Bedeutung für das zukünftige Berufsleben. Die Bremer Lehrkräfte haben sich mit großem Engagement, z.B. in einer Vielzahl von Fortbildungen, in den letzten beiden Jahre auf den Weg gemacht, um mit dem nötigen Know-how die Tablets in den Unterricht zu integrieren. Nun braucht es ein langfristiges Konzept des Senats, um diese positive Entwicklung abzusichern. Dabei muss bedacht werden, wie die langfristige Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Schüler*innen und pädagogisches Personal sichergestellt und finanziert werden kann, wann die Geräte ausgetauscht werden und was mit den ausrangierten Geräten geschehen soll.“
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