Ein Meilenstein für die Sicherung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit
Gemeinsame Pressemitteilung der Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
Bremen modernisiert das Versammlungsrecht: Die Koalitionsfraktionen aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke legen ein eigenes Bremisches Versammlungsfreiheitsgesetz vor, das das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zeitgemäß und verständlich regelt.
Zum Hintergrund: Das bislang geltende Bundesversammlungsgesetz von 1953 entspricht in Teilen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere die fortentwickelte Rechtsprechung und die veränderten Rahmenbedingungen des Versammlungsgeschehens sind dort nur unzureichend abgebildet, was die Rechtsanwendung in der Praxis erschwert. Vor diesem Hintergrund haben mehrere Bundesländer bereits eigene Versammlungsgesetze erlassen und damit ihre Gesetzgebungskompetenz genutzt. Mit dem neuen Landesgesetz geht nun auch Bremen diesen Schritt und schafft ein zeitgemäßes, klares und anwenderfreundliches Versammlungsrecht. Ziel ist es, die Versammlungsfreiheit umfassend zu schützen und zugleich wirksame Instrumente für den Umgang mit unfriedlichen Entwicklungen bereitzustellen.
Zu den Einzelheiten des Bremischen Gesetzentwurfs: Polizeiliche Videoüberwachung muss nun immer erkennbar sein und Videodrohnen dürfen bei besonders unübersichtlichen Versammlungslagen für Übersichtsaufnahmen eingesetzt werden. Das Gesetz stellt auch klar, dass das Mitführen alltäglicher Schutzgegenstände nicht pauschal als unzulässige Vermummung bewertet und Rechtsklarheit beim Umgang mit Bildaufnahmen von Polizeieinsätzen geschaffen wird. Wer Alltagsgegenstände wie Schal, Sonnenbrille, Fahrradhelme oder auch eine FFP2-Maske zum Schutz vor Infektionskrankheiten bei einer Demo mit sich führt, muss keine Repressionen wegen unerlaubter Vermummung mehr befürchten. Bei Protestcamps fällt künftig auch die Infrastruktur des Camps unter den Schutz der Versammlungsfreiheit. Außerdem werden erstmals bestimmte Gedenkorte und -tage unter besonderen Schutz gestellt. Und in langer Bremer Tradition wird es auch weiterhin keine Bannmeile rund um die Bremische Bürgerschaft geben.
Wargalla: „Ein Meilenstein für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“
„Wir möchten, dass die Menschen in Bremen sich sicher darin fühlen, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Und auch der Versammlungsbehörde, der Polizei und den Gerichten soll damit eine klarere gesetzliche Grundlage für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt werden“, erklärt die Sprecher*in der Grünen für Innenpolitik, Antifaschismus und Strategien gegen Rechtsextremismus, Kai Wargalla. „Es macht mich echt glücklich, dass wir dieses Versammlungsfreiheitsgesetz nun auf den Weg bringen. Für alle Bremer*innen und ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird das wirklich ein Meilenstein sein“, so Wargalla.
Lenkeit: „Stärkung der Demokratie im Land“
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Kevin Lenkeit, wertet das neue Gesetz als wichtigen Schritt zur Stärkung der Demokratie im Land. „Die Versammlungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht und unverzichtbar für die öffentliche Meinungsbildung. Sie ermöglicht es Menschen, ihre Interessen sichtbar zu machen und sich aktiv in demokratische Prozesse einzubringen“, so Lenkeit. „Umso wichtiger ist eine moderne und verständliche gesetzliche Grundlage.“
Janßen: „Demonstrationen sind Ausdruck einer lebendigen Zivilgesellschaft“
Nelson Janßen, Fraktionsvorsitzender der Linken und innenpolitischer Sprecher, betont: „Ein liberales Versammlungsgesetz garantiert die Versammlungsfreiheit und damit ein wesentliches Grundrecht unserer Demokratie. Das nun verankerte Zurückhaltungsgebot der Polizei, der eng begrenzte Einsatz von Drohnen, die sorgfältige Regelungen zur Datenweitergabe sind Belege dafür, dass wir Demonstrationen nicht als Problem für die öffentliche Ordnung verstehen, sondern als Ausdruck einer für die Demokratie überlebenswichtigen, lebendigen Zivilgesellschaft.“
Koalitionsfraktionen bringen Gesetzentwurf in die Juni-Bürgerschaft ein
Der Gesetzentwurf geht in der kommenden Bürgerschaftswoche in die erste Lesung. Nach der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf in die öffentlichen Gremienbefassungen gehen. Hier wird es die Möglichkeit für Anhörungen und Stellungnahmen Dritter geben. Mit den Rückmeldungen aus diesem Prozess und einer anschließenden zweiten Lesung in der Bremischen Bürgerschaft tritt das Gesetz dann nach sechs Monaten in Kraft.