Fairnesskodex zur Listenaufstellung 12. September 2022 Alle Kandidat*innen, die sich für die Listenaufstellung bewerben, sollen sich im Rahmen ihrer Bewerbung per Unterschrift auf nachfolgend aufgeführten Fairnesskodex bekennen. Der Landesvorstand wird aufgefordert, auf Basis des Wahlkampfkonzeptes einen konkreten Rahmen für die einzelnen Wahlkampfaktivitäten vorzugeben. Falls eine Wahlkampfkommission oder ein anderes für den Wahlkampf zuständiges Gremium gebildet wird, ist dieses Gremium bei der Erstellung der Vorgaben zu beteiligen. Fairness-Kodex – Bürgerschaftswahl Bremen 2023 Wir GRÜNE nennen uns nicht Kolleginnen oder Kollegen, auch nicht Genossinnen oder Genossen, wir sehen uns als Freundinnen und Freunde. Und diesem Anspruch an den Umgang miteinander wollen wir auch im anstehenden Wahlkampf zur Bremischen Bürgerschaftswahl 2023 gerecht werden Als Bewerber*in für die grüne Wahlbereichsliste zur Bürgerschaftswahl erkläre ich, dass ich einen fairen und anständigen Wahlkampf führen werde. Das bedeutet, dass ich den vom Landesvorstand vorgegebenen Rahmen zum Wahlkampf achten und einhalten werde. Dies umfasst insbesondere die Aspekte Wahlplakate, Pressearbeit inkl. Social Media, Wahlkampf-Material, Wahlkampftermine inkl. Haustürwahlkampf und Veranstaltungen. Auch im eigenen Personenwahlkampf kämpfe ich ebenso für ein gemeinsames und insgesamt erfolgreiches grünes Ergebnis. Ich halte mich dafür an Absprachen mit dem für den Wahlkampf zuständigen Gremium und koordiniere meine eigenen Aktivitäten mit der Landesgeschäftsstelle. Mir ist bekannt, dass die Unterzeichnung dieses Fairness-Kodex freiwillig erfolgt und keine Voraussetzung ist, um auf der Aufstellungsversammlung für einen Platz auf der Wahlbereichsliste kandidieren zu können und gewählt zu werden. Mit meiner Unterschrift stelle ich mich hinter einen gemeinsamen und fairen grünen Wahlkampf.