Die grundrechtlich geschützte Freiheit von Kunst und Kultur ist ein zentraler Bestandteil einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Kunst und Kultur greifen gesellschaftliche Konflikte auf, kritisieren politische Entwicklungen und zeigen Missstände auf. Sie erfüllen damit in einer pluralistischen Gesellschaft eine wichtige Funktion. Kulturelle Einrichtungen, Formate und Akteur*innen sehen sich jedoch zunehmend politischen Angriffen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt, die darauf abzielen, kritische und unbequeme Stimmen zu delegitimieren. Zuletzt hat der deutsche Kulturstaatsminister Weimer in einem Geheimverfahren mehrere Buchhandlungen – darunter den Bremer Buchladen „Golden Shop“ – vom Deutschen Buchhandelspreis ausgeschlossen. Diese waren zuvor von einer unabhängigen Fachjury für den Preis ausgewählt worden. Als Grund für den Ausschluss verwies der Kulturstaatsminister im Nachgang lediglich auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes – was das für Erkenntnisse sein sollen, wird jedoch geheim gehalten, eine nachvollziehbare und überprüfbare Begründung bleibt Weimer bis heute schuldig. Für uns ist klar: Wir stehen solidarisch an der Seite des Bremer Buchladens „Golden Shop“ sowie aller weiterer Kulturakteur*innen, die von politisch motivierten Eingriffen in ihre Arbeit betroffen sind.
Wenn staatliche Stellen Entscheidungen über kulturelle Förderung auf Grundlage nicht überprüfbarer Informationen treffen, wird für die betroffenen Einrichtungen weder nachvollziehbar, welche Maßstäbe angewendet wurden, noch besteht eine reale Möglichkeit, auf Vorwürfe zu reagieren oder diese zu entkräften. Dadurch entsteht eine Situation, in der staatliche Entscheidungen faktisch nicht mehr überprüfbar sind – ein Zustand, der mit rechtsstaatlichen Grundsätzen transparenter und nachvollziehbarer Verwaltung gänzlich unvereinbar ist!
Es entsteht die Gefahr einer strukturellen politischen Einflussnahme auf kulturelle Institutionen und Förderentscheidungen. Auch wenn Kulturförderung grundsätzlich im Gestaltungsspielraum staatlicher Kulturpolitik liegt, darf sie nicht dazu genutzt werden, kulturelle und künstlerische Inhalte mittelbar zu steuern oder politisch missliebige Akteur*innen zu sanktionieren.
Für unabhängige Kulturorte und -Akteur*innen kann daraus ein erheblicher Anpassungsdruck entstehen. Wenn Förderentscheidungen nachträglich aus politischen oder sicherheitspolitischen Gründen korrigiert werden können, ohne dass klare, transparente und überprüfbare Verfahren zugrunde liegen, besteht die Gefahr, dass kulturelle Einrichtungen ihre Programme vorsorglich an erwartete politische Reaktionen anpassen. Deshalb müssen auch notwendige Eingriffe – etwa bei eindeutig verfassungsfeindlichen Inhalten – auf klaren gesetzlichen Grundlagen beruhen und rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, um nicht zur inhaltlichen Steuerung kultureller Arbeit zu führen.
Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, führt dies zum sogenannten „chilling effect“: Die formale Freiheit der Kunst bleibt bestehen, wird jedoch durch indirekten politischen Druck faktisch eingeschränkt. Dieser Effekt bleibt nicht auf die Kulturszene beschränkt, sondern wirkt sich auf die gesellschaftliche Debattenkultur insgesamt aus und verengt öffentliche Auseinandersetzungen.
Auch in Bremen erleben kulturelle Einrichtungen zunehmend politische Auseinandersetzungen über ihre Arbeit, ihr Programm, bestimmte Veranstaltungen oder Kooperationen. Solche Debatten sind Teil demokratischer Auseinandersetzungen und Ausdruck einer lebendigen politischen Öffentlichkeit. Problematisch wird es jedoch, wenn daraus pauschale Forderungen nach Förderstopps oder politische Kampagnen gegen kulturelle Einrichtungen entstehen. So versuchte zum Beispiel die Bremer CDU durch pauschale Linksextremismusvorwürfe gegen das Kulturzentrum KUKOON, einen Ort offener, kritischer und pluraler Debatten einzuschüchtern und in seiner finanziellen Grundlage zu erschüttern.
Demgegenüber erfährt das Kukoon breite Unterstützung aus der Stadtgesellschaft und von den politischen Akteur*innen auf Stadtteilebene. Auch wir als Bündnis 90/Die Grünen Bremen stehen solidarisch an der Seite des Kukoon und vergleichbarer Kulturorte, die unter Druck gesetzt werden.
Eine lebendige Kulturlandschaft braucht Räume, in denen gesellschaftliche Debatten geführt werden können – auch und gerade kontrovers und kritisch. Gerade unabhängige Kulturorte übernehmen dabei eine wichtige Funktion als Orte der Begegnung, der politischen Reflexion und der künstlerischen Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Entwicklungen. Bremen verfügt über eine vielfältige Kulturszene, die einen wesentlichen Beitrag zur demokratischen Öffentlichkeit leistet und Raum für Begegnung, Diskussion und Teilhabe schafft.
