Viele Menschen in Bremen und Bremerhaven erleben die gegenwärtige Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im Alltag: Mieter*innen in schlecht gedämmten Häusern zahlen Monat für Monat Energiekosten, die zu einer großen finanziellen Belastung werden. Energiearmut ist keine abstrakte Größe – sie ist für zehntausende Haushalte Realität – sie können also beispielsweise ihre Wohnung nicht adäquat heizen bzw. geben einen überproportional hohen Anteil ihres Einkommens für Strom und fürs Heizen aus. Bezahlbare Wärme ist Teil der Daseinsvorsorge. In Bremen und Bremerhaven dürfen Mieter*innen und einkommensschwache Haushalte nicht die Hauptlast steigender Energiepreise tragen.
Eigentümer*innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern stehen vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits wissen sie, dass ihre Gebäude energetisch nicht zukunftsfähig sind: alte Heizungen, schlechte Dämmung, hohe Emissionen. Andererseits schrecken viele vor den notwendigen Investitionen zurück – aus Sorge, sie finanziell nicht stemmen zu können, oder weil ihnen Orientierung und Information fehlt. Was ist sinnvoll? Was wird gefördert? Was passt zu meinem Haus, zu meinem Quartier, zu meiner
Lebenssituation?
Und über all dem steht die ökologische Realität: Der Gebäudesektor trägt erheblich zum Ausstoß von Treibhausgasen bei. Ohne eine konsequente Wärmewende werden die Klimaziele verfehlt und der soziale Zusammenhalt gefährdet. Dazu kommt die geopolitische Realität: Fossile Energien führen uns in Abhängigkeiten, die zu dramatischen Preissprüngen führen können, wie wir vor gut vier Jahren erlebt haben.
Gleichzeitig wird es für jeden Haushalt, der auf eine Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien umsteigt, zu einer perspektivisch größer werdenden Einsparung von Energiekosten komme, bedingt unter anderem durch die CO2 Bepreisung und die steigenden Kosten für die Netzentgelte bei der Nutzung von Gasnetzen.
Der aktuell vom Senat verabschiedete CO2-Bericht für das Land Bremen zeigt klar auf: Das Land hat seine Emissionen deutlich reduziert, Bremen muss sich dennoch mehr bemühen, um die gesetzlich verankerten Klimaziele für 2038 zu erreichen. Die sozial gerechte Wärmewende ist keine Frage der politischen Präferenz, sondern eine soziale, ökologische und demokratische Notwendigkeit.
Deshalb muss die 2022 mit dem GEG begonnene Wärmewende fortgeführt und mit weiteren
Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene ergänzt werden.
Wir fordern:
1. Besondere Förderung für Worst Performing Buildings (WPB) – zuerst die Gebäude mit den höchsten Kosten und Emissionen
Die energetisch schlechtesten Gebäude, sogenannte Worst Performing Buildings (WPB),
verursachen die höchsten Heizkosten und Emissionen. Deswegen müssen schlecht gedämmte
Häuser, in denen Bewohner*innen am stärksten von Energiearmut betroffen sind, priorisiert energetisch saniert werden.
Vermieter*innen haben hier eine soziale Verantwortung. Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften gehen hier schon voran und müssen das auch weiterhin tun.
Für private Wohnungsbaugesellschaften müssen aber noch entsprechende gesetzliche
Regelungen geschaffen werden.
Landesprogramme, Fördermittel und Beratungsangebote müssen gezielt auf diese vorrangig zu sanierenden Gebäude und Quartiere ausgerichtet werden – auf Basis sozialer und energetischer Kriterien.
Landesprogramme, Fördermittel und Beratungsangebote müssen gezielt auf diese Gebäude und Quartiere ausgerichtet werden – auf Basis sozialer und energetischer Kriterien. Das folgt dem Grundsatz: Wer heute am meisten zahlt und am stärksten belastet ist, muss zuerst profitieren. So wird Klimaschutz zu einem Instrument sozialer Entlastung – und nicht zu einem zusätzlichen Risiko.
2. Mieter*innen schützen – Warmmiete stabil halten
Energetischen Sanierungen dürfen nicht zur weiteren einseitigen Kostenbelastung und Verdrängung von Mieter*innen führen. Hierfür braucht es die konsequente Anwendung des
Drittelmodells:
Kosten werden fair geteilt zwischen
- Vermietenden
- Mietenden
- und öffentlicher Hand.
Das Ziel ist, dass nach Sanierung und Heizungstausch die Warmmiete nicht steigt. Diese Warmmietenneutralität ist der verbindliche Maßstab. Auf Bundesebene ist eine klimasoziale Neuausrichtung des Mietrechts erforderlich, die Mieter*innen effektiv schützt.
