Aufteilung der Mitgliedsbeiträge

Sowohl der Bundesverband als auch die Landesverbände finanzieren ihre Arbeit durch externe und interne Einnahmen. Zu diesen gehören neben den Mandatsträgerabgaben auch ein Teil der Mitgliedsbeiträge.

Während der Anteil, der an den Bundesverband abgeführt wird, jährlich angepasst wurde und wird, stagniert der Anteil, der an den Bremer Landesverband abgeführt wird, seit mindestens 2002 bei 3,30 €.

Mit den vorgeschlagenen Erhöhungen soll auf die in den vergangenen beinahe 20 Jahren erfolgten Tarifsteigerungen und anderen Preiserhöhungen reagiert werden. Durch den in Punkt 2) vorgeschlagenen Automatismus soll vermieden werden, dass derartige deutliche Anpassungen in Zukunft notwendig werden.

Antragsteller: Landesvorstand

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

  • Die Kreisverbände erhöhen den Anteil der Mitgliedsbeiträge, den sie an den Landesverband abführen, von derzeit 3,30 € pro Mitglied
    1. zum 1.1.2020 um 30 % auf 4,29 €
    2. zum 1.1. der folgenden vier Jahre um jeweils 5 % (Berechnungsgrundlage: 3,30 €).
  • Es wird angestrebt, den Beitrag ab 1.1.2025 um denselben Prozentsatz wie die Abgeordnetendiäten zu erhöhen. Der Landesfinanzrat wird im Jahr 2023 abschließend zu diesem Punkt beraten.