Rot-Grün-Rot legt Eckpunkte für Beteiligung des Parlaments an Corona-Regeln vor 12. November 2020 Die rot-grün-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte eines Gesetzes für die künftige Beteiligung des Parlaments bei den Corona-Regeln verständigt: Der Senat soll der Bremischen Bürgerschaft die Corona-Verordnungen künftig unverzüglich zuleiten, damit eine Befassung des Parlaments noch vor der Verkündigung möglich ist. Eine Ausnahme soll es nur bei Eilbedürftigkeit zur Abwehr von schädlichen Auswirkungen auf die Pandemiebekämpfung geben. Das Parlament erhält das Recht, die Verordnungen ganz oder teilweise zu ändern. Der Landtag kann eine Corona-Verordnung auch außer Kraft setzen. In der Regel müssen die Verordnungen begründet werden und sollen auf einen Monat befristet werden. Analoge Regelungen sollen für die Allgemeinverfügungen auf kommunaler Ebene geprüft werden, sodass auch die Stadtbürgerschaft beziehungsweise die Stadtverordnetenversammlung eingebunden werden. Dazu erklärt Björn Fecker, Fraktionsvorsitzender der Grünen: „Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus prägen seit Monaten die Debatten in der Bürgerschaft sowie den Ausschüssen und Deputationen. Mit den Eckpunkten legen wir ein starkes Paket für die künftige Beteiligung des Parlaments vor. Wir stehen für ein selbstbewusstes Parlament. Klar ist aber auch für die Zukunft: Wer zu den Maßnahmen der Regierung ‚so nicht‘ sagt, muss künftig auch sagen ‚wie dann‘.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende Mustafa Güngör betont: „Als Parlament sind wir in den vergangenen Monaten stets frühzeitig informiert und einbezogen worden und hatten von Anfang an die Möglichkeit, über die Maßnahmen der Corona-Pandemie zu debattieren und Veränderungen herbeizuführen, wenn diese notwendig gewesen wären. Nun regeln wir die Beteiligung der Bürgerschaft in einem verbindlichen Informations- und Ablaufverfahren und stärken dadurch die Position des Parlaments. Und für die SPD-Fraktion kann ich versichern: Wir sind jederzeit bereit, auch kurzfristig zu Sondersitzungen des Parlamentes zusammenzukommen, um über die Verordnungen zu beraten. Klar ist aber auch: Die Exekutive muss auch weiterhin die Möglichkeit haben, kurzfristig auf die sehr dynamische Entwicklung der Pandemie zu reagieren. Auch dies stellen wir mit unserem Vorschlag sicher.“ Sofia Leonidakis, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, unterstreicht: „Wir haben Eckpunkte definiert, welche die Handlungs- und Reaktionsfähigkeit des Senats vollständig aufrechterhalten und gleichzeitig die Befassung, Änderung oder Aufhebung einer Verordnung durch die Bürgerschaft bei Bedarf ermöglichen. Auch bisher waren wir als Fraktionen durch die Gremien in die Entscheidungen des Senats eingebunden, nun soll die Befassungsmöglichkeit Gesetzesrang erlangen und ausreichend zeitliche Abläufe festschreiben. Das stärkt die Rolle des Parlaments, was angesichts der Einschränkungen von Grundrechten sehr wichtig ist.“