Bremen führt Klimavorbehalt bei Entscheidungen ein 12. Dezember 2019 Bremen ruft als erstes norddeutsches Bundesland die Klimanotlage aus und führt einen wirksamen Klimavorbehalt ein. Alle Anträge und Verwaltungsvorlagen müssen dann auf die Folgen fürs Klima gecheckt werden. Das bedeutet: Verursacht ein Vorhaben absehbar sehr viel CO2, müssen die Emissionen transparent gemacht und klimafreundliche Alternativen erarbeitet werden. Das Ziel ist, die klimaschädlichen Emissionen in Bremen bis 2030 um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Dafür müssen die Maßnahmen bei der anstehenden Fortschreibung des Klima- und Energieprogramms verschärft werden. So sieht es ein von den Grünen initiierter Antrag (s. PDF-Anhang) vor, den die Koalition nun ins Parlament eingebracht hat. Der Klimawandel schreitet in einer dramatisch beschleunigten Geschwindigkeit voran, so der klimapolitische Sprecher Philipp Bruck, die Zeit für inhaltsleere Proklamationen ist abgelaufen: „Der Klimavorbehalt ist das Herzstück zur Begrenzung des immensen CO2-Ausstoßes. Damit wird z.B. abgeschätzt, welche Klimawirkung ein Neubaugebiet hat und welche Alternativen bestehen. Das erhöht den Druck, klimafreundlicher zu bauen – etwa mit Passivhäusern aus Holz, Solardächern und guter ÖPNV-Anbindung. Mit diesem Klima-Check können wir auf Landesebene die Weichen für deutlich mehr Klimaschutz stellen. Genauso erfordert die Klimanotlage, die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen zu sichern. Das Ausrufen der Klimanotlage allein hilft wenig, es kommt auf die konkreten Maßnahmen für mehr Klimaschutz an. Die sind dringend erforderlich, weil Bremen vom Einhalten der nötigen Klimaschutzziele noch weit entfernt ist. Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Auf lokaler Ebene können wir nur bestimmte Bereiche wie die Verkehrswende, Maßgaben für emissionsarmes Bauen und Sanieren oder auch die klimafreundliche Ernährung in öffentlichen Mensen voranbringen. Auf anderen Feldern ist Bremen von den Rahmenbedingungen im Bund abhängig. Der Senat muss sich deshalb weiterhin für einen schnellen Kohleausstieg, den deutlichen Ausbau der Windkraft, eine wirksame CO2-Bepreisung, aber auch für die Finanzierung von Investitionen in den Klimaschutz einsetzen.“ Zur Erläuterung: Die Koalition fordert mit dem Antrag, dass der Klimavorbehalt für alle Politikbereiche gilt. Der Senat ist gefordert, das Instrument nun konkret auszugestalten. Ziel ist dabei eine möglichst einfache Lösung, mit der die Verwaltung abschätzen kann, welche Auswirkungen ein Vorhaben auf das Klima hat. Bei CO2-intensiveren Vorhaben sollten auch Gutachten zur CO2-Bilanz und zu klimafreundlicheren Alternativen angefertigt werden. Falls es diese Alternativen nicht gibt, muss das Projekt nicht zwangsläufig verworfen werden. Der CO2-Fußabdruck könnte auch durch verpflichtende Maßnahmen an anderer Stelle verringert werden.