Demokratie schützen, Grundrechte wahren: Verfassungsschutz wird reformiert
Mit der Komplettüberarbeitung des Bremischen Landesverfassungsschutzgesetzes reagiert die rot-grün-rote Koalition auf die geänderte Sicherheitslage. Der Rechtsextremismus bleibt die größte Gefahr für unsere Demokratie; zuletzt sind rechtsextreme Straftaten in Bremen um 40 Prozent gestiegen. Dazu kommen neue Bedrohungen in den Bereichen Islamismus und Spionage, auch linksextremistische Gewalt bleibt eine Herausforderung. „Mit der Novelle stellen wir die Befugnisse des Verfassungsschutzes jetzt gut auf für die gezielte Aufklärung der aktuellen Bedrohungslagen. Wir setzen dabei klare rechtsstaatliche Grenzen und achten vor allem die Grundrechte der Menschen“ erklärt Kai Wargalla, Sprecher*in der Grünen-Bürgerschaftsfraktion für Innenpolitik, Antifaschismus und Strategien gegen Rechtsextremismus: „Es war uns wichtig, auch aus den aktuellen Entwicklungen und der Kritik am V-Personen-Einsatz bei der Interventionistischen Linken (IL) in Bremen die richtigen Lehren zu ziehen.“
Regeln für V-Personen des Verfassungsschutzes werden strenger
Für V-Personen sollen strengere gesetzliche Vorgaben gelten. So dürfen die Zuwendungen des Verfassungsschutzes nicht dauerhaft die alleinige Lebensgrundlage einer V-Person sein, weil Abhängigkeiten den Wahrheitsgehalt von Aussagen infrage stellen können. Besonders begründet werden muss ein mehr als fünf Jahre dauernder Einsatz einer V-Person oder wenn es Anhaltspunkte für psychische Erkrankungen gibt. Wargalla ergänzt: „Besonders kritisch wurden auch Liebesbeziehungen von V-Personen öffentlich diskutiert. Es wird jetzt erstmals gesetzlich verankert, dass V-Personen keine intimen oder vergleichbar enge Beziehungen zu Personen der beobachteten Bestrebung haben dürfen. Wir stellen auch klar, dass Erkenntnisse aus dem besonders geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht an den Verfassungsschutz weitergegeben werden dürfen. Und weil auch die Anwerbung von V-Personen zuletzt Fragen aufwarf, soll auch das zukünftig umfassend dokumentiert und überprüfbar gemacht werden.“
Kontrolle durch Gerichte und Parlament wird gestärkt
Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wird in Bremen künftig zunächst einer unabhängigen Prüfung durch das Amtsgericht unterzogen – der V-Personen-Einsatz bei der IL hatte noch ohne so eine Kontrolle stattgefunden. Mit einer Evaluation nach vier Jahren wird geprüft, ob diese Kontrolle vom Unabhängigen Kontrollrat des Bundes übernommen werden kann. In einem neuen Drei-Stufen-Modell wird künftig grundsätzlich zwischen beobachtungsbedürftigen, erheblich beobachtungsbedürftigen und gesteigert beobachtungsbedürftigen antidemokratischen und verfassungswidrigen Bestrebungen unterschieden. „Je schwerwiegender eine Überwachungsmaßnahme ist, je tiefer die nachrichtendienstlichen Mittel in Grundrechte eingreifen sollen, desto höher müssen die gesetzlichen Anforderungen an die Beobachtungsbedürftigkeit sein“, erläutert Wargalla. Das neue Gesetz stärkt auch die parlamentarische Kontrolle und weitet Berichtspflichten gegenüber der Kontrollkommission aus. Weiterhin braucht jede*r eine Mehrheit im Parlament, um Mitglied der Kontrollkommission werden zu können. Wargalla dazu: „Die sensiblen Informationen aus der Kontrollkommission dürfen nicht in die Hände von Verfassungsfeinden bei der AfD geraten!“
Ziviles Engagement bleibt erwünscht und sicher
Viele zivilgesellschaftliche Initiativen machen sich Sorgen, selbst ausgespäht zu werden, weil sie einmal mit der IL zusammengearbeitet hatten. Deshalb wird der Schutz unbeteiligter Personen und Gruppen verbessert und klargestellt. Informationen über sogenannte Nicht-Beobachtungsobjekte dürfen nur noch unter engen Voraussetzungen weitergegeben werden: „Ungerechtfertigte Grundrechtseingriffe sind nicht akzeptabel und es darf sich kein Klima der Angst in der Zivilgesellschaft breitmachen“, erklärt Wargalla den Maßstab der Koalition.
Die grüne Innenpolitikerin betont auch, was gerade nicht ins Gesetz geschrieben wurde: „Es wird mit uns in Bremen weder ein Haber-Verfahren noch eine Landesregelung für den Einsatz von Staatstrojanern geben. Wir wollen die engagierte Zivilgesellschaft schützen – und nicht, dass alle pauschal und geheim erstmal vom Verfassungsschutz durchleuchtet werden oder dass der Staat heimlich auf private Smartphones und Computer zugreifen kann und hierfür gefährliche Sicherheitslücken offenlässt. Wir dürfen nicht den Fehler machen, für den vermeintlichen Schutz unserer Demokratie unsere Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze selbst über Bord zu werfen“, so Wargalla abschließend.