Der Bund hat mit dem GEAS-Anpassungsgesetz Regelungen getroffen, die weit über das
hinaus gehen, was das EU-Recht fordert. In sogenannten Sekundärmigrationszentren, die
die Länder errichten können, sollen die Menschen untergebracht werden, bei denen die
Zuständigkeit für das Asylverfahren oder ein Aufenthaltsrecht in einem anderen
Mitgliedsstaat vermutet wird. Für diese Menschen wird qua Gesetz eine Fluchtgefahr
vermutet und eine Quasi-Inhaftierung ermöglicht. Die Sekundärmigrationszentren dürfen
nicht verlassen werden, es sei denn, die Betroffenen können nachweisen, dass keine
Fluchtgefahr besteht. Diese Beweislastumkehr stellt alle Betroffenen unter
Generalverdacht und verhindert Zugang zu externer Beratung, Bildung, Teilhabe und
Integration. Ausnahmen soll es geben für das Ausüben einer Erwerbstätigkeit sowie für
Minderjährige und deren Sorgeberechtigte, bei denen die Ausgangssperre nur nachts
gilt. Auch hier gibt es allerdings deutliche Hinweise darauf, dass es sich um
Freiheitsentziehung und damit eine Quasi-Inhaftierung handelt.
Menschen mit Behinderung, mit psychischen oder physischen Erkrankungen, Schwangere
und LGBTIQ+ haben besondere Bedürfnisse, die bei der Unterbringung zu berücksichtigen
sind. Eine Unterbringung in Sekundärmigrationszentren, ohne Zugang zu Hilfs- und
Unterstützungsangeboten, missachtet diese Bedürfnisse.
Bündnis 90/Die Grünen Bremen stehen für Humanität und Menschenrechte und stellen
daher klar:
- Es soll kein Sekundärmigrationszentrum im Land Bremen geben.
- Die widerleglich vermutete Fluchtgefahr bei Dublin-Fällen soll nicht im
Gesetzestext bestehen bleiben. Wir setzen uns im Bund für deren Streichung ein
und positionieren uns klar gegen eine Quasi-Inhaftierung von Minderjährigen,
ihren Sorgeberechtigten und anderen vulnerablen Gruppen.
Weitere Änderungen im Rahmen des GEAS-Anpassungsgesetzes drohen den Zugang zu Hilfs-
und Unterstützungsangeboten erheblich einzuschränken, vor allem auch im Zusammenhang
mit der geplanten Asylverfahrenshaft, welche in Einzelfällen verhängt werden kann.
Deshalb sprechen wir uns außerdem für folgende Maßnahmen aus:
- Wir wollen Sprachlernangebote in den Einrichtungen stärken, da durch eventuell
angeordnete Asylverfahrenshaft die Möglichkeiten zum Spracherwerb stark
beschnitten werden. - Wir setzen uns für einen Zugang zu niedrigschwelliger Rechtsberatung in den
Aufnahmeeinrichtungen ein, da bei Asylverfahrenshaft die Inanspruchnahme solcher
Angebote im Stadtgebiet nicht gewährleistet ist. Hier könnten die Träger
angehalten sein, ein mögliches Angebot bei Antragstellungen, Beantwortung von
Schreiben etc. bereitzuhalten beziehungsweise auszubauen. - Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in den Aufnahmeeinrichtungen sollen
ausgebaut und finanziell abgesichert werden. - Wir setzen uns weiterhin dafür ein, psychologische Erstberatung in den
Aufnahmeeinrichtungen ausbauen und langfristig finanziell abzusichern.
Die Betreuung von schwangeren und frisch entbundenen Personen durch Hebammen in den
Aufnahmeeinrichtungen wollen wir beibehalten und stärken.
- Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass auch in den Außengrenzverfahren –
sowohl in den Pilotprojekten als auch in den Verfahren ab Sommer 2026 – ein
qualitativ hochwertiges Screening bezüglich Vulnerabilität und
Altersfeststellung gewährleistet ist und Jugendlichen und vulnerablen Personen
umgehend die Einreise und ein reguläres Asylverfahren ermöglicht wird.
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beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen, 18.04.2026