Zukunftsfähigkeit klimaneutral und sozial gerecht sichern 4. März 2024 Beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung am 2.3.2024 für nachhaltige Staatsfinanzen Steuern, Subventionen und Schuldenbremse reformieren! Wir Bremer Grüne haben in Regierungsverantwortung in den vergangenen 17 Jahren das Finanzressort im Land Bremen erfolgreich geführt, selbst für die Schuldenbremse gekämpft und Unterstützung vom Bund eingeworben, um das Land auf Konsolidierungskurs zu bringen. Mit Erfolg: 2020 musste Bremen keine neuen Kredite aufnehmen. Dennoch hat Bremen weiterhin die höchste Pro-Kopf Verschuldung unter den Ländern und gibt trotz sehr niedrigem Zinsniveau fast 10 Prozent seiner Haushaltsmittel für Zinsausgaben aus, ohne eine einzige Investition getätigt zu haben. Aktuell müssen wir feststellen, dass sich die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen in Deutschland stark verändert haben. Die im Jahr 2009 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Schuldenbremse war eine Reaktion auf die strukturellen Herausforderungen der Zeit, allen voran die Auswirkungen der damaligen Finanzkrise und die Destabilisierung der Eurozone. Insbesondere durch die multiplen Krisen der vergangenen Jahre, wie der Corona Pandemie, dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der Investitionsherausforderung Klimakrise mit ihren Konsequenzen und durch vernachlässigte, notwendige Investitionen der unionsgeführten Bundesregierungen bis 2021, sehen wir uns einer Situation gegenüber, die ohne eine Anpassung der Regeln zur Steigerung der Einnahmen, den Abbau klimaschädlicher Subventionen auf der Ausgabenseite und eine Reform der Schuldenbremse nicht mehr zu bewältigen ist. Daher brauchen wir jetzt für die Herausforderungen unserer Zeit eine wirksame Reaktion! Als Bremer Grüne sind wir entschieden, uns für eine nachhaltige Fiskalpolitik im Land und Bund einzusetzen. Deshalb fordern wir zur Ermöglichung der jetzt notwendigen Transformation hin zu einem wirksamen und sozial gerechten Klimaschutz eine sozial gerechte Steigerung der Einnahmen, den ökologisch notwendigen Abbau von klimaschädlichen Subventionen und eine Reform der Schuldenbremse sowie die Nutzung von bestehenden Spielräumen der aktuellen Regel. Wir erkennen dabei an, dass fehlende Finanzmittel zur Finanzierung der Transformation nicht unser einziges Problem sind. Verwaltungsverfahren dauern teilweise noch immer viel zu lange. Zusätzlich trägt der weiterhin bestehende Fachkräftemangel zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung wichtiger Transformationsprojekte bei. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 die finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse präzisiert und konkretisiert wurden. Damit einhergehend haben sich, bei gleichbleibenden Handlungsbedarfen, die finanziellen Handlungsspielräume von Bund und Ländern verringert. Für Bremen bedeutet das konkret, dass wir die im Rahmen der Bremer Klima Enquete Kommission erarbeitete und vom Senat beschlossene Klimaschutzstrategie nicht wie geplant finanzieren können: Die hierfür in den sogenannten Fastlanes hinterlegten 2,5 Milliarden Euro als kreditfinanzierte Investitionsmittel sind als Konsequenz des Verfassungsgerichtsurteils nicht mehr darstellbar. Dennoch bleibt die dringende Notwendigkeit für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen für Bremen davon unbenommen natürlich bestehen. Zwar kann Bremen kurzfristig gegebene Spielräume prüfen und nutzen. Dazu gehört für die Haushaltsaufstellung 2024 in Bremen im Einklang mit den Leitsätzen des Verfassungsgerichtsurteils die Prüfung einer erneuten Notlageerklärung angesichts der massiven Herausforderungen durch das Fortbestehen der multiplen Krisen bzw. ihrer Folgen. Auch die Gründung von Gesellschaften kann eine Möglichkeit sein, verfassungskonform Investitionen tätigen zu können. Dies gilt auch für dringend erforderliche Investitionen in den Bildungsbereich. Dennoch ist auch bei Ausnutzung der aktuell gegebenen Spielräume die Finanzierung der Klimaschutzstrategie auf dem Weg zur beschlossenen Klimaneutralität im Jahr 2038 stark gefährdet. Daher erfordert der klimaneutrale Umbau unserer Wirtschaft und Infrastruktur, gesamtstaatlich betrachtet, als Konsequenz eine Verschiebung der Prioritäten bei der Ausgabe vorhandener Haushaltsmittel, eine sozial gerechte Verbesserung der Einnahmen sowie als sichere Rechtsgrundlage eine Reform der Schuldenbremse, um kreditfinanzierte Ausgaben in einem erhöhten Ausmaß für Bund und Länder zu ermöglichen. Konkret fordern wir: NACHHALTIGE UND SOZIAL GERECHTE FINANZEN! Sehr Vermögende mehr in die Verantwortung nehmen Die Armen in Deutschland werden ärmer und die Reichen reicher. Zu einer sozial gerechten Steuerpolitik gehört eine deutlich stärkere Beteiligung der sehr Vermögenden an der Finanzierung des Gemeinwesens. Wir werden uns im Bundesrat deshalb dafür einsetzen, Steuerhinterziehung stärker zu bekämpfen, Steuerschlupflöcher konsequenter zu schließen und sehr hohe Vermögen, Finanzgewinne und große Erbschaften angemessen zu besteuern. Finanzgewinne werden in Deutschland immer noch geringer besteuert als Arbeit. Wir fordern daher, dass die Deckelung von 25 Prozent bei der Kapitalertragssteuer abgeschafft wird und an den Einkommenssteuersatz angepasst wird. Einkommen aus Kapitalerträgen darf nicht geringer besteuert werden als Einkommen aus Arbeit. Klimaschädliche Subventionen weiter abbauen Wir fordern den weiteren Abbau klimaschädlicher Subventionen. Dazu gehören die Abschaffung des Steuervorteils für Dieselfahrzeuge die Abschaffung der bestehenden Steuervorteile für Dienstwagen. Bei einigen Subventionen kann eine schrittweise Reduktion über mehrere Haushaltsjahre eine geeignete Strategie sein, um bei Unternehmen und Verbraucher*innen eine breite Akzeptanz für den Abbau zu sichern. 2. REGELVERSCHULDUNGSSPIELRAUM DER BUNDES-SCHULDENBREMSE ERHÖHEN. In ihrer jetzigen Form deckelt die Schuldenbremse die jährliche Aufnahme von Schulden für den Bund bei 0,35 Prozent des Bruttoinlandproduktes (ca. 15 Mrd. Euro im Jahr). Die Länder haben bisher keine entsprechende Möglichkeit der Verschuldung. Wir wollen die Schuldenbremse im Grundgesetz für Bund und Länder zeitgemäß gestalten, sodass die Tragfähigkeit der zukünftigen Zinslast gewährleistet ist und zugleich die so dringend nötigen Investitionen ermöglicht werden. Daher fordern wir eine Investitionsregel für zusätzliche, über bloße Erhaltung hinausgehende Investitionen – vor allem in den Klimaschutz. Kurzfristig könnte ein Sondervermögen des Bundes für die Transformation zur Klimaneutralität dringend benötigte Spielräume schaffen. Es wäre wie das Sondervermögen für die Bundeswehr neben der Schuldenbremse im Grundgesetz verankert und würde auch Investitionen in den Ländern unterstützen.