Sonderbeiträge nach § 5 Abs. 3 der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Bremen, ab dem 01.06.2027 gelten die nachfolgende Regelungen, bis dahin gilt der Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom 10.09.2022:
Mandatsträger*innen, Amtsträger*innen und vom Vorstand oder der Fraktion entsandte Personen in Aufsichtsgremien von BÜNDNIS 90/Die Grünen leisten neben ihren satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen monatlich verpflichtend Mandatsbeiträge:
1.
Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) zahlen monatlich 10 % ihrer monatlichen Abgeordnetenentschädigung gemäß § 5 Abs. 1 des Bremischen Abgeordnetengesetzes an den Landesverband Bremen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eventuelle jährliche Anpassungen der Abgeordnetenentschädigungen werden auf die Abgabe angepasst.
2.
Die*Der Fraktionsvorsitzende und die*der Präsident*in der Bremischen Bürgerschaft zahlen jeweils 12 % der Abgeordnetenentschädigung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Bremischen Abgeordnetengesetzes an den Landesverband Bremen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eventuelle jährliche Anpassungen der Abgeordnetenentschädigungen werden auf die Abgabe angepasst.
3.
Die*Der Vizepräsident*in der Bremischen Bürgerschaft und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden zahlen 11% der Abgeordnetenentschädigung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Bremischen Abgeordnetengesetzes an den Landesverband Bremen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eventuelle jährliche Anpassungen der Abgeordnetenentschädigungen werden auf die Abgabe angepasst.
4.
Senator*innen zahlen monatlich 12 % ihrer Grundbezüge einschließlich der Aufwandsentschädigungen gemäß Senatsgesetz § 5 Abs. 1 an den Landesverband Bremen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Staatsrät*innen zahlen monatlich 11 % ihrer Grundbezüge gemäß Senatsgesetz §15a an den Landesverband Bremen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
5.
Für Senator*innen und Staatsrät*innen, die nicht Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, von diesen aber berufen wurden, wird eine Sonderregelung vereinbart. Diese Sonderregelung wird zwischen dem geschäftsführendem Landesvorstand und den jeweils Beteiligten verhandelt. Sollte es während der Legislaturperiode zu Erhöhungen der Bezüge kommen, wird die Abgabe entsprechend der prozentualen Erhöhung angepasst.
6.
Alle anderen Abgaben von Bezügen aus Wahlämtern, die von Mitgliedern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bremen besetzt sind, werden individuell geregelt und sind von* der*dem Landesschatzmeister*in dem Landesvorstand zur Beschlussfassung vorzulegen.
7.
Die*Der Fraktionsgeschäftsführer*in zahlt monatlich 6% seiner*ihrer Grundbezüge an den Landesverband Bremen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sollte es während der Legislaturperiode zu Erhöhungen der Bezüge kommen, wird die Abgabe entsprechend der prozentualen Erhöhung angepasst.
8.
Von den o.g. Regelungen kann abgewichen werden, wenn unterhaltspflichtige Kinder zu versorgen sind. In diesem Fall reduziert sich der nach der vorgenannten Regelung ermittelte Betrag um monatlich 100 Euro pro Kind. Die Ermäßigung gilt nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen für den Bezug von Kindergeld. Für zu pflegende Angehörige ersten Grades (Eltern, Geschwister), für die Unterhalt etc aufzuwenden ist, gilt Entsprechendes. Nachweise sind der*dem Landesschatzmeister*in auf Verlangen vorzulegen. Sollte die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder bzw. der zu pflegenden Personen so hoch sein, dass es zu keiner Sonderabgabe kommt, soll die Möglichkeit von Spenden in Abstimmung mit der*dem Landesschatzmeister*in erwogen werden.
9.
Der Landesvorstand erstattet regelmäßig mit Stichtag zum 31.10. eines Jahres mit einer Liste Bericht über den Stand der Entwicklung Mandatsträger*innenbeiträge. Dieser Bericht wird auf der dem 31.10. folgenden Landesmitgliederversammlung den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben. Berichtet wird mit namentlicher Nennung über die Erfüllung der Mandatsabgabenpflicht, angegeben in Prozent. Sonderregelungen nach Ziff. 5 dieser Abgabenordnung sowie Abreden über die Reduzierung oder Nichtzahlung von Mandatsträgerabgaben werden in dieser Liste mit Namensnennung ebenfalls veröffentlicht.
10.
Die Mandatsträger*innenbeiträge sind monatlich fällig und sollen per Einzugsermächtigung bezahlt werden.
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beschlossen auf der Grünen Landesmitgliederversammlung am 5. September 2026