Die Abitur-Prüfungen und die Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss am Ende von Klasse zehn werden in Bremen nach fast einem Jahr im Corona-Ausnahmezustand angepasst. So wird der Zeitraum für den prüfungsvorbereitenden Unterricht per Verfügung der Bildungsbehörde verlängert und die Prüfungstermine werden verschoben. Die Schüler*innen können mit Blick auf ihre weiteren Vorhaben nun zwischen zwei Prüfungszeiträumen wählen. Für die schriftliche Bearbeitung der Prüfungsaufgaben erhalten die Schüler*innen mehr Zeit. Außerdem erhalten sie unterstützende Materialien wie die Operatorenliste für die Bearbeitung der Prüfungen. Nicht zuletzt haben alle Prüflinge die Möglichkeit, kostenlos an prüfungsvorbereitenden Kursen von Chancenwerk e.V. teilzunehmen. Bei den Zehntklässler*innen werden die Noten der Abschlussprüfungen nur einbezogen, wenn sie die Vornote bestätigen oder verbessern. Die Lockerungen befinden sich im Rahmen einer Vereinbarung der Kultusminister*innenkonferenz.
Als notwendige Entlastung für die Abschlussjahrgänge bewertet der bildungspolitische Sprecher Christopher Hupe die Entscheidung: „Das vergangene Jahr war angesichts der Pandemie alles andere als ein reguläres Schuljahr. Die Schüler*innen haben ein hartes Jahr hinter sich, in dem ihre gewohnten Lernstrukturen auf den Kopf gestellt wurden. Zugleich wirken sich die Kontaktbeschränkungen und zum Teil angespannte Situation in den Elternhäusern auf die Schüler*innen aus. Die angepassten Regeln für die Abschlussprüfungen schaffen faire Rahmenbedingungen für die Zehntklässler*innen und Abiturient*innen im Land Bremen. Sie profitieren von der erweiterten Prüfungszeit ebenso wie von den kostenlosen Kursen zur Prüfungsvorbereitung. Mit den zwei Abi-Prüfungszeiträumen kommen wir den Schüler*innen entgegen: Davon profitieren zum einen jene, die mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitung brauchen. Das nützt zum anderen zugleich den Abiturient*innen, die direkt nach den Prüfungen bereits Praktika oder Jobs eingeplant haben. Sinnvoll ist auch, dass die Abschlussprüfungen für Zehntklässler*innen nur zu ihrem Vorteil ausgelegt werden dürfen.“
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