Hierzu setzt sich Bremen auf Bundesebene für eine klimasoziale Weiterentwicklung des Mietrechts ein, die energetische Sanierungen ermöglicht, ohne Mieter*innen finanziell zu überfordern – insbesondere durch Instrumente, die Warmmietenneutralität unterstützen. Dazu gehört etwa die Absenkung der Modernisierungsumlage für energetische Sanierungsmaßnahmen, welche einen nur moderaten Anstieg der Kaltmiete erlaubt, der durch die Einsparung bei den Energiekosten ausgeglichen werden kann.
3. Unterstützung der energetischen Sanierung bei sozialen Härten
Auch im selbstgenutzten Wohneigentum kann es soziale Härten geben, z.B. ältere und
einkommensschwache Menschen, die keine Kredite bekommen können. Diese sozialen Härten müssen ausgeglichen werden. Dies soll durch ein Kreditförderprogramm, das die energetische Sanierung und Umrüstung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien fördert, verankert werden.
4. Beratung als Schlüssel: Klimabauzentrum ausbauen und in die Quartiere bringen, Verbraucherzentrale stärken
Die Wärmewende ist komplex – deshalb braucht sie starke, erreichbare Strukturen. Das Klima Bau Zentrum (KBZ) muss weiter zum zentralen „One-Stop-Shop“ für Mieter*innen und Eigentümer*innen in Bremen und Bremerhaven ausgebaut werden.
Wir setzen uns ein für eine dauerhafte institutionelle Absicherung und einen gezielten Ausbau des KBZ ein
- personell und finanziell gestärkt,
- mit aufsuchender Beratung in sozial benachteiligten Quartieren,
- mehrsprachig, niedrigschwellig, praxisnah,
- mit Begleitung von der Idee bis zur Umsetzung.
Die Beratung durch die Sanierungslotsen in den Quartieren ist abzusichern und auszuweiten.
Gleichzeitig müssen die Verbraucherzentralen als Anlauf – und Beratungsstelle gestärkt und bedarfsgerecht finanziert werden.
5. Gemeinschaftliche Nahwärmenetze stärken, dezentrale Wärmenetze schaffen.
Die Wärmewende braucht Beteiligung. Gemeinschaftlich organisierte Wärmenetzprojekte, wie zum Beispiel die Genossenschaft ErdwärmeDich e. V. zum Bau und Betrieb von kalten Nahwärmenetzen, schaffen Akzeptanz, halten Wertschöpfung vor Ort und ermöglichen Bürger*innen, selbst aktiver Teil der Energiewende zu werden.
Gemeinschaftlich errichtete Nahwärmenetze sind Infrastruktur. Die Förderprogramme des Bundes reichen für neue Projekte nicht aus. Deshalb braucht es eine Finanzierung mit öffentlichen Investitionsmitteln oder Bürgschaften, um die Realisierung solcher Modelle zu ermöglichen.
Für bereits begonnene Projekte sollen Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Unterstützung eingesetzt werden.
Bremen wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, Kalte Wärmenetze, die die Nutzung erneuerbare Energien ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende, konform zur kommunalen Wärmeplanung leisten können, in die Förderprogramme des Bundes mit aufzunehmen. Mit dem Grundsatz einer Öffnung in der Förderung für diese Technologie mit an Klimawirksamkeit und Nachhaltigkeit orientierten Förderkriterien, wird bürgerschaftliches Engagement gestärkt und die Energiewende konkret und wirksam vorangebracht.
6. Energiearmut aktiv bekämpfen
Eine sozial gerechte Wärmewende ist auch Armutsprävention. Das Land Bremen muss daher
Instrumente entwickeln, um Haushalte mit hohen Heizkosten durch sozial gestaffelten Zuschüssen gezielt zu entlasten. Niemand darf aus finanziellen Gründen in der fossilen Abhängigkeit gefangen bleiben. Die Beseitigung von Energiearmut wird deshalb als Querschnittsaufgabe der Wärmewende verankert. Dadurch werden energetische Maßnahmen, soziale Beratung und finanzielle Unterstützung systematisch miteinander verknüpft
7. Energieeffiziente Erweiterung von Wohnraum unterstützen
Um die knappen Fördermittel richtig zu nutzen, müssen Vermieter beim Thema Sanierung besser unterstützt und auch in die Verantwortung genommen werden. Dabei müssen die Anreize im Mietrecht richtig ausgesteuert und ggf. auch die Förderung für energetische Sanierung mit Landesmitteln unterstützt/angereizt werden, u.a. durch Kombination von Programmen zur Schaffung von Wohnraum im Bestand mit energetischer
Sanierung (z.B. beim Dachausbau).