Um diese Vielfalt zu schützen, müssen die Strukturen der Kulturförderung so gestaltet sein, dass sie unabhängig von parteipolitischer Einflussnahme sind. Darum stehen wir als Bündnis 90/Die Grünen solidarisch an der Seite aller Kunst- und Kulturschaffenden, die mit ihrer Arbeit die Vielfalt und Diversität unserer bremischen Gesellschaft repräsentieren und kritisch reflektieren. In diesem Zusammenhang kritisieren wir Versuche, politische Debatten in die Rhetorik und Handlungen eines generellen Kulturkampfes zu übertragen, der die liberale Grundlage eines offenen demokratischen Diskurses einengt.
1. Schutz unabhängiger Förderentscheidungen
– Fachjurys und unabhängige Gremien sollen in Förderstrukturen eine zentrale Rolle behalten
– Juryentscheidungen in Kulturförderprogrammen sind grundsätzlich zu respektieren und dürfen nicht nachträglich politisch übersteuert werden.
– Politische Eingriffe in Förderentscheidungen müssen eine absolute Ausnahme darstellen, auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und transparent begründet werden.
2. Transparenz und rechtsstaatliche Standards
– Entscheidungen über Kulturförderungen aus Mitteln der Freien Hansestadt Bremen, sowie Entscheidungen über die Rücknahme derselben, müssen auf Grundlage öffentlich einsehbarer Kriterien erfolgen. Diese müssen sicherstellen, dass Förderentscheidungen entsprechend der jeweiligen Ausschreibung nach künstlerischen und kuratorischen Maßstäben getroffen werden und nicht entlang politischer Leitlinien erfolgen (Arm’s-length-Prinzip).
– Der Berücksichtigung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes bei der Vergabe staatlicher Fördermittel auf Grundlage des Haber-Verfahrens fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, die den Anforderungen der Kunstfreiheit sowie datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards entspricht. Das Verfahren gehört deshalb abgeschafft.
– Die kulturellen Einrichtungen und Kulturakteur*innen in Bremen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Sie müssen sich sicher sein können, dass ein Antrag auf Förderung hier in Bremen nicht automatisch und geheim beim Landesverfassungsschutz landet. Sie müssen sich auf rechtstaatliche Verfahren und transparente Entscheidungen bei der Fördermittelvergabe verlassen können.
3. Stärkung der freien Kulturszene
– Die freie Kulturszene und soziokulturelle Zentren in Bremen sollen langfristig gestärkt werden, um die Vielfalt der Kultur in ihrer Breite abzusichern.
– Institutionelle Fördermodelle sollen dort ausgebaut werden, wo sie kulturelle Arbeit stabilisieren und politische Abhängigkeiten reduzieren.
4. Schutz demokratischer Kulturorte
– Kulturorte sind wichtige Räume demokratischer Aushandlungsprozesse und gesellschaftlicher Vielfalt und damit schutzbedürftig. Das gilt sowohl für Orte der sogenannten Hochkultur, als auch der Freien Szene, der Soziokultur und der Subkultur.
– Ihre Arbeit darf nicht durch politische Kampagnen oder pauschale Extremismusvorwürfe delegitimiert werden.
5. Weiterentwicklung der Bremer Kulturförderung
– Bremen soll die bestehenden Förderstrukturen, sowohl der Projektförderung, als auch der institutionellen Förderung, daraufhin überprüfen, inwieweit sie gegenüber politischer Instrumentalisierung resilient ausgestaltet sind, und sie entsprechend weiterentwickeln, um die Unabhängigkeit kultureller und künstlerischer Arbeit zu sichern. Die Repräsentation von politischer, kultureller, ethnischer, geschlechtlicher und religiöser Diversität und Vielfalt in der Kultur soll dabei gewährleistet und gestärkt werden.
– Dazu gehören insbesondere langfristige Fördermodelle, transparente Vergabeverfahren sowie eine starke Rolle unabhängiger Fachjurys.
– Staatliche Kulturförderung ist ein zentraler Bestandteil demokratischer Kulturpolitik. Sie gewährleistet, dass kulturelle Vielfalt unabhängig von Marktlogiken, wirtschaftlichen Interessen oder den Förderentscheidungen einzelner privater Akteur*innen bestehen kann. Um die Pluralität und Diversität der Kulturszene im Land Bremen dauerhaft zu sichern, ist eine verlässliche und ausreichende Finanzierung von Einrichtungen, Projekten, Orten und Akteur*innen zu gewährleisten, sowohl im Landeshaushalt, als auch auf kommunaler Ebene in Bremen und Bremerhaven. Nur so kann gewährleistet werden, dass unterschiedliche Perspektiven, Ausdrucksformen und gesellschaftliche Gruppen Zugang zu kultureller Produktion und Öffentlichkeit erhalten.
– Bremen sollte außerdem einen Matching-Fonds einrichten, der es Kulturakteur*innen ermöglicht, notwendige Kofinanzierungsanteile für Förderprogramme von Bund, EU oder anderen Drittmittelgebern bereitzustellen und so den Zugang zu zusätzlichen Fördermitteln zu erleichtern.
6. Rücktritt des Kulturstaatsministers
– Kulturstaatsminister Weimer hat eindrücklich bewiesen, dass er für sein Amt nicht geeignet ist. Er greift das Grundrecht der Kunstfreiheit an, das er eigentlich zu schützen hat. Er wendet rechtsstaatlich fragwürdige Geheimverfahren ohne gesetzliche Grundlage an, die politischer Instrumentalisierung von Kunst und Kultur Tür und Tor öffnen. Er wird seiner Rolle und Verantwortung als Kulturstaatsminister nicht gerecht. Deshalb unterstützen wir als Bündnis 90/Die Grünen Bremen die zahlreichen Rücktrittsforderungen an Kulturstaatsminister Weimer.
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beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen, 18.04.2026