8. Wärmewende gendergerecht gestalten
Aufgrund geringeren Einkommens und niedrigeren Vermögens sind Frauen besonders stark durch Energiekosten und durch die Erfordernisse der Energiewende betroffen. Frauen sind aber in Unternehmen, Energiegenossenschaften, Beratungsstellen für den Bereich der Energiewende unterrepräsentiert. Wir wollen geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Belastung durch die Wärmewende berücksichtigen. Dazu gehört:
- Die Beteiligung von Frauen bei allen Maßnahmen und Angeboten zu fördern, um eine
feministische Perspektive zu erhalten und Frauen stärker zu ermöglichen, auch
wirtschaftlich von der Wärmewende zu profitieren - Die ausdrückliche Berücksichtigung von alleinerziehenden Müttern und
alleinstehen-den Frauen bei der Bekämpfung von Energiearmut - Gezielte Beratung und Begleitung von Mieterinnen und Eigentümerinnen durch
Frauen
9. Förderung energetische Sanierung bei sozialen Trägern
Klimaschutz und Gemeinnützigkeit zusammen denken: Die Sozialwirtschaft mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege – also etwa Pflegeheime, Kitas, Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen und ähnliche Einrichtungen verfügen über einen großen Gebäudebestand mit meist schlechter Energiebilanz und hohen Sanierungsbedarfen. Insbesondere in Einrichtungen für ältere Menschen bedeutet ein schlechter energetischer Standard gleichzeitig ein erhöhtes gesundheitliches Risiko durch Überhitzung von Gebäuden an heißen Tagen.
Die Sozialwirtschaft nimmt so eine wichtige Rolle beim Erreichen der Klimaschutzziele ein. Allerdings ist sie durch die Gemeinnützigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet und hat so nur begrenzte Mittel zur Refinanzierung von Klimaschutzmaßnahmen oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Auch das aktuelle Entgeltsystem steht entsprechenden Investitionen häufig im Weg, da es auf IST-Kosten basiert.
Vor diesem Hintergrund wird ein Förderprogramm erarbeitet, welches die Bremische Sozialwirtschaft dabei unterstützt, den Weg zur Treibhausgasneutralität zu gehen.
Zu den folgenden Themen werden bedarfsgerechte Informations-, Bildungs- und
Beratungsangebote erarbeitet:
- energetische Sanierung
- klimafreundliche Wärmeversorgung des Gebäudebestandes
- Photovoltaik auf Dachflächen
- betriebliche Mobilität
- Beschaffung
- Gemeinschaftsverpflegung
10. Ausbau von Wärmenetzen regulieren und sozial flankieren
Um die Wärmewende erfolgreich umzusetzen, ist ein erheblicher Ausbau von Nah- und
Fernwärmenetzen erforderlich und eine Umstellung der Wärmeerzeugung auf grüne Wärme
notwendig. Dies erfordert in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen. Die Finanzierungskosten sind dabei ein bedeutender Bestandteil der künftigen Wärmekosten. Es ist deshalb geboten, die vergleichsweisen günstigen Finanzierungskonditionen der öffentlichen Hand zu nutzen
Hierzu wird eine kommunale „Wärmegesellschaft“ für Bremen und Bremerhaven gegründet mit dem Ziel, sich konkret an der Finanzierung von Wärmenetzwerken zu beteiligen und in diese investieren zu können.
Für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende ist es notwendig, bei der Planung von warmen und kalten Netzen die jeweils günstigste und zukunftssichere Versorgung zu bevorzugen. Wichtige Punkte dabei sind die Ausbaukosten, die Ausbaugeschwindigkeit, die Verfügbarkeit der zentralen oder dezentralen Wärmequellen, sowie die CO2-Bilanz der jeweiligen Wärmeerzeugung.
Wo öffentliche Investitionen in Netze und Infrastruktur fließen, sichern wir öffentliche Verantwortung, Regulierung und Eingriffsrechte. Wer Wärmenetze ausbaut, übernimmt gesellschaftliche Verantwortung.
Bremen wird sich dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Wärme aus unvermeidbarer Abwärme wie der privilegierten Müllverbrennung bestmöglich genutzt werden muss und darauf hinwirken, dass überschüssige Wärme als offenes Angebot für sinnvolle Nutzungen zum Deckungsbeitrag zur Verfügung gestellt werden kann.
Konkret heißt das:
- Fernwärmepreise müssen dauerhaft bezahlbar bleiben und sozial abgefedert werden.
- Preisbildung muss nachvollziehbar, überprüfbar und regulierbar sein.
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beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen, 18.04.2026